Müssen Frauen in der Gemeinde schweigen?
1. Korinther 14,34; 1. Korinther 11; 1. Timotheus 2

Fijnvandraat & Kramer

© www.die-buecherstube.de, online seit: 10.01.2003, aktualisiert: 17.11.2022

Leitvers: 1. Korinther 14,34

1Kor 14,34: Die Frauen sollen schweigen in den Versammlungen, denn es ist ihnen nicht erlaubt zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt.

Zielgruppe

Die „Prüf-es-nach“-Reihe richtet sich an Gläubige, die in der Christenheit als „die Brüder“ bekannt sind. Sie wollen diesen Namen jedoch auf keinen Fall als Bezeichnung einer Gruppe führen, sondern achten jeden Gläubigen als Bruder oder Schwester im Herrn Jesus Christus. Als „Gruppe“ werden sie wohl bezeichnet als „Christliche Versammlung“, aber auch diesen Namen wollen sie nicht als eine Abgrenzung von anderen Gläubigen verwenden. Wenn sie zusammenkommen, wollen sie das tun als eine „Versammlung von Gläubigen“; nicht mehr und nicht weniger.

Im persönlichen Glaubensleben herrscht immer eine gewisse Unausgewogenheit zwischen Grundsatz und Praxis. Wir wissen, was Gott von uns verlangt, aber in der Praxis handeln wir nicht hundertprozentig danach. Darum müssen wir immer wieder durch das Wort Gottes angefeuert, ermahnt und korrigiert werden. Dasselbe gilt für jede christliche Gruppe, auch für die oben genannte. Zwischen den Grundsätzen, die man bekennt, und deren praktischem Erleben herrscht die gleiche Unausgewogenheit. Auch hier muss man angefeuert, ermahnt und korrigiert werden. Im Hinblick darauf erscheinen in dieser Schriftenreihe einige Broschüren, die als Prüfstein für das „eigene“ Publikum gedacht sind.

Der Titel dieser Reihe wurde gewählt als Ansporn, mit dieser Schriftreihe dasselbe zu tun, was die Juden in Beröa damals mit dem taten, was Paulus ihnen verkündigte. Sie nahmen es nicht einfach so an, sondern untersuchten die Schriften, „ob sich die Dinge so verhielten“ (Apg 17,11).

Einleitung

In der Christenheit wird schon jahrelang über die Frage diskutiert, was Schwestern in der Gemeinde tun dürfen und was sie nicht tun dürfen. In kirchlichen Kreisen spricht man dann von der „Frau im Amt“. Angesichts der Tatsache, dass man den Dienst am Wort mit dem Predigtamt verbunden hat, gibt das in diesen Kreisen immer Anlass zu verfahrenen Diskussionen. Die Schrift kennt nämlich kein „Predigtamt“.

Auf dieses Thema sind die Brüder Fijnvandraat in anderen Broschüren ausführlich eingegangen, nämlich in der „Toets“-Reihe (Deutsch: „Probe“-Reihe) und davon in Teil 8, der den Titel trägt De vrouw in het ambt (deutsch: Die Frau im Amt). Wir brauchen das darin zur Sprache Gebrachte hier nicht zu wiederholen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Schrift unterscheidet zwischen

  • dem „Amt“ oder besser „Tätigkeit“ von „Ältesten“ und „Diakonen“, die mit Ordnung und Aufsicht in der Gemeinde als dem Haus Gottes zu tun haben, und
  • dem Ausüben von „Gaben“, was sich auf den Aufbau und die Funktion der Gemeinde als Leib Christi bezieht.

Dass das „Amt“ des Ältesten und des Diakons für Schwestern nicht „zugänglich“ ist, wurde unserer Meinung nach in „Toets“ Teil 8 deutlich genug ausgeführt. Es ist jedoch nicht schwierig aufzuzeigen, dass Schwestern genauso gut Glieder des Leibes Christi sind wie Brüder und dass sie somit „eine Gabe“ besitzen. Und … der Besitz einer Gabe beinhaltet die Verantwortung, die Gabe zum Nutzen der Gemeinde in die Praxis umzusetzen. Leider müssen wir anerkennen, dass die Tatsache, dass alle Schwestern genauso wie die Brüder eine Gabe besitzen, in der Vergangenheit viel zu wenig berücksichtigt wurde.

Das Problem, worauf wir eingehen wollen, ist also nicht, ob Schwestern eine Gabe haben. Es beschränkt sich auch nicht auf die Frage, wo sie diese Gabe „ausüben“ oder „nicht ausüben“ dürfen, denn das Vorschlagen eines Liedes, das Sprechen eines Gebets oder das Vorlesen eines Abschnitts aus der Schrift (um das hierbei auch zu nennen) hat nichts mit dem Ausüben einer „Gabe“ zu tun.

Worum es uns geht, ist die Frage, ob eine Frau in der Zusammenkunft öffentlich am Dienst teilnehmen kann und sich somit auf die gleiche („uneingeschränkte“) Weise äußern darf wie ein Mann.

Oder anders gesagt: Wie weit geht das „Schweigen“, worüber der Apostel Paulus in 1. Korinther 14,34 spricht, und das „Stillsein“, das er in 1. Timotheus 2,12 anspricht?

Wir möchten noch zurückkommen auf die Frau im Amt. Dieses Problem steht in verschiedenen Kreisen schon nicht mehr zur Diskussion, in anderen wird noch lebhaft darüber debattiert. Die Frage, ob Schwestern sich auch öffentlich an den Zusammenkünften beteiligen dürfen (genauso wie die Brüder), ist in verschiedenen freikirchlichen Gruppen und evangelischen Kreisen noch nie ein Streitpunkt gewesen, oder ist es nicht mehr: Es wird einfach praktiziert.

In der „Brüderbewegung“ war dies bis vor kurzem auch keine Frage, aber hier mehr in dem Sinn, dass man es ohne Weiteres für unbiblisch hielt, wenn sich eine Schwester in der Zusammenkunft der Gemeinde äußert: Sie hatte zu schweigen.

In der jüngsten Zeit hat sich das jedoch geändert. In einer bestimmten Versammlung in den Niederlanden wird es Schwestern erlaubt, Lieder vorzuschlagen und Gebete zu sprechen, und in einigen anderen Versammlungen hat das Nachahmung gefunden. Sowohl mündlich als auch schriftlich haben wir, die Verfasser, gegenüber der einen Versammlung unsere Bedenken geäußert und ihre Argumente widerlegt.

Wir bemerkten dabei, dass es hier nicht mehr um das Umkehren zu biblischen Grundsätzen ging, denen wir in der Praxis nicht mehr genügten, sondern um die Einführung von Dingen, die unter uns noch nie zur Debatte standen. Nun mag Letzteres noch kein Grund sein, um alles immer so zu lassen, wie es schon immer gewesen ist. Aber wenn man meint, dass die Bibel etwas anderes lehrt, als was wir bis jetzt befürwortet und praktiziert haben, dann müssen das Dinge sein, die klipp und klar anhand der Schrift aufgezeigt werden können. Wenn es jedoch um zweifelhafte, neue Auffassungen geht, dann sagen wir mit Bezug auf einen Verkehrsslogan, der das Überholen von Autos betrifft: „Im Zweifelsfall … nie.“

Wir haben seinerzeit davon abgesehen, von unserer Ausarbeitung eine für jedermann zugängliche Veröffentlichung zu machen. Die Frage war aber damals noch nicht aktuell. Mit einer Veröffentlichung hätten wir „schlafende Hunde“ geweckt, und das hätte zu einer unnötigen Diskussion führen können. Inzwischen wird dieses Thema jedoch auf breiter Ebene diskutiert. Und immer öfter hört man die Bemerkung: Ja, warum auch eigentlich nicht? Man verlangt dann nicht wirklich nach deutlichen Argumenten, im Gegenteil, tatsächlich hat man seinen Standpunkt schon eingenommen. Andere erklären, dass für sie die Sache (noch) nicht klar ist, und unterstützen dadurch ungewollt eine tolerante Haltung zu diesem Problem.

Diese Entwicklung weckte in uns die Überzeugung, dass wir uns nicht länger schweigend verhalten können, sondern den Geschwistern eine „Handreichung“ geben müssen, die darin besteht, dass wir:

  1. den Kern des Problems skizzieren:
  2. die Argumente, die für die betreffende Auffassung angeführt werden, anhand der Schrift prüfen (dies natürlich nach der Sicht, die wir in dieser Sache haben);
  3. die möglichen Haltungen, die bei bleibender unterschiedlicher Meinung in diesem Punkt eingenommen werden könne, in Augenschein nehmen. Als Basis für diese „Handreichung“ dient die Ausarbeitung, auf die wir im vorigen Abschnitt hingewiesen haben.

A. Der Kern des Problems

Worin wir mit anderen übereinstimmen:

Bevor wir beginnen, über die Unterschiede zu sprechen, wollen wir erst zeigen, worin wir mit anderen übereinstimmen. Es ist immer schöner, sich mit den Gemeinsamkeiten als mit den Unterschieden zu beschäftigen, aber um Letzteres kommt man in diesem Fall nicht herum. Nun, soweit uns bekannt ist, stimmen alle, die landesweit in unserer Mitte einen Dienst verrichten, darin überein, dass eine Schwester in der Gemeinde nicht lehren und keine Stellung von Autorität und Leitung einnehmen soll.

Die Aussage von 1. Timotheus 2,11.12 ist zu absolut und die Anweisungen, die das Aufseheramt betreffen, sind zu deutlich, um eine andere Auslegung in Erwägung zu ziehen. So wie wir an dem Gebot, dass wir nicht stehlen sollen, nicht herumdeuten dürfen, genauso wenig dürfen wir es mit dieser Vorschrift tun, die das Lehren und Regieren durch Schwestern betrifft. Wenn man das aber doch tut und Schwestern erlaubt, die Aufgabe eines Aufsehers oder Ältesten auszuüben, dann können wir nicht mehr von Unterschieden in der Auslegung sprechen, sondern müssen es Ungehorsam der Schrift gegenüber nennen.

Worum geht es?

Neben oben angerührter Übereinstimmung gibt es jedoch Meinungsunterschiede über die Auslegung von 1. Korinther 14,34. Wir erkennen folgende Standpunkte:

  • (a) Es gibt unter uns solche, die meinen, dass sich dieser Vers allein auf das „Lehren“ durch Schwestern bezieht und nicht auf das Vorschlagen von Liedern oder Sprechen von Gebeten und die deshalb den Dienst der Schwestern vertreten oder zumindest zugestehen.

  • (b) Andere wägen für sich selber das Pro und Kontra gegeneinander ab, aber halten es für unweise, dass in den Versammlungen darüber gestritten werden soll. Aus diesen Gründen sind sie gegen die Einführung der betreffenden Praxis.

  • (c) Weiterhin gibt es solche, die wohl einen Blick für die Problematik haben, aber die die Gegenargumente für stärker halten als die Argumente, die dafür sprechen.

  • (d) Zum Schluss gibt es noch Brüder, für die es bei Meinungsunterschieden über diesen Punkt überhaupt nichts zu besprechen gibt: Schweigen ist Schweigen und das, was dafür spricht, betrachten sie als rein menschliche Überlegungen.

Bei der Beurteilung dieser Standpunkte müssen wir bedenken, dass man für fast jede Meinung, die ein biblisches Thema betrifft, Argumente aus der Schrift anführen kann. Genauso gut kann man Gegenargumente anführen. Die Frage ist nicht, ob man für eine bestimmte Meinung auch Argumente bringen kann, sondern ob diese (eventuellen) Gegenargumente überwiegen. Unser Kommentar zu den oben genannten Standpunkten ist dann auch der folgende:

  • Zu (a): Wir halten es lehrmäßig für unverantwortlich, diese Meinung zu propagieren. Die Argumente, die dafür sprechen, sind nach unserer Überzeugung viel zu schwach. Diese Dinge einzuführen, halten wir zudem für fatal, was den Umgang der Versammlungen untereinander betrifft. Es geht in 1. Korinther 14 um ein sehr allgemein aufgestelltes Gebot des Herrn. Man muss dann schon sehr gute Argumente haben, um hier zwei Ausnahmen zu diesem Gebot zu konstruieren, nämlich das Beten und das Vorschlagen von Liedern [bzw. etwas aus der Schrift vorlesen, eine Erklärung dabei geben, warum man es vorliest, usw.]. Bei einem Gebot des Herrn muss die Frage zuallererst sein: Bei welcher Handlungsweise weiß ich sicher, dass ich dieses Gebot in keinem Fall übertrete? Wer zweifelt, sollte nicht „überholen“ und nicht das Risiko eingehen, ein Gebot des Herrn zu übertreten, indem er Ausnahmen macht, von denen er nicht hundertprozentig überzeugt ist, dass sie gemacht werden dürfen.

  • Zu (b): Wir wollen davon ausgehen (das gilt auch für (a)), dass diese Brüder wirklich Mühe mit der seit jeher vertretenen Meinung haben und dass sie sich dabei nicht durch fleischliche Motive und rein menschliche Überlegungen leiten lassen. Die Gefahr für menschliche Überlegungen ist jedoch sehr groß. Außerdem können Zweifel an der bisher unter uns vertretenen Auffassung sehr leicht bei anderen den Eindruck wecken, dass man für Meinung (a) freie Bahn schafft.

  • Zu (c): Tatsächlich nehmen wir diesen Standpunkt ein.

  • Zu (d): Wir können die Haltung der unter (d) gemeinten Brüder wohl nachvollziehen, aber wir meinen, trotz unserer Bedenken die Pro-Argumente doch ernsthaft überprüfen zu müssen. Wir können uns vorstellen, dass die, welche die Auffassung (d) vertreten, dies völlig oberflächlich und vielleicht sogar „schlapp“ finden. Wir müssen jedoch bedenken, dass nirgendwo mit sehr vielen Worten davon gesprochen wird, dass eine Schwester in der Zusammenkunft kein Lied vorschlagen und kein Gebet sprechen darf. Das bedeutet dann, dass wir für unsere Auffassung von Argumenten abhängig sind, die bestimmten biblischen Aussagen entnommen sind. Aber das beinhaltet auch, dass Argumente dagegen einzubringen sind, und wir müssen bereit sein, diese Argumente zu prüfen.

Dazu wollen wir nun übergehen. Wir geben dabei stets die Pro-Argumente an – also die Argumente, die angeführt werden von denen, die es den Schwestern zugestehen wollen, Lieder vorzuschlagen und laut zu beten [eingerückt und farblich unterlegt] – und geben dann darunter unseren Kommentar dazu. Manchmal machen wir dann auch eine Korrektur „nach rechts“.

Bemerkung: Wir sind uns bewusst, dass nicht alle hier besprochenen Argumente gleich schwer wiegen und dass nicht alle Befürworter der von uns abgelehnten Praxis alle diese Argumente benutzen.

B. Prüfung der Argumente

1. Timotheus 2,8-12

1Tim 2,8-12: Ich will nun, dass die Männer an jedem Ort beten, indem sie heilige Hände aufheben, ohne Zorn und zweifelnde Überlegungen. Ebenso auch, dass die Frauen sich in bescheidenem Äußeren mit Schamhaftigkeit und Sittsamkeit schmücken, nicht mit Haarflechten und Gold oder Perlen oder kostbarer Kleidung, sondern – was Frauen geziemt, die sich zur Gottesfurcht bekennen – durch gute Werke. Eine Frau lerne in der Stille in aller Unterordnung. Ich erlaube aber einer Frau nicht, zu lehren noch über den Mann zu herrschen, sondern still zu sein …

(1a) Das Stillsein, worüber 1. Timotheus 2,11.12 spricht, bezieht sich auf „nicht lehren“ und auf „nicht über den Mann herrschen“. Es hat nichts zu tun mit Beten oder dem Vorschlagen von Liedern. Im Gegenteil, Vers 9 beinhaltet, dass Frauen in dezenter Aufmachung beten sollen. Das Wort „ebenso“ bezieht sich auf das Beten der Schwestern.

Kommentar

Der Gedanke, der schon mal geäußert wird, dass Paulus in diesem Kapitel für Männer und Frauen gesonderte Gebetsvorschriften gibt (die Männer sollen öffentlich beten, indem sie heilige Hände aufheben, die Frauen in passender Kleidung), ist sprachlich unhaltbar. Von dem Hauptverb „ich will“ in Vers 8 sind zwei parallele Konstruktionen abhängig, die in der Telos-Übersetzung zu Recht als „dass-Sätze“ wiedergegeben werden. Der Abschnitt über die Kleidung der Frauen hat somit auch nichts mit Beten zu tun.

Da steht also nicht: „Ebenso (will ich), dass die Frauen beten in würdiger Kleidung“, sondern: „Ebenso (will ich), dass die Frauen sich schmücken in würdiger Kleidung.“ Aus diesem Abschnitt können wir also nicht folgern, dass Frauen in der Zusammenkunft der Gemeinde laut beten dürfen.

Aus der Tatsache, dass hier nicht über das Beten der Schwestern gesprochen wird, darf ebenso wenig das Umgekehrte abgeleitet werden, nämlich dass eine Schwester nirgendwo im Gebet vorangehen darf. Wir müssen vorsichtig mit dem Ziehen von Schlussfolgerungen sein allein aus der Tatsache heraus, dass über etwas nichts gesagt wird. [Wir müssen uns vor zwei Extremen in Acht nehmen. Das eine ist die Überlegung: Was nicht geboten ist, ist verboten, und demgegenüber die Auflassung: Was nicht ausdrücklich verboten ist, darf sein.] Aus Epheser 5,23 schließen wir doch auch nicht, dass Frauen ihren Mann nicht lieb zu haben brauchen, weil in diesem Vers nicht von der Liebe der Frau zu ihrem Mann gesprochen wird.

Von den Versen 11 und 12 an verbietet der Apostel einer Frau zu lehren (1Tim 2,11.12); sie soll sich „still“, wörtlich „in Ruhe“ [d.h. „nicht in Unordnung“, „nicht aktiv“, griech. en hésuchiai] belehren lassen. Hier wird ein anderer, weniger weitgehender Ausdruck benutzt als der für das absolute Schweigen in 1. Korinther 14, wo Frauen selbst keine Fragen stellen dürfen. In 1. Timotheus 2,11–3,16 scheint der Apostel eine kleinere, mehr unformelle Gesellschaft zu meinen, wo die Frau zwar nicht lehren darf, aber wo das Fragen nicht unbedingt verboten war.

Dass eine Frau in der Zusammenkunft der Gemeinde nicht laut beten soll, kann man aus der Tatsache ableiten, dass in 1. Korinther 11,4.5 Beten und Weissagen auf eine Ebene gestellt werden, während in 1. Korinther 14,34 das Reden in Sprachen und das Weissagen in der Gemeinde verboten werden.

(1b) Alle Schwestern sind (genauso gut wie die Brüder) Glieder am Leib Christi und haben somit auch eine Gabe. Es gibt also auch Frauen, die die Gabe des Lehrers, Propheten usw. haben. Diese Gabe müssen sie selbstverständlich ausüben können.

Kommentar

Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass auch Frauen Gaben besitzen, weil sie Glieder am Leib Christi sind (siehe unsere Einleitung). Ob aber alle Gaben auch den Schwestern zugeteilt werden, ist jedoch die Frage. Wir denken zum Beispiel an die Gabe der Apostelschaft. Es darf doch bemerkt werden, dass Jesus Christus nur Männer in den Kreis der zwölf Apostel berufen hat. Aber das nur nebenbei; die Kernfrage ist, ob Schwestern ihre Gabe auch in der Zusammenkunft der Gemeinde ausüben dürfen oder ob 1. Korinther 14,34 das tatsächlich verbietet (s. weiter oben).

Aus 1. Timotheus 2,11.12 hat man andererseits abgeleitet, dass nirgendwo, wo ein Mann anwesend ist, eine Schwester etwas über geistliche Dinge sagen dürfe. Nach unserer Ansicht geht man auch damit weiter als die Schrift und kommt ebenfalls in Konflikt zum Beispiel mit Apostelgeschichte 18,24-26, wo berichtet wird, dass sich auch Priszilla an dem Gespräch mit Apollos beteiligte.

(1c) In 1. Timotheus 2,11.12 geht es nicht um das Verhältnis von Mann und Frau im Allgemeinen, sondern um das Eheverhältnis. Eine Frau darf nicht über den Mann herrschen. Das folgt nämlich aus der Tatsache, dass über Adam und Eva gesprochen wird, die eine eheliche Beziehung hatten.

Kommentar

In 1. Timotheus 2,8 und 9 wird über die Männer und über Frauen gesprochen. Von einer Ehe ist dort keine Rede. Es steht dort nicht, dass „ihre“ Frauen sich schmücken sollen usw.; selbst der Artikel für Frauen ist nicht vorhanden (siehe auch 1Tim 2,10). Es geht hier um „Männer“ und „Frauen“ als „Geschlechtsart“. In Vers 11 und 12 ist die Rede von „einer“ Frau und „einem“ Mann und nicht von „ihrem“ Mann (1Tim 2,11.12). Es besteht also ein deutlicher Unterschied zu Epheser 5,22-33. Dort wird das besitzanzeigende Fürwort [in Eph 5,22.24.33 als Wiedergabe des griechischen Artikels] gebraucht, und das noch verstärkt durch den Zusatz „eigenen“ [in Eph 5,22.28.33]. Dieser Zusatz ist für den Kontext eigentlich gar nicht erforderlich. Wenn 1. Timotheus 2 sich auf ein Eheverhältnis beziehen würde, dann wäre es zum richtigen Verständnis sehr wohl nötig, dass dort die Rede von „ihren“ Männern oder sogar „ihren eigenen“ Männern sein würde.

Mit dem zuvor Gesagten behaupten wir nicht, dass das, was für die Beziehung und das „Autoritätsverhältnis“ innerhalb der Ehe spezifisch ist, genauso für das allgemeine Verhalten eines Mannes zu einer Frau gilt. Aber das spezifische schließt das allgemeine, nicht so weit gehende Prinzip nicht aus: Sollte eine Frau über ihren eigenen Mann nicht, aber doch über einen anderen Mann herrschen dürfen?

Nach unserer Überzeugung geht es in 1. Timotheus 2 darum, dass eine Frau nicht als „Lehrmeisterin“ auftreten soll, wobei sie mit Autorität spricht und die anwesenden Männer „auf die Schülerbank verweist“. Die Verbindung zwischen „lehren“ und „herrschen“ dürfen wir bei der Auslegung dieser Vorschrift nicht aus dem Auge verlieren.

1. Korinther 11,2-16

1Kor 11,2-16: Ich lobe euch aber, dass ihr in allem meiner gedenkt und die Überlieferungen, wie ich sie euch überliefert habe, festhaltet. Ich will aber, dass ihr wisst, dass der Christus das Haupt eines jeden Mannes ist, das Haupt der Frau aber der Mann, das Haupt des Christus aber Gott. Jeder Mann, der betet oder weissagt, indem er etwas auf dem Haupt hat, entehrt sein Haupt. Jede Frau aber, die betet oder weissagt mit unbedecktem Haupt, entehrt ihr Haupt; denn es ist ein und dasselbe, wie wenn sie geschoren wäre. Denn wenn eine Frau nicht bedeckt ist, so lasse sie sich auch das Haar abschneiden; wenn es aber für ein Frau schändlich ist, dass ihr das Haar abgeschnitten oder sie geschoren werde, so lass sie sich bedecken. Denn der Mann freilich soll nicht das Haupt bedecken, da er Gottes Bild und Herrlichkeit ist; die Frau aber ist des Mannes Herrlichkeit. Denn der Mann ist nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann; denn der Mann wurde auch nicht um der Frau willen geschaffen, sondern die Frau um des Mannes willen. Darum soll die Frau eine Macht auf dem Haupt haben um der Engel willen. Dennoch ist weder die Frau ohne den Mann noch der Mann ohne die Frau im Herrn. Denn so wie die Frau vom Mann ist, so ist auch der Mann durch die Frau; alles aber von Gott. Urteilt bei euch selbst: Ist es anständig, dass eine Frau unbedeckt zu Gott betet? Lehrt euch nicht auch die Natur selbst, dass, wenn ein Mann langes Haar hat, es eine Unehre für ihn ist, wenn aber eine Frau langes Haar hat, es eine Ehre für sie ist, weil das Haar ihr anstatt eines Schleiers gegeben ist? Wenn es aber jemand für gut hält, streitsüchtig zu sein, so haben wir solch eine Gewohnheit nicht noch die Versammlungen Gottes.

Auch in 1. Korinther 11,2-16 wird nicht speziell auf das Verhalten in der Ehe hingewiesen. Für die Engel ist es nicht nur wichtig, dass die Schöpfungsordnung innerhalb der Ehe sichtbar wird, sondern auch im Allgemeinen auf dem Gebiet der Gemeinde.

(2) 1. Korinther 11,2-9 spricht über das Auftreten der Frau in der Gemeinde. Dieser Abschnitt befindet sich zwischen den Vorschriften von 1. Korinther 10,14-21 (über das Brotbrechen) und in 1. Korinther 11,17 (über das Abendmahl) und handelt somit von dem Zusammensein als Gemeinde.

Kommentar

Dieses Argument ist wegen folgender Überlegungen falsch:

  1. In 1. Korinther 10 ist das Hauptthema der Götzendienst; siehe 1. Korinther 10,7.14. In diesem Zusammenhang weist der Apostel auf die moralische Unmöglichkeit hin, die Gemeinschaft mit dem Herrn mit der Gemeinschaft der Dämonen zu verbinden. Die Gemeinschaft mit dem Herrn ist in Seinem Tod begründet, wodurch wir ein Leib geworden sind (1Kor 10,16.17), wobei wir von der Gesellschaft der Götzendiener völlig verschieden sind. Paulus spricht weiterhin über die moralische Unmöglichkeit, sowohl am Tisch des Herrn als auch am Tisch der Dämonen teilzunehmen (1Kor 10,20-22). Seine Unterweisung in diesem Abschnitt behandelt nicht das allgemeine Verhalten in der Zusammenkunft der Gemeinde, sondern richtet sich rein persönlich an jedem Gläubigen mit der Warnung, dass man das Teilnehmen am Tisch des Herrn nicht mit dem Teilnehmen an einer Opfermahlzeit verbinden kann.

  2. Danach fährt Paulus mit seinem Thema, dem Götzendienst, fort. Die Korinther konnten damit unbeabsichtigt konfrontiert werden und mussten vom Essen des Fleisches absehen, wenn ein anderer Gläubiger es als Opferfleisch betrachtete und dies auch andeutete. Niemandem sollte man nämlich zum Anstoß sein, dem Juden nicht, dem Griechen nicht und auch der Gemeinde Gottes nicht (1Kor 10,28-32). Hier wird über die Gemeinde gesprochen, ohne dass die Rede ist von Zusammenkünften. Ein Gläubiger ist immer ein Glied der Gemeinde, auch wenn er einkaufen geht oder irgendwo etwas isst. Der Schluss von 1. Korinther 10 spricht also wohl über die (örtliche und weltweite) Gemeinde, aber nicht über das Zusammenkommen der (örtlichen) Gemeinde.

  3. Die Wortwahl in 1. Korinther 11,2-16 weist wohl auf die Anwesenheit von anderen hin, wenn man so will auch auf die Öffentlichkeit (wenn auch nicht im kleinen Kreis) beim Beten und Weissagen der Frau, aber nicht auf das Zusammenkommen der Gemeinde. Wir müssen bedenken, dass der Brief an die Korinther zwar an die Gemeinde gerichtet ist, aber dass sich nicht alles, was in dem Brief steht, auf das Zusammenkommen der Gemeinde bezieht. So spricht 1. Korinther 7 über Situationen in der Ehe, und somit stehen dort mehr Dinge, die die Glieder der Gemeinde in ihrem persönlichen Leben zu berücksichtigen haben, in ihrem Umgang miteinander im Allgemeinen. Wenn einige Glieder von dieser Gemeinde aus bestimmten Gründen beieinander sind, bedeutet das noch lange nicht, dass sie als versammelte Gemeinde(n) angesprochen werden. Darum kann man dem 16. Vers kein Argument entnehmen, um die Verse 2-16 auf das Zusammenkommen der Gemeinde anzuwenden. Dieser Vers beinhaltet nur, dass die Gläubigen der Gemeinden nicht die Gewohnheit haben, die apostolische Unterweisung zur Debatte zu stellen. Den Zusatz „in der Gemeinde“ finden wir in diesem Abschnitt dann auch nicht, wohl aber in 1. Korinther 14,35.

  4. Erst ab 1. Korinther 11,17 ist die Rede von „zusammenkommen“.

(3) Außerdem ist der Unterschied zwischen dem Zusammenkommen als Gemeinde und einem anderen Zusammensein in der Gemeinde theoretisch. Nun, 1. Korinther 11,2-9 gibt Schwestern die Freiheit, in der Gemeinde zu beten und zu weissagen.

Kommentar

Wie bereits gesagt, weist die Wortwahl in 1. Korinther 11,2-16 wohl auf die Anwesenheit anderer, wenn man so will, auch auf die Öffentlichkeit (wenn auch nicht im kleinen Kreis) beim Beten und Weissagen der Frau hin, aber nicht auf das Zusammenkommen der Gemeinde. Es wird in 1. Korinther 11 zwar über „zusammenkommen“ gesprochen und dann ausschließlich vom Zusammenkommen „als Gemeinde“, aber das kommt erst in Vers 17 und den darauffolgenden Versen vor und keineswegs vorher.

Zur Vollständigkeit siehe diese Übersicht:

  • „zusammenkommen“ (1Kor 11,17.33.34; siehe auch 1Kor 14,26);
  • „als Gemeinde zusammenkommen“ (1Kor 11,18; „als Gemeinde“, d.h. „im gemeindlichen Zusammenhang“); [griech. en ekklesia, auch 1Kor 14,19.28.35]
  • „an einem Ort zusammenkommen“ (1Kor 11,20; siehe auch 1Kor 14,23).

In 1. Korinther 11,17 könnten außerdem die Worte „Wenn ich aber dieses vorschreibe, so lobe ich nicht, dass …“ besser wiedergegeben werden mit: „Wenn ich aber dieses (nämlich das Folgende!) vorschreibe, so lobe ich nicht, (nämlich was betrifft) die Tatsache, dass ihr …“ Der Schluss von 1. Korinther 11,22 verweist jedoch auf Vers 17 und Vers 17 nicht auf das davor Gesagte. Vers 17 bezieht sich also auf das Folgende und nicht auf die Verse 1. Korinther 11,2-16.

1. Korinther 14,34

1Kor 14,34: Die Frauen sollen schweigen in den Versammlungen, denn es ist ihnen nicht erlaubt zureden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt.

(4) Das Wort „schweigen“ in 1. Korinther 14,34 ist nicht absolut gemeint. Dann dürften Schwestern auch nicht singen oder auf ein (Dank-)Gebet Amen sagen.

Kommentar

„Schweigen“ in 1. Korinther 14,34 bedeutet genau dasselbe wie „nicht reden“ in 1. Korinther 14,28 und 30, aber das sagt an sich noch nichts zu der Frage, „wo, in welcher Hinsicht oder für wie lange“ geschwiegen werden soll. Das muss nämlich aus der Zeitform des Verbs und dem Zusammenhang, in dem es vorkommt, festgestellt werden.

Wenn „schweigen“ die Bedeutung von „aufhören zu reden“ oder „verstummen“ hat, kann man das nicht der Bedeutung des griechischen Wortes [sigaoo] entnehmen, sondern ausschließlich der Interpretation der Zeitform [ein sogenannter Ingressiv interpretierter Aorist; siehe Lk 18,39; Apg 15,13]. Wenn man aus Fällen, in denen eine andere Zeitform [das Präsens] gebraucht wird, wie in 1. Korinther 14,28.30.34, folgert, dass der oder die „Schweigende“ zuerst geredet hat oder die freie Wahl dazu gehabt hat, geht dies aus dem Zusammenhang hervor. In 1. Korinther 14,28 und 30 weist der Zusammenhang deutlich darauf hin, aber in 1. Korinther 14,34 keineswegs. Da steht eine absolute Aussage, die ebenso absolut in Vers 35 wiederholt wird (1Kor 14,35).

In 1. Korinther 14,28 und 30 ist das Schweigen nicht absolut gemeint; derjenige, der in Sprachen redet (1Kor 14,28), hat nur zu schweigen, wenn kein Ausleger da ist. Auch der Prophet (1Kor 14,30) braucht nicht für immer zu schweigen, aber wohl in der konkreten, durch den Nebensatz beschriebenen Situation. Solch eine „Situation“ wird in 1. Korinther 14,34 und 35 eben nicht angegeben. Die Frauen sollen nicht schweigen, solange bestimmte Umstände andauern, sondern an einem bestimmten Ort, und zwar „in den Gemeinden“ (1Kor 14,34), „in der Gemeinde“ (1Kor 14,35). Sie haben nicht nur mit einer bestimmten Art des Redens aufzuhören, sondern haben ganz und gar nicht zu reden.

Der Einwand, dass, wenn das Schweigegebot für die Schwestern so absolut ist, sie auch nicht mitsingen oder auf ein Gebet Amen sagen dürfen, ist eigentlich gar keiner. Es geht hier nämlich nicht um das, was Männer und Frauen gemeinsam tun, gemeinsam äußern, sondern um die Aktivität, die Äußerung einer einzelnen Person.

Das „Schweigen“ in 1. Korinther 14,28 und 30 des Sprachenredners und des Propheten folgt dem vorhergehenden Reden, und in beiden Fällen betrifft es rein individuelle und selbständige Äußerungen. [Man achte dabei auf die Worte „der Reihe nach“, „nacheinander“ in 1Kor 14,27. Es sei auch bemerkt, dass in 1Kor 14,35 nicht die Mehrzahl „Frauen“ gebraucht wird wie in 1Kor 14,34, sondern die Einzahl „Frau“. Das zeigt, dass es sich hierbei um eine individuelle Äußerung handelt und nicht um eine gemeinsame.] Das kann man von Mitsingen und Amen-Sagen nicht behaupten: Beide Dinge finden gemeinsam und nicht auf eigene Initiative statt.

Aber da ist noch etwas: die Frage ist nämlich, ob „mitsingen“ und „Amen sagen“ unter den Begriff „sprechen“ fallen. Es ist ja deutlich, dass der Apostel mit „schweigen“ auf „nicht reden“ hindeutet (1Kor 14,34.35). Er bezieht es nicht auf „keine einzige Äußerung machen“. Das Schweigen und das Nicht-Reden bezieht sich unmissverständlich auf die Aktivitäten, die in den Versen 26-31 genannt werden. Ein Mann darf auf diese Weise sehr wohl in der Gemeinde etwas sagen, aber einer Frau ist das nicht gestattet.

Es bleibt natürlich die Frage offen, ob Lieder vorschlagen, Gebete sprechen oder einen Schriftabschnitt vorlesen auch als „sprechen“ aufgefasst werden muss. Aber das wird in Argument 4 (noch) nicht behandelt.

Manche weisen darauf hin, dass in der frühen Christenheit das Schweigegebot so absolut aufgefasst wurde, dass Schwestern tatsächlich nicht mitsingen durften und dass man erst später (eigentlich erst in der Reformationszeit) davon abgewichen ist. Das mag zwar so sein, aber welche Kraft hat solch ein Argument? In den ersten Jahrhunderten der Christenheit wurden allerlei verkehrte Auffassungen und Praktiken eingeführt, man denke nur an das Bischofsamt. Die Tatsache, dass die Bedeutung eines Textes in der Vergangenheit viel zu sehr eingeschränkt wurde, beinhaltet doch nicht automatisch, dass wir den Text auch heute noch genau so einschränken müssen?! Viel reeller ist die Gefahr, dass man durch einen Text, der in der Vergangenheit eingeschränkt wurde und worüber einem die Augen aufgegangen sind, in der anderen Richtung überzieht.

(5) Wenn Schwestern „mitsingen“ dürfen, dürfen sie auch weissagen, denn laut 1. Chronika 25,3 ist Singen auch eine Form von Weissagen. Dabei müssen wir bedenken, dass Weissagen kein Lehren ist.

Kommentar

Wenn Schwestern in der Zusammenkunft der Gemeinde ein Lied mit einer prophetischen Tendenz mitsingen, beinhaltet das noch lange nicht, dass sie selbständig als Prophetinnen auftreten. In 2. Mose 15,20 wird Mirjam ausdrücklich eine Prophetin genannt, aber das kann nicht von allen Frauen, die mitsangen, gesagt werden. Das von Mose und den Israeliten gesungene Lied, das übrigens einen großen Teil Prophetie enthält, wurde jedoch nicht von Mirjam angestimmt, sondern von Mose! Danach singen und tanzen die Frauen unter der musikalischen Leitung Mirjams. Aber das ist sicher kein „Vorangehen“, es ist auch keine Prophetie, es ist allein die Wiederholung des Lobpreises, den Mose und das Volk schon gesungen haben. Es ist also nicht die Rede von Vorangehen, sondern von Zustimmen, und zwar von derartiger Wichtigkeit, dass Gott es der Mühe wert geachtet hat, dies besonders zu erwähnen. Gott wird dadurch verherrlicht, sowohl durch den Lobgesang selber, als auch durch die Tatsache, dass dieser ihm in der rechten Art und Weise dargebracht wird.

Übrigens kann „Weissagen“ durchaus Lehren beinhalten, obwohl es dann eine Unterweisung ist, die sich an die Bedürfnisse der Anwesenden richtet; siehe 1. Korinther 14,3.4: „Wer aber weissagt, redet zu den Menschen zur Erbauung und Ermahnung und Tröstung. … Wer aber weissagt, erbaut die Gemeinde.“ Auch der Dienst eines Lehrers richtet sich auf die Erbauung der Gemeinde (Eph 4,11.12), dann allerdings mehr von der Schrift ausgehend als von den Bedürfnissen der Hörer (oder Leser).

Was 1. Chronika 25,3 betrifft, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass den Herrn loben und preisen mit weissagen identisch ist. Beide Tätigkeiten verliefen zusammen, müssen aber unterschieden werden.

(6) Wenn wir das Wort „schweigen“ so absolut auffassen, müssen wir das auch mit dem Wort „alle“ in Vers 31 tun. Wenn wir dort eine Abstufung vornehmen, warum dann nicht auch bei dem Wort „schweigen“?

Kommentar

Nebenbei sei bemerkt, dass sich das Wort „alle“, wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, auf die Propheten bezieht und dass, um auf sie hinzuweisen, hier ein männliches Wort benutzt wird, wie auch, wenn es in der Einzahl vorkommt. [Siehe für „Prophet“ 1Kor 14,37; 12,28.29, und für das Wort „Prophetin“ Lk 2,36; Off 2,20.]

Obwohl das an sich noch kein hundertprozentig stichhaltiger Beweis ist [siehe 1Kor 14,24 für ein männliches Wort im allgemeinen Fall], dass Frauen davon ausgeschlossen sind, ist es doch bemerkenswert, dass in diesem Abschnitt keine einzige weibliche Personenbezeichnung gebraucht wird. Hier folgen einige unverkennbar männliche Worte, die gerade durch ihre Häufigkeit ein starker Hinweis darauf sind, dass sich in der Zusammenkunft der Gemeinde von 1. Korinther 14 nur männliche Personen laut beteiligten.

Um einer Diskussion über gemischte Gruppen zuvorzukommen, beschränken wir uns auf die Einzahl: „jeder“ (griech. hekastos, 1Kor 14,26), „einer“ (griech. heis, 1Kor 14,27), „Ausleger“ (griech. diermeneutes, 1Kor 14,28), „für sich“ (griech. heautooi, 1Kor 14,28), „einem anderen, der dasitzt“ (griech. allooi … kathemenooi, 1Kor 14,30), „der erste“ (griech. ho prootos, 1Kor 14,30).

Was das eigentliche Argument betrifft, muss bemerkt werden, dass die Worte „alle“ und „alles“ in der Schrift bestimmt nicht immer absolut verstanden werden müssen. Das bekannteste Beispiel ist wohl: „Alles ist mir erlaubt“ (1Kor 6,12; 10,23). Bei anderen Worten ist das nicht so ausdrücklich der Fall. Es ist dann auch nicht richtig, aufgrund von verschiedenen Reichweiten eines Wortes, das eine Menge bezeichnet („alle“) und dazu noch eine unbeschränkte Menge, verschiedene Bedeutungen eines Wortes zu befürworten, das eine Aktivität oder eine Handlung andeutet („schweigen“).

1. Korinther 14,30

1Kor 14,30: Wenn aber einem anderen, der dasitzt, eine Offenbarung zuteilwird, so schweige der erste.

(7) In 1. Korinther 14,30 ist das Wort „schweigen“ nicht absolut gemeint; es bezieht sich auf einen bestimmten Umstand, in dem die Frauen schweigen sollten.

Kommentar

Das ist absolut nicht der Fall, wie wir bei Argument 4 schon ausgeführt haben.

(8) In 1. Korinther 14,26 steht das Wort „Brüder“, nicht das Wort „Männer“ (gegenüber 1Kor 14,34 „Frauen“). Nun, das Wort „Brüder“ umfasst in der Regel auch das Wort „Frauen“.

Kommentar

Wenn im Neuen Testament die Mehrzahl „Brüder“ (griech. adelfoi) vorkommt, sind damit durchgängig sowohl die Brüder als auch die Schwestern gemeint. Allein in der Einzahl wird das Geschlecht unterschieden; so ist von „Schwester“ (griech. adeiß) die Rede in 1. Korinther 7,15; 9,5; Jakobus 2,15; 2. Johannes 13 und in 1. Korinther 7 und 11 von „Frau“ und „Mann“. Wenn diese Unterscheidung auch in der Mehrzahl von Bedeutung ist, dann wird, um Missverständnissen vorzubeugen, nicht „Brüder“ oder „Schwestern“, sondern „Männer“ bzw. „Frauen“ (1Kor 14,34; Eph 5,22.25; Kol 3,18.19) gebraucht. Offensichtlich hält der Apostel es in 1. Korinther 14,34 für nötig, den Geschlechtsunterschied, der auch in den vorangehenden Versen (schon ab Vers 26!; siehe auch bei Argument 6) betont wird, ausdrücklich zu unterstreichen.

1. Korinther 14,34.35

1Kor 14,34.35: Die Frauen sollen schweigen in den Versammlungen, denn es ist ihnen nicht erlaubt zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wenn sie aber etwas lernen wollen, so sollen sie daheim ihre eigenen Männer fragen, denn es ist schändlich für eine Frau, in der Versammlung zu reden.

(9) Das in 1Kor 14,35 erwähnte „zu Hause fragen“ steht gegenüber dem Unterbrechen des Dienstes der Propheten durch Schwestern und dann im Besonderen dem Unterbrechen ihres eigenen Mannes. Es steht doch nicht umsonst da, dass sie ihren eigenen Mann fragen sollen. Paulus wusste doch sicher auch, dass es Schwestern gab, die keinen Mann hatten; warum sagt er dann nicht, was diese tun sollten?

Kommentar

Hinter diesem Argument verbirgt sich der Gedanke, dass es in 1. Korinther 14,29 darum geht, öffentlich zur Diskussion zu stellen, was die Propheten gesagt haben. Frauen sollten ihren eigenen Mann in diesem Punkt nicht unterbrechen dürfen.

Der Gedanke, dass Paulus hier den Frauen nur verbieten würde, an der öffentlichen Beurteilung der Propheten teilzunehmen, ist von der Hand zu weisen. Unsere Argumente sind die folgenden:

  1. Aus nichts geht hervor, dass das „Beurteilen“ in Vers 29 die Bedeutung von „öffentlich Besprechen“, „Diskutieren über“ hat. Das Wort weist darauf hin, dass bei den anderen eine „kritische Zuhörhaltung“ vorhanden sein soll. Sie sollten, um es volkstümlich zu sagen, nicht alles „ungekaut hinunterschlucken“, sondern das, was gesagt wurde, beurteilen (vgl. 1Thes 5,20.21). Auf jeden Fall wird nichts über den Ort und die Art und Weise gesagt, wie eine eventuelle Korrektur an den Sprecher herangetragen werden sollte (vgl. auch 1Kor 11,13).

  2. Nach Vers 29 spricht Paulus weiter über den Dienst der Propheten und nicht über die Beurteilung ihres Dienstes. Ihr Dienst wird angedeutet als „Weissagen“ (1Kor 14,31), und das ist die letzte „Rede-Aktivität“, die genannt wird, bevor er auf das Schweigen der Frauen in 1. Korinther 34.35 zu sprechen kommt.

    Lasst uns einmal davon ausgehen,

    • dass sich 1. Korinther 14,29 auf das öffentliche Beurteilen eines Prophetenwortes bezieht, was an sich selber schon völlig unbewiesen ist;

    • dass sich 1. Korinther 14,34 und 35 auf dieses Beurteilen beziehen soll, was eigentlich eine inakzeptable These ist, denn diese Verse stehen viel zu weit von Vers 29 entfernt, um sich auf eine unzweideutige Weise darauf zurückzubeziehen;

    • dass Paulus mit diesen Versen meinte, dass Frauen sich an der öffentlichen Beurteilung eines Prophetenwortes nicht beteiligen sollten;

    • dass die Sprache ein Medium ist, um sinnvolle, verständliche Mitteilungen zu machen (etwas, das tatsächlich keine Unterstellung genannt werden kann); – dann würde Paulus seine Mitteilung in einer außergewöhnlich verdrehten und undeutlichen Weise gemacht haben, die Missverständnisse hervorruft.

  3. Hinzu kommt noch, dass es sich bei dem Ausdruck „etwas lernen wollen“ höchstens um eine Frage nach etwas, das ihnen nicht klar ist, handeln kann. Der Ausdruck „etwas lernen wollen“ (oder „erfahren“) weist auf informatives und nicht auf unterbrechendes oder beurteilendes Fragen hin. Nun, sogar das Fragen, um etwas zu lernen, wird der Frau in der Zusammenkunft nicht gestattet.

  4. Dieses Gebot betrifft nicht ausschließlich verheiratete Frauen. Da die meisten Frauen wohl verheiratet waren, geht der Apostel wie anderswo von dieser Situation aus. Und was das Nichterwähnen der unverheirateten Frauen betrifft: Man nehme einmal an, dass der Apostel Kindern das Reden in den Zusammenkünften verboten habe, sollten wir dann wirklich die Schlussfolgerung ziehen müssen, dass Waisenkinder nicht unter dieses Gebot fallen würden?

  5. Um es noch einmal zu sagen: Es steht in 1. Korinther 14,34 nicht: „Eure Frauen sollen schweigen.“ Das würde dem oben genannten Gedanken noch einigermaßen Raum geben. Nein, da steht sehr allgemein „die“ Frauen. Wir sollten der Schrift nicht mehr entnehmen, als was sie sagt, aber auch nicht weniger. Es weist nichts in der Vorschrift von Vers 34 darauf hin, dass es sich um eine eheliche Beziehung handelt. Dasselbe gilt für Vers 35 („eine Frau“).

    Sich mit allem Nachdruck auf das Wort „eigenen“ auf Stellen wie Epheser 5,22.24; Kolosser 3,18; Titus 2,4.5 und 1. Petrus 3,1.5 zu berufen, wendet sich gegen den, der dieses Argument bringt. Denn warum sollte gerade dort die starke Betonung auf das Verhältnis in der Ehe gelegt werden, was doch aus dem Kontext schon mehr oder weniger hervorgeht, und hier nicht, wo ein derartiges Verhältnis überhaupt nicht deutlich ist? Es wird im allgemeinen Sinn gesagt, dass es für eine Frau schändlich ist, in der Gemeinde zu reden.

  6. Häufig wird in Kommentaren zu diesem Abschnitt angeführt, dass bestimmte griechische Frauen gerne mit den Männern öffentlich diskutieren wollten und dass Paulus einem derartigen Auftreten von Frauen in der Gemeinde zuvorkommen wollte. Man beruft sich dabei auf eine außerbiblische Gegebenheit, um eine Auslegung zu machen.

Manchmal bezieht sich Paulus in der Tat auf außerbiblische Gegebenheiten, um seine Unterweisung deutlich zu machen oder zu illustrieren. Er benutzt das Bild eines Soldaten, eines Sportlers, Ackerbauern usw. In solch einem Fall kann es bei der Auslegung eines Abschnitts, in dem diese Bilder benutzt werden, hilfreich sein, wenn man etwas mehr über diese außerbiblischen Gegebenheiten weiß. Bei einer Erklärung der einzelnen Teile der christlichen Waffenrüstung ist es zum Beispiel wichtig, zu ergründen, aus welchen Teilen die Rüstung bestand und welche Funktionen sie hatten. Aber in 1. Korinther 14 findet man keinen einzigen Verweis auf griechische Angewohnheiten. Es ist also reine Spekulation, bestimmte Gewohnheiten des griechischen Lebens hier die Auslegung bestimmen zu lassen.

(10) Wenn man das Schweigen so absolut nimmt, muss man aus 1Kor 14,35 auch ableiten, dass die Schwestern in der Gemeinde keine Unterweisung bekommen durften, sondern allein zu Hause.

Kommentar

Diese Schlussfolgerung ist nicht zwingend. 1. Korinther 14,35 geht von einem sehr bescheidenen Motiv einer Schwester aus, ihre Stimme in der Zusammenkunft zu erheben, nämlich dem Wunsch, etwas zu lernen. Darf sie in diesem Fall ihre Frage stellen? Nein, sagt der Apostel, das hat in der Privatatmosphäre zu geschehen. Aber wenn ein Prophet oder Lehrer in der Zusammenkunft eine Unterweisung gibt, genießen Schwestern davon genau so viel wie Brüder!

Es geht also nicht darum, dass die Frauen in der Gemeinde nichts lernen sollten, denn dann würden sie besser dem Zusammenkommen fernbleiben. Es geht darum, dass sie anlässlich des Gesagten nicht öffentlich Fragen stellen sollten, um verstehen zu lernen, was ihnen nicht deutlich ist.

(11) Wie kann man über das Vorschlagen von Liedern etwas Vernünftiges sagen? Man hatte doch noch kein Liederbuch?

Kommentar

Es gibt sicher etwas Vernünftiges darüber zu sagen. Wir wissen zwar nicht, ob aus einem Liederbuch gesungen wurde, aber wir wissen wohl, dass man über einen „Liedschatz“ verfügte, wie aus Epheser 5,19 und Kolosser 3,16 hervorgeht. Das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein eines Liederbuches hat jedoch für unsere Schlussfolgerung keine Bedeutung. Wenn es dort, wie man annimmt, so zuging wie in einer Synagoge, ändert das auch nichts daran, denn nur ein Mann begann dort spontan zu singen, aber niemals eine Frau. Und außerdem halten wir das Vorschlagen eines Liedes, ebenso wie Weissagen und Beten (s. 1Kor 14,17), für eine lenkende, auferbauende und leitende Aktivität, die sich mit dem Verbot, in der Gemeinde auch nur Fragen zu stellen, schlecht vereinbaren lässt.

(12) Die ganze Diskussion ist vollkommen sinnlos. Es wird nämlich behauptet, dass 1. Korinther 14,34.35 ein Abschnitt ist, der möglicherweise gar nicht im Urtext vorkommt und demnach nicht in der Bibel vorhanden ist. Warum reden wir dann noch darüber?

Kommentar

Hier kommen wir in den Bereich der Textkritik. Textkritik ist eine wissenschaftliche Disziplin, die auf die Frage, was der ursprüngliche Autor genau geschrieben hat, Antwort geben will. Die Resultate dieses Gebietes sind gerade für den Bibelleser außergewöhnlich wichtig, weil wir von keinem einzigen Schreiber die originale, von ihm selbst geschriebene Handschrift besitzen. Der ursprüngliche Text des nicht mehr bestehenden Originals muss daher durch sorgfältigen Vergleich aller verfügbaren Handschriften rekonstruiert werden. Manche Handschriften können direkte Kopien des Originals sein, aber die meisten sind Kopien von Kopien von … usw. Wie dem auch sei, alle Handschriften, die 1. Korinther 14 enthalten, enthalten auch die Verse 34 und 35! Nur bei einigen Handschriften stehen diese Verse an einer anderen Stelle, nämlich am Ende des Kapitels. Es gibt jedoch keine einzige Handschrift von 1. Korinther 14, in der die Verse 34 und 35 fehlen! Das ist ein höchst schwerwiegender Hinweis, dass diese Verse Teil des von Paulus geschriebenen Textes sind. Allerhöchstens kann man aus der gelegentlichen Verlagerung (nicht: Auslassung!) schließen, dass man sich in früheren Zeiten gefragt hat, ob sie in dem Kapitel vielleicht woanders besser hin passen würden. Die These, dass sie möglicherweise nicht Teil des inspirierten Wortes seien, lässt sich mit den meisten fundamentalen Regeln der Textkritik nicht vereinbaren und kann nicht ernst genommen werden.

C. Mögliche Verhaltensweisen

Örtliche Situationen

Bevor wir auf die Haltung zu sprechen kommen, die die eine Versammlung hinsichtlich einer anderen einnehmen kann, wollen wir erst untersuchen, wie sich Gläubige örtlich diesem Problem gegenüber verhalten können. Diejenigen, die die Sichtweise befürworten, dass Schwestern in unserer Mitte Lieder vorschlagen und Gebete sprechen dürfen, haben uns einige ihrer Beweggründe wissen lassen.

Wir erörtern sie auf dieselbe Art und Weise, wie wir es mit ihren lehrmäßigen Argumenten taten.

(a) Wir kennen in unserer Mitte zwei Auffassungen über die Taufe. Dafür gibt es also Spielraum?! Kann es dann nicht auch (sowohl örtlich, als auch überörtlich) diesen Spielraum geben, um über das Teilnehmen der Schwestern am Dienst für die Gemeinde unterschiedlich zu denken?

Kommentar

Tatsächlich sind in unserer Mitte zwei Ansichten über die Taufe vertreten, wie bekannt: die Taufe nach der Bekehrung und die sogenannte Haustaufe. Mit diesem Unterschied können wir leben, weil wir es hier in erster Linie mit dem persönlichen Gewissen zu tun haben und nur indirekt mit einer gemeinsamen Verantwortung.

Wir sind nicht verantwortlich für Taufansicht und Taufpraxis eines anderen. Die Taufe ist nämlich eine persönliche Sache zwischen Täufer und Täufling. Für die Befürworter der Taufe nach der Bekehrung ist es natürlich eine Gewissensfrage, ob sie mit Personen, die nicht aufgrund ihrer Bekehrung, sondern auf einer anderen Basis getauft wurden, das Abendmahl feiern können.

Es gibt bestimmte Versammlungen, wo man meint, das nicht tun zu können. Sie weisen nicht nur einen als Kind getauften Gläubigen ab, sondern wollen auch niemanden empfangen, der aus einem Kreis kommt, wo man ihren radikalen Standpunkt nicht einnimmt. So macht man dann aus der Sicht über die Taufe einen Streitpunkt über Gemeinschaft.

In unserer Mitte haben wir diesen Standpunkt nie akzeptiert, weil die Befürworter beider Meinungen mit derartigen Argumenten kommen, dass wir die Meinung der Anderen respektieren können und dann auch nicht in unseren Gewissen beschwert sind, mit ihnen zusammen das Abendmahl zu feiern. Hinzu kommt noch, dass diese Frage nicht in das Zusammenkommen selber hineinspielt. Sie bestimmt den Charakter des Zusammenkommens nicht.

Diese beiden Dinge sind also nicht genau vergleichbar, denn wenn eine Schwester in der Zusammenkunft ein Lied vorschlägt, wenn sie ein Gebet spricht oder einen Abschnitt aus der Schrift vorliest, tut sie das nicht für sich selber, sondern für die Gesamtheit. Es ist keine Angelegenheit ihres persönlichen Gewissens, sondern der Gesamtheit. Was das Beten betrifft, sprechen wir dann auch mit Nachdruck vom „Vorangehen“ im Gebet. Diese Aktivität ist mitbestimmend für den Verlauf der Stunde, und dafür muss jeder die Verantwortung mittragen können.

(b) Hat ein einziger Bruder oder eine einzige Schwester denn das Recht des Einspruchs, um etwas dagegenzuhalten, wovon andere überzeugt sind, dass es erlaubt ist? Darf solch ein Bruder oder eine Schwester dann über die Gewissen derer herrschen, die in ihrem Gewissen davon überzeugt sind, dass solche Praktiken erlaubt sind?

Kommentar

Leider ist in unserer Mitte manchmal so etwas wie ein Vetorecht vorhanden. Es ist vorgekommen, dass in einer Versammlung über eine bestimmte Veränderung gesprochen wurde, die aber nichts mit prinzipiellen Dingen zu tun hatte. Nach einer Diskussion stand ein Bruder auf und sagte: „Ich bin dagegen, und somit könnt ihr nichts machen.“ Das haben wir früher schon des Öfteren bemangelt. In dem betreffenden Fall geht es jedoch durchaus um prinzipielle Dinge und außerdem um eine Sache, die mit der Auslegung eines Gebotes des Herrn zu tun hat. Die Frage, ob man gemeinsam der Schrift gehorsam sein will, steht hierbei für viele auf dem Spiel.

Wir lesen in der Schrift, dass die Starken im Glauben das Gewissen der Schwachen zu schonen haben, was das Essen von Fleisch betrifft. Die Starken hatten übrigens „das Recht“ auf ihrer Seite. Lehrmäßig lagen sie – sozusagen – richtig. Sie konnten sich durch die Erkenntnis leiten lassen, aber dann hätten sie nicht nach der Liebe gehandelt (Röm 14,15).

Ist es in der Sache, die wir besprechen, nun so, dass die Befürworter mit hundertprozentiger Sicherheit richtigliegen? Ist es für sie wirklich eine Gewissensfrage wobei sie vor Gott schuldig werden, wenn diese Dinge nicht eingeführt werden? Mit aller Vorsicht gesagt gibt es wohl das ein oder andere gegen ihre Auffassung hervorzubringen, aber muss man dann nicht auf das Gewissen der anderen Rücksicht nehmen, die Einwände haben, welche nicht so einfach wegzuwischen sind?

Wenn diese Dinge in einer Versammlung eingeführt werden, treten an Ort und Stelle zwei Situationen auf. Als Erstes gibt es Gläubige, die sich nicht sicher sind, ob man hiermit eine biblische Richtung einschlägt, aber die sich von anderen mitreißen lassen und sich so über ihr eigenes Gewissen hinwegsetzen. Und dann gibt es Geschwister, die mit der Einführung dieser Dinge nicht leben können und die man tatsächlich „zwingt“, irgendwo anders eine bessere Bleibe zu suchen. Wir können das nicht als Wandeln auf dem Weg der Liebe betrachten.

(c) Wenn man das Teilnehmen von Schwestern verbietet, kann es auch geschehen, dass es Gläubige gibt, die mit diesen Dingen nicht einverstanden sind und die dann ihrerseits gezwungen werden, sich irgendwo anders eine Heimat zu suchen. Gilt denn das Argument nicht genau so gut?

Kommentar

Wir halten die beiden Möglichkeiten nicht für gleichwertig. Das Gewissen des Einzelnen ist selbstverständlich keine absolute Norm. Es muss durch die Schrift geformt werden. Oben haben wir versucht zu zeigen, dass die Argumente, die dafür sprechen, unseres Erachtens im Licht der Gegenargumente verblassen. Lasst uns dabei bedenken, dass es nicht um etwas Positives geht, das die Schrift den Schwestern gebietet, um es zu tun, und wobei sie schuldig würden, schenkten sie diesem Auftrag kein Gehör. Nein, es handelt sich um etwas, das Schwestern nicht tun sollen, wobei sie schuldig werden, wenn sie das Verbot (oder „negative“ Gebot) übertreten.

Die Haltung der Versammlungen untereinander

Bei der Behandlung dieser Frage müssen wir bedenken:

  1. dass im Neuen Testament nirgendwo in direktem Sinn etwas über das Verhältnis einer Versammlung zu einer anderen gesagt wird. Alles, was wir darüber sagen, gründet sich auf eine Aufzählung von Argumenten. So gut wie wir das auch tun wollen und so abhängig wir dabei vom Herrn sein wollen, es ist und bleibt eine menschliche Argumentation, und die ist und bleibt fehlbar;

  2. dass die Abschnitte, die über das Abbrechen von Beziehungen sprechen, immer mit einer sündigen Lebenspraxis oder mit Irrlehre zu tun haben, aber nicht mit Unterschieden in der Einsicht über die Auslegung bestimmter biblischer Aussagen, auch wenn diese Auslegung in unseren Augen dubios oder sogar falsch ist.

Gebietserkundung

Als eine Art „Gebietserkundung“ folgt hier erst eine Aufzählung der Standpunkte, die man möglicherweise hinsichtlich derartiger Versammlungen einnehmen könnte. Wir machen das punktweise.

Wir können uns lebhaft vorstellen, dass es Geschwister geben könnte, die beim Lesen all dieser Standpunkte aufseufzen: Muss das denn nun wirklich sein? Das haben wir uns selber auch gefragt. Die Geschichte der „Brüderbewegung“ hat uns jedoch gelehrt, dass bei Schwierigkeiten und drohenden Spaltungen viele Geschwister keine eigene Wahl zu treffen wussten, weil sie über die Möglichkeiten nicht ausreichend informiert waren. Sie folgten dann „blindlings“ der Wahl, die andere trafen, und nicht selten bereuten sie das später.

Wir unterstreichen, dass die Aufzählung der möglichen Standpunkte für uns ebenso wenig erfreulich ist wie das Lesen derselben für den Leser. Wir tun das jedoch, um eine ausgewogene Erwägung zu ermöglichen, und wir versuchen Hilfestellung zu geben. Wir sagen nicht, dass die Haltung, die wir einnehmen, unbedingt maßgebend sein muss. Wir stellen sie nur vor, damit der Leser sie in Erwägung ziehen kann.

(a) Versammlung A lehnt die neue Praxis nicht einstimmig ab, will aber die örtliche Einheit untereinander erhalten und führt diese Praxis nicht ein (oder stellt sie nicht zur Debatte). Die Gläubigen aus A meinen, dass jede Versammlung für sich selbst beschließen muss, ob man es Schwestern gestattet, in der Zusammenkunft Gebete zu sprechen und Lieder vorzuschlagen. Man geht davon aus, dass jede Versammlung bis zu einem bestimmten Grad eine eigene Verantwortung hat und selbständig Beschlüsse fassen kann. Dabei beruft man sich darauf, dass eine Versammlung, die beschließt, einen Bösen aus ihrer Mitte wegzutun, laut Bibel nicht verpflichtet ist, andere Versammlungen deshalb um Rat zu fragen.

Die Gläubigen in A meinen, nicht verantwortlich zu sein für alles, was in Versammlung X, Y oder Z passiert. Sie halten sich wohl dafür verantwortlich, wen sie aus einer anderen Versammlung empfangen. Wenn zum Beispiel in Versammlung X, Y oder Z offensichtlich Böses toleriert wird und Versuche, das Böse zu verbannen, gefehlt haben, würden sie aus Versammlung X, Y oder Z keine Gläubigen mehr empfangen und in diesem Fall also die praktischen Bande der Gemeinschaft mit X, Y oder Z abbrechen.

Dieser Standpunkt wird Versammlung A dazu bringen, um – ungeachtet der Tatsache, dass in X, Y oder Z die neue Praxis eingeführt wird – den beiderseitigen Kontakt mit diesen Versammlungen aufrechtzuhalten, wie sie das schon vorher gewohnt war. Allerdings wird man Besuchern aus X, Y oder Z vorhalten, dass in A diese neue Praxis nicht geschätzt oder nicht akzeptiert wird. Selbstverständlich wird es in A Gläubige geben, die Versammlung X, Y oder Z nicht mehr besuchen.

(b) Versammlung B hält sich auch nicht für verantwortlich für alles, was in X, Y oder Z geschieht, aber fühlt sich noch etwas mehr als A dafür verantwortlich, wen sie zulässt. Sie hält es für ihre Verantwortung, Besucher aus X, Y oder Z mit allem Ernst auf das Verkehrte in ihrer Heimatversammlung hinzuweisen.

Man will nicht weitergehen als einen Tadel auszusprechen, weil es um Unterschiede in der Einsicht geht und nicht um bewusstes Tolerieren von Bösem.

Für sie ist ein Empfehlungsschreiben kein Dokument, das als eine Art „Mitgliedschaft“ eines Kreises von Versammlungen fungiert, sondern die Mitteilung einer Versammlung, die nach Überzeugung der Gläubigen in B keine Ungläubigen und keine Personen, die mit Bösem Gemeinschaft haben, zum Abendmahl zulässt.

Diese Erwägung bringt B dazu, zwar alle Gläubigen aus X, Y oder Z genauso wie vorher aufgrund ihres Empfehlungsbriefes zu empfangen, aber dies mit der „ermahnenden“ (evtl. „strafende“) Mitteilung (im Vorraum?), dass sie die Dinge in X, Y oder Z beanstandet.
B stellt zwar Empfehlungsschreiben nach X, Y oder Z aus, aber warnt Gläubige aus ihrer Mitte vor der dortigen Situation. Man lässt die Gläubigen in B jedoch frei, nach ihrem eigenen Gewissen zu handeln.

(c) Versammlung C fühlt sich hinsichtlich Versammlung X, Y oder Z noch stärker als„ihres Bruders Hüter“. Sie hält es für ihre Berufung, die Versammlung in X, Y oder Z darauf hinzuweisen, dass sie den dort eingenommenen Standpunkt für unbiblisch hält und teilt mit, dass sie Besucher aus X, Y oder Z mit einer Ermahnung (Tadel) empfangen wird.

Versammlung C lässt sich nicht aus über den„Status“ von Versammlung X, Y oder Z. Die Frage, ob man sich in X, Y oder Z noch auf der Grundlage der Schrift versammelt, lässt sie (noch) offen. Ihr Vertrauen in die Richtung, die X, Y oder Z beschreitet, ist jedoch ernstlich erschüttert.

C lässt Gläubige auf dieselbe Art und Weise zu, wie das bei B beschrieben wurde. Im Gegensatz zu Versammlung B stellt man keine Empfehlungsbriefe an X, Y oder Z aus und rät von einem Besuch dieser Versammlungen ab.

(d) Versammlung D betrachtet X, Y oder Z zwar noch als bibeltreuen Kreis, aber nicht mehr als Versammlung „in praktischer Gemeinschaft“, weil die Vertrauensbasis fehlt.

Man will mit Besuchern aus X, Y oder Z ein vorausgehendes Gespräch führen und davon soll abhängen, ob man die Freimütigkeit hat, sie zum Abendmahl zu empfangen. Tatsächlich handelt man also genauso wie mit Besuchern aus anderen „bibeltreuen“ Kreisen. Eventuell wird man Brüder aus X, Y oder Z, die die neue Praxis propagieren, nicht empfangen.

(e) Die Gläubigen aus E betrachten die Praxis in X, Y oder Z als fundamental Böses, oder sogar als „Ungerechtigkeit“. Für ihren Standpunkt beruft E sich auf Abschnitte aus dem Alten und Neuen Testament, die von „Absonderung“ handeln, wie 1. Korinther 5,6.7; 2. Timotheus 2,19-21; 2. Johannes 9.10; 3. Mose 13; 14; 4. Mose 19,11-13; Josua 7,11; Haggai 2,14. Aufgrund dieser Schriftstellen verficht man eine „Verunreinigungslehre“ oder „Mitschuldigkeits-Auffassung“ von Versammlungen untereinander. Man fühlt sich mit allen Versammlungen, aus denen man Gläubige mit einem Empfehlungsbrief empfängt, als eine Einheit („Einheit des Leibes“) verbunden.

Diese Auffassung „zwingt“ E, sich von X, Y oder Z zu trennen. Sie unterbricht alle Kontakte mit diesen Versammlungen. Sie empfängt niemand aus X, Y oder Z und rät nicht nur von einem Besuch dieser Versammlungen ab, sondern verbietet solch einen Besuch unter Androhung von Zuchtmaßnahmen. E hält jedoch weiterhin den Kontakt mit Versammlungen wie A, B, C oder D aufrecht (eventuell mit Einschränkungen).

(f) Versammlung F zieht die Verunreinigungslehre noch stärker durch und betrachtet alle Versammlungen, die nicht „radikal“ den „Verband“ mit X, Y oder Z brechen, als mitschuldig am Bösen in X, Y oder Z. Man vertritt einen „separated circle of fellowship“ (getrennter, abgesonderter Gemeinschaftskreis).

Man zerreißt damit nicht nur das Band mit Versammlungen wie A, B, C und D, sondern auch mit Versammlungen wie E. [Siehe zur Illustration dieses Standpunktes den Brief vom 24. Januar 1998, der durch die Versammlung in Den Helder (NL) versandt wurde.]

Erwägungen

Bei der Beurteilung oben erwähnter Standpunkte ist es gut, Folgendes in Erwägung zu ziehen:

  • Der „Leib Christi“ stellt nicht die Einheit örtlicher Gemeinden oder Versammlungen dar, sondern die weltweite Einheit der Gläubigen. Es ist somit auch nicht recht, wenn das Verhältnis von Versammlungen untereinander mit der Einheit des Leibes in Verbindung gebracht wird.

  • Ein „separated circle of fellowship“ ist kein biblischer Begriff. Wir kennen prinzipiell nur die Gemeinschaft der Gläubigen mit dem Vater und dem Sohn und die Gemeinschaft der Gläubigen untereinander. Ein „separated circle of fellowship“ ist in Wirklichkeit ein sektiererischer Begriff. Allerdings gibt es ein Band der praktischen Gemeinschaft von Versammlungen untereinander. Das sind Versammlungen, die einander vertrauen, in dem Sinn, dass man sich nach den Wesenszügen der Schrift versammeln möchte. Die Adressen dieser Versammlungen stehen in einer Liste, die von bestimmten Brüdern zusammengestellt wurde. Es ist also auch eine Frage des Vertrauens, das man in diese Brüder hat.

    Die Adressenliste hat keinerlei Status. Die Herausgeber maßen sich auch nicht an zu behaupten, dass Versammlungen, die in der Liste aufgeführt werden, die einzigen sind, die nach schriftgemäßen Normen zusammenkommen.

  • Alle wahren Kinder Gottes sind in Gemeinschaft miteinander und sollten dieser Gemeinschaft Ausdruck geben, indem sie Gläubige am Tisch des Herrn empfangen, falls diese keinen unmoralischen Wandel führen, keine falsche Lehre verbreiten und keine Gemeinschaft mit den Sünden anderer haben.

  • Wenn eine Versammlung die Grundlage des Versammelns nach den wesentlichen Normen der Schrift verlässt, bedeutet das nicht, dass wir niemand mehr aus diesem Kreis empfangen könnten. Wir handeln dann so, wie wir das mit Gläubigen tun, die aus „bibeltreuen“ Kreisen oder Kirchen kommen, aber die sich auf eine andere Art und Weise versammeln, als wir es für richtig halten.

  • Genau so vorsichtig und wohlüberlegt, wie wir örtlich beim Ausschluss eines Gläubigen handeln müssen, so vorsichtig müssen wir beim Abbrechen aller Kontakte zu einer Versammlung sein. Das Letzte darf nur geschehen, wenn von bewusstem Tolerieren von moralisch oder lehrmäßig Bösem (im Sinn von 1. Korinther 5 oder 2. Johannes) die Rede ist oder berechtigte Zweifel darüber bestehen.

  • Ein Empfehlungsschreiben dürfen wir nicht betrachten als eine Art Mitgliedschaftsausweis eines Kreises von Versammlungen, die als Versammlungen eine „Einheit“ darstellen. Wir akzeptieren jemand aufgrund eines Empfehlungsschreibens, wenn wir darauf vertrauen können, dass die „Gemeinde“, aus der er kommt, eine verantwortungsvolle Zulassungspraxis hat und demnach keine Ungläubigen zulässt und keine „Bösen“ in ihrer Mitte duldet.

Nähere Prüfung

Zu (a): Standpunkt (a) kann nicht unbiblisch genannt werden, ist aber für manche vielleicht zu offen.

Zu (b) und (c): Standpunkt (b) und (c) sind dann eine vernünftige Alternative.

Zu (d): Dieser Standpunkt geht etwas weiter. Er müsste eingenommen werden, wenn man nicht mehr die Garantie hat, dass die Zulassungspraxis in den Versammlungen X, Y oder Z vertrauenswürdig ist. Anders gesagt, wenn es Gründe gibt, die zweifeln lassen,

  • ob man nur Gläubige zulässt;
  • ob man es mit der Zucht in Bezug auf Lehre und Wandel noch ernst nimmt;
  • ob man noch das Verlangen hat, auch in praktischer Hinsicht mit den anderen Versammlungen einen Weg zu gehen.

Vertrauen muss auch eine praktische Basis haben.

Zu (e) und (f): Die Verunreinigungslehre und der Absonderungsgedanke, die in dieser Art von Versammlungen herrschen, haben keinerlei Grundlage in der Schrift. Diese Auffassung führt zu einem sektiererischen Standpunkt.

Achtung

Wir weisen mit allem Nachdruck darauf hin, dass beim Erwägen einer Haltung, die man meint einnehmen zu müssen, doch alles getan werden muss, um örtlich zu einem einstimmigen Beschluss zu kommen. Man höre aufeinander, habe Geduld miteinander, versuche einander zu verstehen und handle nicht voreilig. Es wäre nämlich sehr traurig, wenn man örtlich auseinandergehen würde wegen einer Sache, die in der eigenen Versammlung (noch) gar keine Rolle spielt. Wenn in einer Versammlung Gläubige sind, die über die Auslegung von 1. Korinther 14,34 anders denken, gibt es, solange diese neue Praxis dort noch nicht eingeführt ist, nach unserer Überzeugung keinen Grund, die betreffende Versammlung zu verlassen.

Lasst uns bedenken, dass die Einheit des Geistes bewahrt werden muss, während wir uns „in aller Demut und Sanftmut, mit Langmut, einander in Liebe ertragen“ (Eph 4,2).


Aus der „Toets“-Reihe, Teil A,
Distribution der Schrift: Wim Hoddenbagh, „Die Bücherstube“, Nordallee 14, D-54292 Trier, Tel. 0651/26555
www.die-buecherstube.de

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