Zur Eigenverantwortlichkeit der örtlichen Gemeinde
Unabhängigkeit oder Verbundenheit

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© SoundWords, online seit: 11.05.2001, aktualisiert: 13.01.2018

Frage/Anmerkung

zu dem Artikel „Eigenverantwortlichkeit der örtlichen Gemeinde“ von J.N. Darby

Darby benutzt hier den Begriff „Unabhängigkeit“. Bei allen Gedanken über dieses Thema muss immer berücksichtigt werden, wovon man unabhängig ist. Unabhängigkeit bedingt eine Autorität, von der man abhängig ist. Ersichtlich ist, dass keine örtliche Gemeinde Autorität über eine andere hat. Das lehrt nicht die Schrift. Auch hat eine handelnde Gemeinde dadurch nicht Autorität, weil sie zeitlich gesehen zuerst (oder „schneller“) gehandelt hat. Autorität hat Gott durch sein Wort. Oben genannter Artikel beschäftigt sich mit dem Annehmen von außerörtlichen Brüdern, die Gottes Wort mit in die örtliche Problematik hineinbringen und verständlich machen, was Gottes Wille in dieser Sache sein sollte. Darby schildert die Gefahr, dass solche nicht angenommen werden. Das ist Eigenwille. Voraussetzung aber ist, dass die kommenden Brüder wirklich vom Herrn Gesandte sind. Sind sie es nicht, sind sie eigentlich „Unabhängige“. Sie kommen in Unabhängigkeit von Gottes Wort, in Unabhängigkeit von seinem Willen. Das ist die zweite Art von „Unabhängigkeit“, die in diesem Artikel nicht so beleuchtet wird. Wird dies jedoch gelebt, etabliert sich schnell eine überörtliche „Eingreiftruppe“, die vielleicht eine menschliche (organisatorische) Einheit bewirkt. Wer dann dagegen handelt, wird offiziell als „unabhängig“ deklariert. Es steht und fällt mit der wahren Gesinnung, auf beiden Seiten: Ist eine davon menschlich, ungeistlich, parteiisch, herrschsüchtig, hochmütig etc., ist diese „unabhängig“. Dies herauszufinden, ist oft nicht leicht und braucht selbst direkte Nähe und Abhängigkeit vom Herrn. 

Fazit bei (über)örtlichen Meinungs- und Handlungsverschiedenheiten: Die Frage muss gestellt werden, wer „unabhängig“ handelt.

Gruß
J.

Antwort

Lieber J.,

ein paar Anmerkungen zu deinem ausführlichen Kommentar: In deinem dritten Satz meinst du wohl, dass Abhängigkeit (!) eine Autorität bedingt, von der man abhängig ist. Das ist allerdings nicht zwingend der Fall. Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Ein Säugling ist abhängig von seiner Mutter. Handelt es sich da um Autorität? Keinesfalls! Hier geht es um etwas ganz anderes. Damit wollen wir natürlich nicht sagen, das wäre die Abhängigkeit zwischen zwei Versammlungen. Doch hier geht es um etwas ganz anderes, was wir nicht übersehen dürfen. Wenn eine örtliche Versammlung handelt durch Binden oder Lösen als solche, die zum Namen (Mt 18) und in der Kraft (1Kor 5) des Herrn Jesus versammelt sind, dann wird ihre Handlung im Himmel anerkannt, und sie hat im Hinblick auf die weltweite Versammlung Gottes gehandelt. Der Gebundene oder Gelöste ist nicht nur an dem speziellen Ort, sondern an allen Orten auf der Welt, wo es noch andere Repräsentationen dieser einen Versammlung gibt (= andere örtlichen Versammlungen), gebunden bzw. gelöst. Hierin kann es keine Unabhängigkeit geben, wenn wir es auch nicht Abhängigkeit, sondern lieber Verbundenheit nennen möchten. Insofern gibt es ein Problem, wenn eine örtliche Versammlung einen Beschluss fasst, den die anderen örtlichen Versammlungen nicht mittragen können (= nicht anerkennen können als in der Kraft des Herr Jesus gemeinsam gefasst). Wenn eine solche Versammlung auf ihrem falschen Urteil beharrt, kann sie in diesem Punkt nicht mehr als eine Repräsentation der weltweiten Versammlung anerkannt werden. Es ist weiter unmöglich, dass zwei einander konträre Handlungen – die eine „gelöst“, die andere „gebunden“ – beide mit der Autorität des Herrn als im Himmel anerkannt verbunden sind. Das würde nichts anderes bedeuten, als Inkonsequenz mit dem Namen des Herrn zu verbinden.

Wir denken, dass diese Gedanken in Verbindung mit diesem Thema unbedingt beachtet werden müssen.

Liebe Grüße
die SoundWords-Redaktion

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