Rezension: „30 aktuelle Fragen zur Gemeinschaft am Tisch des Herrn“
Eine Schrift von Rainer Fuchs

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© SoundWords, online seit: 31.10.2024, aktualisiert: 13.05.2025

Diese Schrift[1] scheint ein neuer Leitfaden zu sein für Fragen der Gemeinschaft in dem Brüderkreis derjenigen, die von sich sagen, dass sie sich nur auf der Grundlage der Schrift zu dem Herrn Jesus hin versammeln. Selbst aus dem ferneren Ausland sind wir mit dieser Schrift konfrontiert worden. Mittlerweile ist sie auch auf Englisch erschienen.

Inhalt

Zum Vorwort

„Alle Aussagen aus der Bibel begründen“

Der Autor richtet sich in seiner Schrift in erster Linie an jüngere Geschwister, denen er Wegweisung geben möchte für die schwierigen Umstände, in denen sie sich befinden:

Erneute Trennungen unter Gläubigen betreffen auch eure freundschaftlichen Beziehungen. Ihr seht euch damit konfrontiert, eine persönliche Haltung im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse zu gewinnen. (S. 4/5[2])

Mit den „aktuellen Ereignissen“ sind, wie aus dem Kontext hervorgeht, Trennungen, Ausschlüsse, Verweigerung von Gemeinschaft am Tisch des Herrn und Ähnliches gemeint. Wir finden den Gedanken sehr gut, jungen Geschwistern in dieser notvollen Situation Hilfestellung zu geben und ihnen zu zeigen, was das Wort Gottes zu diesen Themen zu sagen hat. Daher schätzen wir es sehr, dass Bruder Fuchs das auf dem Herzen liegt und er sich mit dieser Schrift Zeit dafür genommen hat.

Gleich zu Beginn nennt er zwei Grundsätze, auf denen seine Ausführungen beruhen sollen:

Dabei möchte ich mich möglichst kurzfassen und grundsätzlich nichts aus der sogenannten „Brüderliteratur“ zitieren, sondern alle Aussagen aus der Bibel begründen. […] Soweit ich kann, möchte ich mich in der Beantwortung der Fragen einfach auf Gottes Wort beziehen. (S. 4/5)

Das ist ein wirklich lobenswerter Ansatz. So wertvoll und hilfreich die „Brüderliteratur“ auch ist – was uns unter anderem mit zur Gründung von SoundWords bewogen hat –, so schlecht ist es, Maßnahmen mit oft gravierenden Folgen mit Zitaten von Brüdern zu begründen. Das Durchsetzen und die oft fragwürdige Auslegung von solchen Zitaten hat schon viel Elend angerichtet. Dass der Autor „alle Aussagen“ in seiner Schrift „aus der Bibel begründen“ möchte, lässt hoffen, dass er dieses schwierige Thema auf gottgemäße Weise behandelt. In vielen Punkten teilen wir die Auffassung des Autors, so dass wir uns in dieser Rezension auf einige – nicht alle – kritischen Punkte beschränken und schauen wollen, ob er seinem Vorsatz, „alle Aussagen aus der Bibel zu begründen“, gerecht wird.

„Versagen in den ,eigenen Reihen‘“

Es ist erfreulich, gleich zu Beginn in der Einleitung zu lesen, dass der Autor sich der Probleme in dem Brüderkreis, zu dem er sich zählt, bewusst ist:

Dabei übersehe ich nicht das zum Teil gravierende Versagen in den „eigenen Reihen“. (S. 5/6)

Betroffen muss der Leser dann allerdings erkennen, wie der Autor dieses Versagen im Folgenden genauer bestimmt:

Ja, es gibt in manchen Ehen und Familien ernste Probleme. Es bestehen zum Teil jahrelang andauernde Konflikte in persönlichen Beziehungen von Glaubensgeschwistern. Und leider ist verschiedentlich ein Lebensstil zu beobachten, der ganz bestimmt nicht „gottselig“ genannt werden kann. Das alles kann und will ich nicht in Abrede stellen. Diese und andere Dinge mehr sind leider nur zu wahr! Nur ist das nicht das Thema der vorliegenden Fragenbeantwortung. (S. 5/6)

Viele Leser, die selbst von den Trennungen und Problemen in diesem Brüderkreis schmerzlich betroffen sind, werden sich die Augen reiben und fragen, warum der Autor Probleme nur im privaten Bereich („in manchen Ehen und Familien“ sowie „in persönlichen Beziehungen von Glaubensgeschwistern“) sieht. Bei der Behandlung von Gemeinschaftsfragen sieht er anscheinend keine „ernsten Probleme“.

Allerdings gibt er zu, dass er persönliches Versagen einzelner Brüder in der Vergangenheit nicht für ausgeschlossen hält:

Ich beabsichtige auch nicht, das persönliche Fehlverhalten von Brüdern, das in früheren Auseinandersetzungen vorgekommen sein mag und bestimmt auch vorgekommen ist, zu untersuchen. (S. 5/6)

Gleichwohl bekommt man doch schon zu Beginn den Eindruck, dass er in diesem Bereich keine grundsätzlichen Fehler zu sehen scheint.

In seiner Schrift „versucht“ der Autor, wie er es formuliert, dreißig Fragen zu beantworten, „die mündlich oder schriftlich aufgekommen sind“ (S. 4/5). Wir hätten es hilfreicher gefunden, wenn er die Fragen zu präzisen, allgemein verständlichen Fragen gebündelt hätte. Dadurch wäre das Buch kürzer und damit einfacher zu lesen und Wiederholungen wären vermieden worden. Wir empfehlen dem Leser, die Zitate aus dem Buch im Zusammenhang nachzulesen, da wir uns aus Platzgründen nur auf bestimmte Ausschnitte beziehen können.

Zu Frage 1: „Gemeindeströmungen und Tischgemeinschaft“

„Die ‚Bewährten‘“

Frage 1 beantwortet der Autor mit einem Hinweis auf die „Bewährten“, von denen Paulus in 1. Korinther 11,19 schreibt:

Die „Bewährten“ stellen keine (weitere) Richtung dar, die von Menschen verursacht worden ist. Sie sind keine Parteiung (oder: Sekte), weil sie einfach auf der Grundlage bleiben, auf der der Herr Jesus alle seine Erlösten versammelt sehen möchte. (S. 6–7/8)

Was versteht Paulus unter den „Bewährten“ und wie beschreibt er sie? In der Versammlung in Korinth hatte sich eine Gruppe nach Paulus, eine andere nach Petrus, wiederum eine andere nach Apollos benannt und eine vierte hatte Christus zu ihrem Parteigrund gemacht; die „Bewährten“ in Korinth waren jedoch keine Parteiung (1Kor 1,11-12; 11,18-19).

Aber was versteht Bruder Fuchs unter den „Bewährten“?

Sollte es mehrere (aus welchem Grund auch immer) voneinander getrennte Brüdergruppen geben, von der jede den Wunsch hat, im Sinn von 1. Korinther 11,19 „bewährt“ zu sein, dann werden sie sicher die Ermahnung in 1. Korinther 1,10 beherzigen. Sie werden alles unternehmen, um den bisherigen, voneinander getrennten Zustand mit der Hilfe des Herrn zu überwinden. Sie sind danach in einer solchen Art und Weise miteinander in Gemeinschaft, wie der Herr es grundsätzlich für alle seine Erlösten wünscht – ohne Trennung. Die Frage, ob es mehrere Gruppen „Bewährter“ gibt, erübrigt sich für sie damit von selbst. (S. 70/77)

Da stellt sich die Frage: Kann es demnach außerhalb seines Brüderkreises unter anderen Geschwistern, die sie kennen, „Bewährte“ geben?

Außerdem würden die „Bewährten“ sich laut der Beantwortung von Frage 20 weigern, aus den anderen vier Gruppen

wenigstens einzelne Gläubige „einseitig“ am Tisch des Herrn [zu] empfangen. (S. 55/61)

Noch vor nicht allzu langer Zeit vertraten die Brüder in diesem Brüderkreis generell die Ansicht, man könne jemand die Teilnahme am Tisch des Herrn nur dann verweigern, wenn fundamental Böses im Wandel, in der Lehre oder in den Verbindungen vorliege. Das ist auch das Einzige, was wir selbst bisher in der Schrift gefunden haben. Bei den vier Gruppen in Korinth ist jedoch nichts fundamental Böses zu sehen. Es ging bei ihnen nur darum, dass in diesen Gruppen Personen und Lehren überbetont wurden. Für Bruder Fuchs reicht bereits solch eine Überbetonung völlig aus, Geschwistern nach einer Trennung die Teilnahme am Brotbrechen zu verweigern. Gemäß seinem Vorsatz, „alle Aussagen aus der Bibel zu begründen“, hätten wir für diese Verweigerung gern eine biblische Begründung erwartet.

Wenn diejenigen, die sich selbst für die „Bewährten“ halten, die Überbetonung einer Person und bestimmter Lehren ohne biblische Begründung auf dieselbe Ebene stellen wie bösen Wandel (s. 1Kor 5) oder Lehren, die die Person Christi oder sein Werk angreifen (s. 2Joh), dann sind sie jedoch nichts weiter als Gruppe 5 und damit sehr wohl eine „Parteiung (oder: Sekte)“ geworden, was der Autor allerdings abstreitet:

Stellen [die Bewährten] etwa eine fünfte oder zusätzliche Gemeinderichtung dar? Nein, sie halten sich von allen spalterischen Verhaltensweisen und menschlichen Machenschaften fern, die zu Trennungen unter Brüdern führen. Sollten sich durch einen offenen Bruch die erwähnten vier Parteiungen bilden, werden die Bewährten einfach bei dem bleiben, „was von Anfang an war“. (S. 6/7)

Zu Frage 2: „Verbindlichkeit von Versammlungsbeschlüssen?“

Die Rechte der örtlichen Versammlung?

Eine örtliche Versammlung hat weder die Verantwortung noch das Recht, anstelle einer anderen örtlichen Versammlung aktiv zu werden und an deren Stelle etwas zu beschließen. (S. 8/9)

Zu dieser Behauptung fehlt die biblische Begründung. Zwar klingt die Behauptung logisch, und auch wir stimmen zu, dass im Allgemeinen die örtliche Versammlung für jemand aus diesem Ort zuständig ist. Wenn man aber andererseits – wie man es in diesem Brüderkreis zu Recht tut – darauf besteht, dass alle örtlichen Versammlungen nur „Darstellungen“ der einen weltweiten Versammlung sind, ist es beileibe nicht zwingend, wie hier behauptet, dass „eine örtliche Versammlung weder die Verantwortung noch das Recht hat, anstelle einer anderen örtlichen Versammlung aktiv zu werden“.

Wir wollen ein Beispiel konstruieren, um deutlich zu machen, welche Konsequenz die Aussage hat, dass „eine örtliche Versammlung“ dieses Recht nicht hätte. Ein Bruder aus der Versammlung Melbourne in Australien kommt mit einem Empfehlungsbrief am Sonntag zu der Versammlung in Frankfurt. Am Samstag zuvor wurde er in der Stadt allerdings bei einem Verhalten beobachtet, das in die Kategorie der Sünden von 1. Korinther 5 fällt. Nach obigem Zitat dürfte er dann trotzdem am Sonntag teilnehmen, da nur seine örtliche Versammlung in Australien die Verantwortung und das Recht hätte, aktiv zu werden; die Versammlung in Frankfurt wäre genötigt, mit einem Bösen Gemeinschaft zu haben.

Das Verhalten von Paulus in 2. Korinther 2,10

„Wem ihr aber etwas vergebt, dem vergebe auch ich; denn auch ich, was ich vergeben, wenn ich etwas vergeben habe, habe ich um euretwillen vergeben in der Person Christi“ (2Kor 2,10). In diesem Zitat stellt Paulus die Vergebung der Korinther der seinen sogar voran, und das, obwohl er Apostel war, während sie sich in einem schlechten geistlichen Zustand befanden. […] Wenn sogar ein Apostel nicht unabhängig von einer fleischlichen Versammlung handelte, wer gibt uns heute das Recht dazu, uns über administrative Handlungen einer örtlichen Versammlung hinwegzusetzen? (S. 9/10)

Dass man erst dann vergeben möchte (so wie Paulus), nachdem die örtliche Versammlung jemand etwas vergeben hat, kann man in den seltensten Fällen auf die aktuellen Fälle in Deutschland anwenden. In zwei Punkten unterscheidet sich nämlich die Situation in Korinth von den meisten, wenn nicht allen allgemein bekannten Fällen in Deutschland:

  1. Erstens war in Korinth sowohl für Paulus als auch für die Korinther klar, dass der Ausgeschlossene eine Sünde begangen hatte, die einen Ausschluss rechtfertigte (vgl. 1Kor 5).
  2. Zweitens forderte Paulus die Korinther in 2. Korinther 2,7 und 8 dazu auf, dem Ausgeschlossenen „zu vergeben und [ihn] zu ermuntern“ und ermahnte sie, „ihm gegenüber Liebe zu üben“. Paulus wollte ihnen mit diesen Worten ans Herz legen, den Ausschluss aufzuheben. 2. Korinther 2,10 sagt also gar nichts darüber aus, wie Paulus gehandelt hätte, wenn sie seiner Aufforderung nicht nachgekommen wären.

Daher ist es nicht gerechtfertigt, diesen Vers eins zu eins auf die allgemein bekannten Fälle in Deutschland anzuwenden:

  1. Erstens ist gar nicht klar, welche Sünde, die einen Ausschluss rechtfertigen würde, überhaupt vorlag, und
  2. zweitens sind die Bemühungen gescheitert, die Versammlungen zur Umkehr zu bringen und die falschen Beschlüsse aufzuheben.

Qualität der Informationen

Stellen wir uns einmal folgende Frage: Können nicht auch Geschwister von anderen Orten in ihrer Meinung ganz falschliegen, wenn sie den Beschluss einer örtlichen Versammlung als falsch bezeichnen? Ist das nicht sogar wahrscheinlicher, da die Informationen an dem handelnden Ort in der Regel von höherer Qualität und verlässlicher sind als das, was man aus der Ferne zu wissen glaubt? (S. 9/11)

Das Argument ist sehr schwach. Man könnte vielmehr argumentieren, dass Außenstehende einen wesentlich objektiveren Blick haben, weil sie nicht persönlich betroffen sind. Wenn ein Beschluss von einer anderen Versammlung als falsch beurteilt wird, dann in der Regel deshalb, weil die schriftgemäßen Begründungen fehlen.

Umgang mit einer falsch handelnden Versammlung

Bei ernsthaften Bedenken wenden sich Brüder einer anderen örtlichen Versammlung an solche Geschwister, die einen fragwürdigen Beschluss gefasst haben. Das geschieht als ein Dienst der Liebe und in wechselseitiger Verantwortung vor dem Herrn, weil wir alle Glieder seines Leibes sind. Es ist uns bewusst, dass „das Haupt des Leibes, der Versammlung“ (Kol 1,18), nur einen einzigen Willen in der fraglichen Angelegenheit haben kann. Sollte sich der Beschluss als tatsächlich falsch erweisen, versuchen die Brüder, durch Hinweise aus dem Wort und mit liebevoller Ermahnung die Gedanken des Herrn vorzustellen, damit die örtliche Versammlung dann selbst vor dem Herrn die notwendige Korrektur vornimmt. Das wäre dann ein schöner Beweis dafür, wie die Einheit des Geistes in dem Band des Friedens bewahrt wird (s. Eph 4,3). (S. 10/11–12)

Das hört sich sehr gut an. Und wenn man nur mit einem oder zwei Fällen zu tun hat, dann kann man solch einen Weg gehen. Doch seit etwa dreißig Jahren, seit Mitte der 1990er Jahre, ist die Situation völlig anders. Immer wieder gibt es zweifelhafte Beschlüsse. Man kann von einer Versammlung unmöglich erwarten, dass sie sich dreißig Jahre lang mit nichts anderem mehr beschäftigt, als mit den entsprechenden Versammlungen zu kommunizieren. Zudem zeigt die Erfahrung: Dort, wo solch ein Weg noch versucht wurde, wie er oben im Zitat beschrieben wird, ist die notwendige Korrektur bis heute nicht vorgenommen worden.

Zu Frage 3: „Handlungsanweisungen für überörtliche Beziehungen“

„Empfehlungsbriefe“

Ich komme einem möglichen Einwand zuvor, der so oder so ähnlich lauten könnte: „Römer 16,1-2 ist heute nicht mehr anwendbar, weil es sich um eine einmalige Situation handelte und keiner von uns heute ein Apostel ist.“
Diese Frage beantwortet Gottes Wort in 2. Korinther 3,1: „Fangen wir wieder an, uns selbst zu empfehlen? Oder benötigen wir etwa, wie einige, Empfehlungsbriefe an euch oder von euch?“ Demzufolge brauchten einige Gläubige Empfehlungsbriefe, wenn sie nach Korinth kamen und in die „allgemeine“ christliche Gemeinschaft aufgenommen werden wollten, die auch die Gemeinschaft am Tisch des Herrn einschloss. Es handelte sich dabei um solche Gläubige, die den dortigen Geschwistern unbekannt waren. Von wem wurden die Empfehlungsbriefe ausgestellt? Ganz bestimmt nicht in dem (nicht vorhandenen) Zentralbüro von Paulus oder den übrigen Aposteln. Es wird zwar nicht genau gesagt: Aber wer anders als die „Heimatversammlung“ sollte solche örtlichen Geschwister besser kennen und durch die gelebte Gemeinschaft mit ihnen befähigter sein, ein Zeugnis über sie zu geben und sie den Gläubigen an einem anderen Ort zu empfehlen? (S. 12/13–14)

„Wer anders als die ,Heimatversammlung‘ sollte […] befähigter sein?“ Gerade das Beispiel von Phöbe aus Römer 16,1 zeigt, dass damals nicht eine Versammlung den Empfehlungsbrief ausstellte, sondern ein Einzelner; in diesem Fall Paulus. Siehe auch das Beispiel von Paulus selbst: Es war Barnabas, der der Gemeinde in Jerusalem empfahl, Paulus in die Gemeinschaft aufzunehmen (Apg 9,26-27). Auch heute gibt es vielfach Einzelne, die sehr wohl am besten befähigt sind, eine Empfehlung auszusprechen.

Die Bedeutung von Offenbarung 2 und 3 für Fragen der Gemeinschaft

Wir halten im Ergebnis fest: Wenn der Herr Jesus in Offenbarung 2 und 3 nicht „zur Aufkündigung der Abendmahls-Gemeinschaft“ auffordert, kann daraus wohl kaum das Gegenteil abgeleitet werden. Meines Erachtens kann man bestenfalls feststellen: Die Sendschreiben beabsichtigen nicht, diese Fragestellung zu behandeln und zu beantworten. (S. 14/16)

Grundsätzlich hätten wir es für hilfreich erachtet, wenn der Autor in Abschnitt 3.2 („Voneinander losgelöste örtliche Versammlungen in Offenbarung 2 und 3?“) zunächst erklärt hätte, was in Offenbarung 2 und 3 die örtliche Gemeinde überhaupt ist. Junge Geschwister werden sich sonst fragen, wie man in einer Gemeinde, die geistlich „tot“ ist (Off 3,1), in Gemeinschaft sein kann und dennoch „seine Kleider nicht besudelt“ (Off 3,4). Wie war es möglich, dass „einige wenige Namen in Sardes ihre Kleider nicht besudelt haben“, wenn doch Verbindung mit Bösem auf jeden Fall verunreinigt? Unseres Erachtens kann man diesen scheinbaren Widerspruch nur so erklären, dass man sich damals in Hausversammlungen traf, die nicht mehr miteinander in Gemeinschaft waren.

Zu Frage 4: „Der Tisch des Herrn – und die Frage nach den Voraussetzungen“

Zieht der Tisch des Herrn um?

Dass der Tisch des Herrn weiterhin bei den Bewährten sein würde, dürfte unstrittig sein. Ob jedoch der Tisch des Herrn zu „entsprechenden Anteilen“ in einige oder alle vier der nun getrennten Brüdergruppen „umziehen würde“? (S. 15/17)

Das „Umziehen“ ist nicht die Frage. Vermutlich versammelte man sich damals auch in Häusern (trotz 1Kor 11,20). Und da könnten sich die Paulianer sowieso schon immer im Haus von, sagen wir, Bruder Justus getroffen haben. Die Frage ist also vielmehr: Sind die Paulianer in dem Augenblick, wo sie sich „offiziell“ zum Beispiel von den Apollianern trennen, nicht mehr am Tisch des Herrn? Sieht der Herr die Paulianer nicht mehr an seinem Tisch, auch wenn diese Geschwister selbst die Apollianer dort nicht mehr sehen, weil sie zwischen sich und den Apollianern eine Wand hochgezogen haben? Muss der Herr dabei „mitmachen“? Was akzeptiert der Herr als seinen Tisch?

Fragen wir einmal: Muss Er etwas als seinen Tisch akzeptieren und bei etwas „mitmachen“, womit Er nicht einverstanden ist? Ich denke hierbei nicht an zeitweiliges Versagen, wie es in 1. Korinther 5 der Fall war, sondern an grundsätzliche, dauerhaft „zementierte“ Abweichungen, die objektiv erkennbar sind. (S. 16/18)

Wenn „dauerhaft ,zementierte‘ Abweichungen“ das Kriterium dafür sind, dass Geschwister nicht am Tisch des Herrn sind, dann, so behaupten wir, sind überhaupt keine Gläubigen am Tisch des Herrn. Wir haben noch nie erlebt, dass es in einer Versammlung nicht irgendwelche „dauerhaft ‚zementierten‘ Abweichungen“ gegeben hätte, mit denen der Herr sicher nicht einverstanden sein kann.

Anerkennung vom Herrn?

Würde der Herr die vier Brüdergruppen anerkannt haben, die nicht bereit waren, mit den „Bewährten“ ausschließlich zu seinem Namen hin versammelt zu sein? Sicherlich nicht! Die Splittergruppen würden neben dem Herrn noch andere Namen haben (Denominationen). (S. 16/18)

Bei den besagten „vier Brüdergruppen“ geht es wieder um die Apollianer, Paulianer usw. aus Korinth. Dass der Herr die vier Brüdergruppen „sicherlich nicht“ anerkannt hätte, ist eine drastische Behauptung und soll wohl suggerieren, es bräuchte dafür keine biblische Begründung. Aber wollte der Autor nicht „alle Aussagen aus der Bibel begründen“? Wenn er meint, dass der Herr unmittelbar nach der Trennung nicht mehr in der Mitte der vier Brüdergruppen in Korinth war, obwohl sie sich weiterhin zu seinem Namen versammeln wollten, dann muss er das schon mit mehr begründen als nur mit einem „Sicherlich nicht!“.

Zudem ist die Frage, in welcher Brüdergruppe der Herr in der Mitte ist, nicht das aktuelle Problem. Es geht ja gerade darum, dass Gläubige bei denen, die sich selbst zu den „Bewährten“ rechnen, am Brotbrechen teilnehmen wollen, jedoch abgewiesen werden.

Zu Frage 5: „Der Tisch des Herrn – und die Frage nach dem geistlichen Zustand“

Falsche Voraussagen

Wenn diese Gläubigen im Lauf der Zeit moralisch abgleiten, einen weltlichen Lebensstil pflegen und eine irdische anstatt eine himmlische Gesinnung zeigen, wird der Herr mit Prüfungen eingreifen, durch die Er die Gläubigen aufrütteln will. Werden sie dann umkehren und Ihm wieder gerecht werden, der „der Heilige und Wahrhaftige“ ist? Sollten die Gläubigen an diesem Ort nicht umkehren, sondern die Ansprüche des Herrn dauerhaft missachten, wird der Herr das offenbar machen. (S. 17/19)

Der Herr wird durch Umstände, die Er lenkt, offenbaren, ob Er ein örtliches Zusammenkommen noch anerkennt oder nicht. (S. 18/19–20)

„… wird der Herr“, „… wird der Herr“, „Der Herr wird …“: Solche Aussagen – in diesem Zitat dreimal –, was der Herr in den verschiedensten Situation tun WIRD, haben wir schon oft gehört und gelesen. Bisher wurden sie durch die Praxis meistens Lügen gestraft. Wenn es hieße: „… was der Herr tun KANN“, könnten wir dem zustimmen. Erstens muss der Herr überhaupt nichts „offenbar machen“, wie es im Zitat heißt; Er kann die Dinge auch laufenlassen und nicht eingreifen. Hosea 4,17 ist ein Beispiel dafür. Viel wichtiger ist: Wenn der Herr etwas „offenbar macht“ – sind dann die verantwortlichen Brüder wirklich bereit, das zu erkennen und entsprechend zu reagieren? Wie gesagt, wir haben in den vergangenen dreißig Jahren nicht erlebt, dass irgendein Problem auf diese Weise gelöst worden wäre.

Zu Frage 6: „Der Tisch des Herrn – und die Frage nach den ,Menschentischen‘“

Wo ist der Tisch des Herrn?

Damit meine ich: Es gibt in diesem Fall keinen biblisch begründeten Hinderungsgrund für die praktizierte Gemeinschaft – außer dem der Parteisucht, die mit Selbstsucht und Eigenwillen einhergeht. Deshalb konnte der Tisch des Herrn in keiner der vier abgetrennten Brüdergruppen in Korinth sein. Sonst würde der Herr seine Zustimmung zu Werken des Fleisches geben! Er würde die Ergebnisse aus Neid und Streit billigen! Wollen wir so etwas unserem Herrn, dem „Heiligen und Wahrhaftigen“, andichten? Doch wohl nicht! (S. 20/23)

Das hört sich wieder sehr schön und einleuchtend an. Nur: Mit derselben Begründung hätte der Herr damals gar nicht in Korinth sein dürfen, weil es ja da schon „Neid und Streit“ sowie „Parteiungen“ gab (1Kor 3,3; 11,19; 2Kor 12,20).

„Menschentische“

Wenn es im Alten Testament nur einen einzigen Tisch des HERRN gab – und der stand in Jerusalem –, wie soll man dann die anderen Altäre und Tische auf den Höhen nennen? Wenn es nicht „Tische des HERRN“ sind, dann sind es eben Tische von Menschen – „Menschentische“ –, was sonst? Dämonentische konnten es nicht sein, denn man opferte auf diesen Altären nicht den Götzen. (S. 21/23)

Die Tische in anderen Gemeinden mit den „anderen Altären und Tischen auf den Höhen“ zu vergleichen, geht leider am eigentlichen Problem vorbei. Das Problem heute ist ja nicht, dass einige – um in der Sprache des Alten Testaments zu bleiben – einfach „auf den Höhen opfern“ wollen, weil die ihnen auch gut gefallen,[3] sondern dass sie davon überzeugt sind, dass sie in Jerusalem im Tempel sind. Und wer entscheidet dann, dass es nicht so ist?

„Gänzlich vom Herrn festgelegt“?

Fazit: Ein Tisch, an dem christliche Gemeinschaft gepflegt wird, ist dann der Tisch des Herrn, wenn dieser auf der geistlichen Grundlage steht, die gänzlich vom Herrn festgelegt wird. (S. 21/23)

Gibt es tatsächlich eine Versammlung, wo die geistliche Grundlage „GÄNZLICH vom Herrn festgelegt wird“? Falls das nicht der Fall ist, dann – so die logische Schlussfolgerung – kann es nirgendwo mehr den Tisch des Herrn geben.

Zu Frage 7: „Durch die Bekehrung automatisch am Tisch des Herrn?“

Verständnis als Voraussetzung für Gemeinschaft am Tisch des Herrn?

Fragen wir uns: Ist ein Kind, das sich im Grundschulalter an den Herrn Jesus wendet, denn automatisch am Tisch des Herrn? Hat es schon das nötige Verständnis in der Unterscheidung geistlicher Zusammenhänge, wie Paulus das in 1. Korinther 10,15 voraussetzt? „Ich rede als zu Verständigen; beurteilt ihr, was ich sage.“ (S. 23/25)

Wir haben schon oft gehört, dass ein Kriterium für die Teilnahme am Brotbrechen „das nötige Verständnis in der Unterscheidung geistlicher Zusammenhänge“ sein müsse, das Verständnis über 1. Korinther 10 und 11. Begründet wird dies immer mit 1. Korinther 10,15. Wir haben aber noch nie verstanden, warum dieser Vers das aussagen soll. Und leider begründet Bruder Fuchs das auch nicht.

In 1. Korinther 10 geht es um ein Fehlverhalten einiger Korinther, das beurteilt werden musste, und für diese Beurteilung brauchte man ein gewisses Verständnis. Doch wenn heutzutage jemand am Brotbrechen teilnehmen möchte, ist dann wirklich Verständnis, Einsicht über alle möglichen Zusammenhänge und Fehler nötig?

Wir lehnen natürlich nicht ab, dass jemand ein gewisses Maß an Verständnis haben sollte, bevor er am Brotbrechen teilnimmt, aber „das nötige Verständnis“, von dem oben die Rede ist, können wir in 1. Korinther 10,15 als Voraussetzung für die Teilnahme am Brotbrechen nicht finden. Ebenso wenig kann dieser Vers überhaupt als Begründung dafür herhalten, dass Kenntnis eine Voraussetzung für Teilnahme wäre. Man hat ja auch vor Paulus in der Zeit der Apostelgeschichte bereits das Brot gebrochen. Da wusste man noch gar nichts über 1. Korinther 10 und konnte dementsprechend nicht „das nötige Verständnis in der Unterscheidung geistlicher Zusammenhänge“ haben.

Zu Frage 8: „Biblische Voraussetzungen – unbiblische Sonderkriterien?“

„Ein ‚reines Herz‘“

Fazit: Es gibt ganz bestimmt Gläubige, denen man die Unkenntnis über den wahren Charakter der Versammlung Gottes nicht zur Last legen sollte. Wird jedoch deutlich, eventuell erst im Lauf der Zeit, dass jemand die biblische Wahrheit bewusst ablehnt, wie kann man das Herz des betreffenden Gläubigen in diesem Punkt dann noch als ein „reines Herz“ bezeichnen? Ist bewusster Widerstand gegen die Wahrheit „rein“? (S. 27/30)

Hier wird wiederum am eigentlichen Thema vorbeiargumentiert und damit sektiererisches Verhalten (Abweisung von treuen Christen) geradezu unterstützt. Lehnen die Christen, um die es hier geht, die biblische Wahrheit wirklich „bewusst“ ab, so wie ihnen unterstellt wird? Oder lehnen sie nur eine ganz bestimmte Schriftauffassung ab, weil sie diese nicht mit ihrem Verständnis und ihrem Gewissen vereinbaren können? Natürlich ist „bewusster Widerstand gegen die Wahrheit“ nicht „rein“. Aber kann ich jemand so etwas unterstellen und ihm ein „reines Herz“ absprechen, nur weil er bestimmte Schriftstellen anders versteht als ich?

In einem kürzlich auf YouTube veröffentlichen Vortrag (aus demselben Brüderkreis) wird ebenfalls mit dem „reinen“ bzw. dem „unreinen Herz“ argumentiert: Es wird pauschal von solchen gesprochen, die eine Versammlung im Gemeinschaftskreis dieser Brüder verlassen haben und bei einer anderen teilnehmen möchten. Solch ein Verhalten ist für den Redner ein Beweis, dass kein reines Herz vorliegen könne. Dabei wird völlig ignoriert, dass viele wegen Sektiererei oder aus anderen Gewissensgründen ihre Heimatversammlung verlassen haben und anschließend eine andere Versammlung in diesem Gemeinschaftskreis aufsuchen, von der sie annehmen, dass diese Gründe dort nicht vorliegen.

Zum einen beruht das auf einer fatalen Unkenntnis über den Zustand im eigenen Gemeinschaftskreis: Sie gehen davon aus – und müssen das auch, wenn sie an ihrem Kreisdenken festhalten wollen –, dass alle Versammlungen in ihrem Brüderkreis in allen Gemeinschaftsfragen und wichtigen Lehrfragen völlig gleich denken. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Wir wissen, dass in vielen Versammlungen die Ansichten oft genau entgegengesetzt sind. Ein Beispiel: Jemand wendet sich von seiner eigenen Versammlung ab, weil dort Sektiererei herrscht, und sucht eine Versammlung auf, die von sich behauptet, sie betrachte nur drei Kriterien als gemeinschaftsverhindernd: moralisch Böses, lehrmäßig Böses und böse Verbindungen. Diesem Gläubigen, der zu ihnen kommen möchte, dann ein unreines Herz zu unterstellen, weil er sich aufgrund von Sektiererei von der eigenen Versammlung abgewendet hat, ist nichts anderes als Verleumdung.

Jemand pauschal ein unreines Herz zuzuschreiben, beruht zum anderen auch auf einer fatalen Unkenntnis über das, was solche Geschwister in ihrer eigenen Versammlung oftmals mitgemacht haben und was ihnen in vielen Fällen sogar größte gesundheitliche Probleme eingebracht hat.

Zu Frage 9: „Durch die Bekehrung automatisch am Tisch des Herrn?“

„Nicht etwa menschliche Forderungen über die Bibel hinaus“

Gott stellt in Amos 3,3 die rhetorische Frage: „Gehen wohl zwei miteinander, außer wenn sie übereingekommen sind?“ Natürlich nicht. […] In der Anwendung auf unsere Fragestellung betrifft dieses „Übereinkommen“ die Grundwahrheiten des Glaubens und die moralischen Voraussetzungen zur praktischen Gemeinschaft am Tisch des Herrn – nicht etwa menschliche Forderungen über die Bibel hinaus. (S. 29/33)

Mancher, der selbst von solchen Trennungen betroffen ist, wird jetzt sagen: „Schön wärs!“ Doch leider ist das ja genau das Thema: „menschliche Forderungen über die Bibel hinaus“ – ob nun eine Schwester, die am Brotbrechen teilnehmen möchte, in der Stadt nicht mit einer Hose herumlaufen darf oder dass ein Bruder vor der Zulassung den Brief xy akzeptieren muss. Ersterer Punkt ist sicher heute weniger zu finden, war aber zu Zeiten vieler Trennungen leider der Fall.

Zu Frage 10: „Die ,Zulassung‘ – und die Frage nach den verantwortlichen Personen“

„Erstmalig ,lösen‘“ in Verbindung mit Johannes 20,23?

Verständnishilfe: Die in Johannes 20,23 erwähnte Vergebung von Sünden hat keine Auswirkung auf den Himmel im Sinn der ewigen Errettung. Es handelt sich um eine verwaltende Handlung für die Beziehungen von Christen auf der Erde. Wem die Sünden im Sinn dieses Verses vergeben werden, der wird als Kind Gottes anerkannt und in der Gemeinschaft der Gläubigen akzeptiert.
[…] Hier [in Joh 20,23] wird weder die örtliche Versammlung noch ein anders geartetes Gremium genannt, das erstmalig „lösen darf“.
[…] Wenn der Apostel Paulus sich dem Urteil und der Handlung der Korinther anschließt und sie in ihrer örtlichen Handlungskompetenz in dieser Sache nicht hinter dem Apostel zurückstehen, warum sollten sie dann nicht auch die Kompetenz haben, im Sinn von Johannes 20,23 Neubekehrten, die in die christliche Gemeinschaft aufgenommen werden möchten, die „Sünden zu vergeben“? (S. 31–32/36)

Dieses Gedankenkonstrukt lesen wir tatsächlich zum ersten Mal. Bruder Fuchs möchte damit gern beweisen, dass sich Matthäus 18,18 nicht nur auf solche beziehe, die einmal von der Versammlung ausgeschlossen worden waren, sondern auch auf jeden Gläubigen, der zum ersten Mal am Brotbrechen teilnehmen möchte. Auf seltsame Weise verknüpft er die apostolische Vergebungsvollmacht mit dem Handeln des Paulus bei der Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen, womit er „beweisen“ will, dass alle Gläubigen, die noch nicht am Tisch des Herrn teilgenommen haben, zunächst einmal mit Sünden beladen wären und durch eine Zulassung davon gelöst werden müssten.

Dies ist unserer Ansicht nach einer der krassesten Irrtümer im ganzen Buch. Hätte Bruder Fuchs über die Taufe gesprochen, in deren Zusammenhang wir tatsächlich von einer administrativen Vergebung lesen (Apg 2,38; 22,16), wären wir mit dieser Aussage einverstanden. Aber die erstmalige Teilnahme am Tisch des Herrn mit administrativer Vergebung zu verbinden, ist an den Haaren herbeigezogen – als wenn einem durch die Zulassung irgendwelche Sünden vergeben würden! Doch es zeigt die Denkweise, die leider dahintersteht: Wenn jemand kommt, müsste man erst einmal davon ausgehen, dass er böse wäre und kein Anrecht an dem Tisch des Herrn hätte.

Die Schrift lehrt aber grundsätzlich etwas anderes. Es ist genau andersherum: Wir brauchen nicht davon auszugehen, dass alle böse wären und kein Anrecht hätten, sondern dieses Anrecht erst durch einen Versammlungsbeschluss in Verbindung mit administrativer Sündenvergebung erlangen müssten. Vielmehr haben alle grundsätzlich ein Anrecht auf die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft, und wir haben nur zu prüfen, ob es irgendwelche Hinderungsgründe gibt. Nach Römer 1 bis 8 sind alle, die Buße getan und geglaubt haben, grundsätzlich gerecht, und wenn sie getauft sind, dann sind sie auch getrennt von der Welt, die „in dem Bösen liegt“ (1Joh 5,19).

Zulassung nur durch die Versammlung?

Fazit: Die vorgeschlagene und bereits praktizierte Zulassung durch einige Brüder, die dabei bewusst die Kompetenz und Verantwortung der örtlichen Versammlung ausklammern, ist aus der Bibel nicht nachweisbar.
Wieso sollte man etwas akzeptieren, das im Neuen Testament nicht erwähnt wird, und dafür das ablehnen, was jedenfalls als Grundsatz erkennbar ist? (S. 32–33/36)

Dieser Grundsatz – dass Brüder allein, ohne die örtliche Versammlung, keine Zulassung vornehmen dürften – ist für uns nicht zwingend erkennbar, zumindest nicht durch die obige Argumentation. Das haben wir bereits im vorigen Abschnitt („Erstmalig ,lösen‘“ in Verbindung mit Johannes 20,23?“) aufgezeigt. Wir fragen uns, ob Bruder Fuchs sich nicht mit der Zulassung von Saulus beschäftigt hat, die wir in Apostelgeschichte 9 finden. Gemäß seinen Ausführungen müssten die Christen in Jerusalem einen schweren Fehler begangen haben, weil sie Paulus nur aufgrund des Zeugnisses des Barnabas (Apg 9,27-28) aufnahmen, ohne zuvor eine Versammlungsentscheidung zu fordern und abzuwarten.

Fakt ist also: Wir haben ein biblisches Beispiel, und dieses Beispiel ist genau anders als von Bruder Fuchs gewünscht.

Zu Frage 11: „2. Timotheus 2 in der Praxis“

„‚Kirchliche‘ Ungerechtigkeit“

Für jedes Kind Gottes gilt die Aufforderung in 1. Thessalonicher 5,22: „Von jeder Art des Bösen haltet euch fern.“ Von welcher Art das Böse ist, spielt dabei keine Rolle. Es handelt sich jedoch um etwas, das den Gläubigen bewusst oder bekannt ist.

Es geht also nicht nur um die Frage, die euch, liebe Freunde, ja zu Recht bewegt, ob Tischgemeinschaft beim Abendmahl noch möglich ist oder nicht mehr möglich ist. Es geht um „Ungerechtigkeit“, nicht nur um „kirchliche Ungerechtigkeit“. (S. 34/38)

Zu Recht betont Bruder Fuchs, dass uns das Böse „bewusst oder bekannt“ sein muss, wenn wir uns davon fernhalten wollen. Etwas weiter schreibt er dann:

[…] „ekklesiale“ Ungerechtigkeit […] Gemeint ist jedenfalls eine Art von Ungerechtigkeit, die den Bereich der Versammlung oder Kirche auf der Erde betrifft. Wir wenden uns nun dieser Art der „kirchlichen“ Ungerechtigkeit zu. Denn sie betrifft insbesondere unsere Fragestellung. (S. 35/39)

Hier scheint folgender Gedanke im Hintergrund zu stehen: Diejenigen, die sich „‚kirchlicher‘ Ungerechtigkeit“ (z.B. Wählen von Ältesten, falsche Ansicht über die Einheit des Geistes oder Predigtdienst) schuldig machen, würden bewusst so handeln, das heißt, obwohl sie wüssten, dass ihr Handeln kirchliche Ungerechtigkeit ist. Die Wirklichkeit ist in 99 Prozent aller Fälle jedoch völlig anders: Sie halten zum Beispiel das Wählen von Ältesten nicht für kirchliche Ungerechtigkeit und handeln demnach nicht mit voller Absicht ungerecht, sondern sie handeln ebendeshalb so, weil nach ihrer Überzeugung ihre Auffassungen richtig sind. Der Autor betrachtet kirchliche Ungerechtigkeit jedoch als für diese Gläubigen böse und stellt ihre kirchliche Ungerechtigkeit auf dieselbe Stufe wie Ehebruch oder böse Lehre über die Person des Herrn.

Hymenäus und Philetus: Beispiel für „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“

Wir wenden uns nun dieser Art der „‚kirchlichen‘ Ungerechtigkeit“ zu. Denn sie betrifft insbesondere unsere Fragestellung.

Zurück zu Hymenäus und Philetus: Sie befinden sich beide als Gefäße zur Unehre in dem großen Haus und werden von den Gläubigen allgemein akzeptiert. (S. 35/39)

Es ist fatal, Hymenäus und Philetus, deren Lehre „den Glauben einiger zerstörte“ (2Tim 2,18), als Beispiel für kirchliche Ungerechtigkeit darzustellen. Zum einen wird dadurch die Gefährlichkeit der Lehre, die diese beiden brachten, abgeschwächt, und zum anderen wird echte „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“ auf ein Niveau gehoben, das letztlich wieder eine Verleumdung von Geschwistern bedeutet. Hiermit macht man diejenigen, die bestimmte Dinge im kirchlichen Bereich falsch verstehen, zu „Gefäßen zur Unehre“ und stellt sie damit im Prinzip auf denselben Boden wie solche, die glaubenszerstörende Lehren verbreiten.

„Kreis der Gemeinschaft (circle of fellowship)“

Damit entsteht innerhalb der Christenheit in der Tat eine „neue“ (aber nicht offizielle!) Gemeinschaft (Kreis der Gemeinschaft, circle of fellowship), in der man sich von der Ungerechtigkeit fernhält, aber offen dafür ist, weitere Kinder Gottes kennenzulernen, die denselben Wunsch haben. (S. 36/40)

Auch wenn Rainer Fuchs nicht auf Brüderliteratur zurückgreifen will, kommt er mit dem Begriff circle of fellowship nicht umhin, einen Begriff aus der Brüderliteratur einzuführen. Populär wurde dieser Begriff durch einen Artikel von F.W. Grant zu diesem Thema.[4]

Unabhängig davon, wie gefährlich es ist, die Augen auf einen Kreis zu richten, der kleiner ist als der Leib Christi, wäre es sicher nicht zu vielen schlimmen Exzessen gekommen, wenn man wenigstens die praktischen Handhabungen, die F.W. Grant vorschlägt, befolgt hätte:

Dennoch sollte Einspruch sicherlich Gehör finden. Und sie sind selbstverständlich verpflichtet, solche, die ernstlich darüber geübt sind, anderswo zufriedenzustellen.

Wenn es sich um eine Frage der Wahrheit bzw. der Lehre handelt, dann geht das alle an und kann vor alle gestellt werden. Keine örtliche Gemeinde hat in solch einem Fall Autorität, denn das würde bedeuten, ein „Glaubensbekenntnis“ für andere aufzustellen. Die Wahrheit in Bezug auf Christus ist eine besonders tiefe und lebendige Sache, denn wir sind zu seinem Namen hin versammelt. Wo Wahrheit von dieser Art umgekehrt wird, existiert die Zusammenkunft nicht mehr, außer als ein Instrument des Feindes, und muss abgelehnt werden mit allen, die daran teilhaben.

Wenn es auf der anderen Seite aber eine Frage von Fakten ist, dann müssen die, die diese Fakten kennen, sie ihren Brüdern bekanntmachen. Und hier hat ein Rundschreiben richtigerweise seinen Platz – nicht, um eine Regel oder einen Verhaltensgrundsatz festzulegen, sondern als ein Zeugnis. Das ist in der Tat offen für Fragen, wie alle Fakten es sind, wenn es Gegenbeweise gibt oder wenn das, was an Informationen gegeben wird, ungenügend ist. Kein Rundschreiben hat Autorität in sich selber; es kann nur Fakten darlegen und alle müssen die Glaubwürdigkeit der Aussagen beurteilen.[5]

Heute dagegen meint man, es reiche aus, in einem Rundbrief zu schreiben: „Sie sind offen und unabhängig“, um alle anderen Versammlungen zu „überzeugen“, dass man mit diesen Geschwistern grundsätzlich keine Gemeinschaft mehr am Tisch des Herrn haben könne.

Zu Frage 12: „Gleiche Überzeugungen in ,kirchlichen Fragen‘?“

Kirchliche Fragen unbedeutend?

Wir dürfen um unseres Herrn willen nicht den Eindruck erwecken, als seien alle möglichen „Überzeugungen in kirchlichen Fragen“ gleichberechtigt oder die Unterschiede seien unbedeutend. (S. 38/42)

Diese Aussage unterstreichen wir vollkommen. „Alle möglichen ,Überzeugungen in kirchlichen Fragen‘“ jedoch „gleichberechtigt“ mit glaubenszerstörenden Lehren zu machen, ist verwerflich. Dabei ist es etwas völlig anderes, ob ich selbst zu einer örtlichen Versammlung gehe, wo spezielle „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“ praktiziert wird, oder ob ich von dort Geschwister bei „uns“ teilnehmen lasse, weil sie die kirchliche Ungerechtigkeit in ihrer Heimatgemeinde gar nicht als solche erkennen und darin nichts Böses sehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass „uns“ ihre Sichtweise gleichgültig sein kann. Sicher werden wir uns bemühen müssen, ihnen die Schrift genauer auszulegen.

Wird Frage 12 wirklich beantwortet?

Liebe Freunde, es wäre völlig falsch, jemanden abstoßen zu wollen! Es geht bei den Fragen, die uns miteinander beschäftigen, ja um unseren Herrn Jesus, um Ihn allein, und um das, was Ihn ehrt und Ihm wohlgefällt. Es geht nicht in erster Linie um die Versammlung, schon gar nicht um die „Brüderversammlung“ oder ein „Schubladendenken“, sondern es geht um Ihn und seine Herrlichkeit! Ist uns das bewusst – auch wenn es in der Praxis dann manchmal schwierig werden mag? (S. 38/42)

Die Antwort auf Frage 12 „Ist Gemeinschaft am Tisch des Herrn an ‚gleiche Überzeugungen in kirchlichen Fragen‘ gebunden?“ geht in der Praxis an der aktuellen Problematik völlig vorbei. Es gibt natürlich Ausnahmen: Da wird dann so lange am Wort Gottes „herumgedreht“, bis man den Text letztlich das Gegenteil dessen aussagen lässt, als wirklich dort steht. Wir haben bereits auf solch einen Fall hingewiesen.[6]

Die Fälle, um die es hauptsächlich geht, sind ja solche Geschwister, die bestimmte Versammlungsausschlüsse nicht mittragen können, weil die Beschlüsse weder durch Fakten noch durch das Wort Gottes bestätigt sind. Manche sehen ohne irgendeine biblische Begründung dieses Nichtmittragenkönnen ihrer Geschwister als kirchliche Ungerechtigkeit an, die so böse sei, dass man diese Geschwister nicht mehr teilnehmen lassen könne.

Es ist schade, dass der Autor vielfach Fälle konstruiert, um die es in der Praxis eigentlich nie geht, und dass die Fälle, um die es tatsächlich geht, kaum behandelt werden.

Zu Frage 13: „Innere Zustimmung durch äußere Teilnahme?“

Bedeutet äußere Teilnahme „Einsmachung mit den geistlichen Grundsätzen“?

Was uns 1. Korinther 10 aber sehr wohl zeigt: Die äußere Teilnahme bedeutet prinzipiell Gemeinschaft und Einsmachung mit den geistlichen Grundsätzen des jeweiligen Tisches. (S. 43/49)

Diese Aussage ist sehr problematisch. In 1. Korinther 10,19-21 macht Paulus deutlich, dass man Gemeinschaft hatte mit den Mächten, die hinter den Tischen standen: entweder mit den Dämonen auf der einen oder mit Christus auf der anderen Seite. Auf jeden Fall brachten die jüdischen Christen in Jerusalem noch eine ganze Zeitlang am Altar der Juden Opfer dar und zugleich nahmen sie am Tisch des Herrn teil. War ihre Teilnahme am Tisch des Herrn deshalb die ganze Zeit über böse?

Wenn wir uns daran erinnern, was Rainer Fuchs zu „‚kirchlicher‘ Ungerechtigkeit“ schreibt (siehe Frage 11: „Kirchliche Ungerechtigkeit“), dann ist unbedingt davon auszugehen, dass er „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“ für einen geistlichen Grundsatz hält. Dieser Grundsatz geht jedoch weit über die Aussage von 1. Korinther 10 hinaus. Ein Beispiel mag das verdeutlichen: Wenn Geschwister Älteste wählen, dann fällt das unter „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“, wie wir auch selbst in einem Artikel dargelegt haben.[7] Dennoch haben sie nicht Ungerechtigkeit als Grundsatz, sondern sie wollen den Gedanken Gottes über den Ältestendienst nachkommen. Und dieser Grundsatz, Gottes Gedanken in die Praxis umsetzen zu wollen, ist schriftgemäß, obwohl die Art der Durchführung falsch ist.

Zu Frage 14: „Private Tische – und der Tisch des Herrn“

Gemeinschaft privat wohl, aber am Tisch des Herrn nicht?

Dem Wesen nach besteht also ein großer Unterschied zwischen dem religiösen Tisch und dem privaten Tisch. An dem religiösen Tisch geht es nämlich um „Kult“. Um klarzustellen, wie „Kult“ in unserer Erörterung zu verstehen ist, ziehen wir den Duden zurate (Band 7, Das Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Mannheim 1989, Seite 393). Demnach bedeutet Kult u.a. „Verehrung [einer Gottheit]“. Das ist gerade der wesentliche Punkt.
Die Tischgemeinschaft im Götzentempel am Dämonentisch ist untrennbar mit der Verehrung von Göttern verbunden. Die Tischgemeinschaft während eines Gastmahls in dem privaten Haus eines Heiden hat an sich nicht das Ziel, die Götter zu verehren. Daher darf der Bruder aus Korinth dort teilnehmen, jedoch keinesfalls am Götzentisch, obwohl das gleiche Götzenfleisch auf beiden Tischen stehen mag! Wir haben hier den biblischen Beleg für die erkennbare Trennung zwischen dem privaten Bereich und dem religiösen Bereich.
Aus der Gemeinschaft an einem privaten Tisch darf man nicht ableiten, dass die Gemeinschaft an einem religiösen erlaubt oder statthaft sei! (S. 41/45)

An meinem privaten Tisch geht es um „Kaffee“ und den persönlichen, durchaus auch geistlichen Gedankenaustausch. Damit hat weder das Mahl des Herrn noch der Tisch des Herrn etwas zu tun. (S. 42/46)

Wir halten die ganze Argumentation für hinfällig. Es geht in 1. Korinther 10 nämlich nicht darum, wo man das Götzenfleisch isst, sondern mit wem man es isst: ob zusammen mit einem Ungläubigen oder in Gemeinschaft mit Dämonen. Wir haben noch keine Sonderregelung in der Schrift gefunden, dass man mit jemand privat sehr wohl, beim Brotbrechen jedoch keine Gemeinschaft haben kann. Überall da, wo es um Aufhebung der Gemeinschaft im christlichen Bereich geht, geht es immer um die grundsätzliche Gemeinschaft. Mit den Bösen von 1. Korinther 5 dürfen wir nicht nur nicht am Tisch des Herrn essen, sondern auch nicht privat (1Kor 5,11). Den, der die Lehre des Christus nicht bringt, dürfen wir nicht nur nicht in die Versammlung aufnehmen, sondern auch nicht in unser Haus (2Joh 10-11) zum Kaffeetrinken.

Zu Frage 19: „Ein ,Leibchen im Leib‘?“

Handlungsgleichheit?

Die gelebte Abhängigkeit von Ihm führt in allen moralischen Fragen zur Handlungsgleichheit unter denen, die das biblische Bild von dem einen weltweiten Leib geistlich verwirklichen möchten. (S. 54/59)

Wir vermuten, dass sich Rainer Fuchs nicht bewusst ist, was in seinem Gemeinschaftskreis alles geschieht. Da sind uns persönlich beispielsweise zwei Versammlungen bekannt, die sogar Nachbarversammlungen (!) sind: In der einen ist Wiederheirat nach Scheidung möglich, in der anderen grundsätzlich nicht. Das bedeutet nach den Ausführungen des Autors, dass in seinem eigenen Kreis die Einheit des Geistes nicht bewahrt wird. Und das ist nur ein Beispiel – wir könnten weitere nennen.

Zu Frage 20: „Wenn die Einheit des Geistes nicht bewahrt wird: Folgen für die Tischgemeinschaft?“

„‚Einseitige‘ Tischgemeinschaft“?

Bei der „einseitigen“ Tischgemeinschaft sieht es nicht viel anders aus. Nur ist die „Bewegungsrichtung“ der Gläubigen aus christlichen Gemeinschaften in diesem Fall „einseitig“. Solche werden als Besucher immer wieder freizügig beim Brotbrechen aufgenommen, sozusagen in einer Art Dauermodus, ohne dass die grundsätzlich trennenden Dinge in Beugung und Bekenntnis vor dem Herrn ausgeräumt werden. (S. 56/61)

Das ist unseres Erachtens das größte Problem dieses Brüderkreises: „Einseitige“ und wechselseitige Tischgemeinschaft wird im Endeffekt gleich beurteilt. Zu 99 Prozent möchten Geschwister aus familiären, beruflichen oder organisatorischen Gründen irgendwo teilnehmen, wo sie selbst keine Hinderungsgründe sehen; sie sehen jedoch an ihrem Wohnort keine Möglichkeit, sich anders zu versammeln.

Zu Frage 22: „Der Ersatz der Leitung durch den Heiligen Geist: fundamental böse?“

Ist die Einschränkung der freien Leitung des Geistes „fundamental böse“?

Frage: Ist der Ersatz der freien Leitung durch den Heiligen Geist in den Zusammenkünften durch feste Aufgabenzuordnung an geistliche Funktionsträger fundamental böse?
Kommentar: […] Die obige Frage nimmt darauf Bezug, dass die Leitung durch den Heiligen Geist in vielen Gemeinschaftskreisen eingeschränkt oder verhindert wird, indem man den Ablauf und Inhalt der Zusammenkünfte im Voraus festlegt oder im Voraus bestimmt, wer aktiv wird.
Wir gehen nicht zu weit, wenn wir sagen, dass das ein Affront gegen eine der Personen der Gottheit ist. Und um einen fundamentalen Fehler handelt es sich auch, da eine für die christliche Zeit typische Segnung betroffen ist. (S. 58/63)

Diese Antwort auf die Frage, ob die Einschränkung der freien Leitung des Geistes „fundamental böse“ sei, ist schon sehr stark – auch wenn hier das Wort „böse“ nicht wiederholt, sondern durch den Begriff „fundamentaler Fehler“ ersetzt wird. Diese Aussage ist jedoch ein typisches Beispiel dafür, wie „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“ zu fundamental Bösem hochgespielt wird. Wir möchten ausnahmsweise einmal ein Zitat eines geschätzten Bruder bringen:

Zweifellos ist jede Wahrheit an ihrer Stelle und zu ihrer Zeit wichtig; aber es ist schlimmer als bloße Unkenntnis, wenn man den Leib auf dieselbe Ebene stellt wie das Haupt. Ein kirchlicher Irrtum, selbst wenn er ein wirklicher und schwerwiegender Irrtum ist, kommt niemals der Leugnung der Lehre des Christus gleich. […] Wir sind unzweideutig verpflichtet, nicht nur Irrlehre im Allgemeinen nicht zu dulden, sondern im Besonderen alles abzuweisen, was eine Lüge gegen Christus ist, und auch diejenigen, die solche Irrlehrer aufnehmen, als Teilhaber an deren bösen Werken zu behandeln. Aber wir sind nicht berechtigt,  die Kirche und Christus gleichzusetzen, wie es die Katholiken tun, oder einen kirchlichen Irrtum der Sünde gegen die Person Christi zur Seite zu stellen. Das wäre nicht Glaube, sondern Fanatismus. Was sollen wir von solchen denken, die diesen Unsinn als Wahrheit betrachten und verbreiten?[8]

Wie oft gehen im eigenen Kreis an den verschiedensten Orten die Geschwister nach einer Wortverkündigung leer nach Hause, weil die „freie Leitung des Geistes“ letztlich nur ein Feigenblatt für die „freie Leitung des Fleisches“ war und im Predigtdienst keine geistliche Botschaft vermittelt wurde. Daher wundert man sich nicht, wenn Geschwister sich abwenden und sogar gezielt Gemeinden aufsuchen, wo die Wortverkündigung vorbereitet wird. Wir sind an anderer Stelle ausführlich auf dieses Thema eingegangen.[9]

Weiter bekommt man bei Rainer Fuchs den Eindruck, die Leitung des Geistes für den Dienst am Wort würde erst in der Versammlungsstunde beginnen. Woher nimmt er diesen Gedanken? Das einzige Kapitel, das über den Ablauf in den Zusammenkünften spricht (1Kor 14), erwähnt den Heiligen Geist nicht ein einziges Mal (dafür aber den „Verstand“ etliche Male). Wir meinen, das sollte zur Vorsicht mahnen, vorbereiteten Predigtdienst in den Versammlungsstunden mit fundamental Bösem zu verbinden. Wir treten selbst ebenfalls für die freie Leitung des Geistes ein und halten den permanent geplanten Dienst für eine Einschränkung des Heiligen Geistes. Aber die Kategorie „fundamental Böses“ ist doch weit entfernt.

Zu Frage 25: „Die Trennung der 1990er-Jahre“

Teilnahme bei den Freien Brüdern

Was war der Auslöser? Ein Bruder aus einer örtlichen Versammlung in Süddeutschland begann, bei den „bundesfreien Brüdern“ (kurz „freie Brüder“) am Brotbrechen teilzunehmen. (S. 63/69)

Hier wird zu wenig differenziert. Hatte der besagte Bruder tatsächlich grundsätzlich mit allen Freien Brüdern die Gemeinschaft aufgenommen und nahm er überall ohne Nachfrage teil? Die Freien Brüder sind noch viel heterogener als der Brüderkreis des Autors. Wie wir schon oben erwähnt haben, geht Bruder Fuchs, wie die meisten der Geschwister in diesem Brüderkreis, davon aus, dass alle Versammlungen gleiche Grundsätze und gleiche Handlungsweisen haben. Diesen Gedanken überträgt er dann auch auf die Freien Brüder und, wie wir noch sehen werden, später auch auf die „Blockfreien“. Aus eigenen Kontakten mit Freien Brüdern wissen wir, dass es bei ihnen große Unterschiede gibt.

Aussage von Dieter Boddenberg:

In einer schon älteren Mitschrift von „Drei aktuelle Vorträge“ (Dillenburg o.J.) erklärt Dieter Boddenberg (einer der früheren führenden Brüder der sogenannten „freien Brüder“) zum Thema „Kollektive Verantwortlichkeit“ auf Seite 27: „Stellt in diesem Zusammenhang eine Versammlung vom äußeren Bild oder inneren Zustand her eine offensichtliche Gefahr dar durch z.B. falsche Lehre o.Ä., so ist es denkbar, dass, sollten alle Mahnungen fruchtleer bleiben, von einem oben beschriebenen Brüderkreis öffentliche Warnungen ausgesprochen werden. Derartige Warnungen sollten sich aber nur auf die falsch lehrenden Brüder, nicht auf die Versammlungen selbst beziehen. Niemals, um das noch einmal zu betonen, könnte, wie in exklusiven Kreisen angenommen und gelehrt wird, eine Verunreinigung des Einzelnen und dann auch der Versammlung durch den Kontakt mit Geschwistern dieser Versammlung entstehen.“ (S. 63/69–70)

Dieses Zitat von Dieter Boddenberg wird oft herangezogen und soll beweisen, dass die Freien Brüder grundsätzlich gleichgültig wären gegenüber Verbindung mit Bösem.

Allerdings: Zum einen wird dabei die Aussage eines einzigen Bruders zu einem Urteil über alle Gemeinden der Freien Brüder gemacht, was an sich nicht gerechtfertigt ist. Zum anderen wird die Aussage überinterpretiert, indem falsche Lehre mit böser Lehre gleichgesetzt wird. Damit wird, was wir bereits gesehen haben, „‚kirchliche‘ Ungerechtigkeit“ mit böser Lehre gleichgesetzt. So gesehen hat Dieter Boddenberg sogar recht, wenn er schreibt, dass eine Verunreinigung nach der Schrift nicht so geschehe, „wie in exklusiven Kreisen […] gelehrt wird“.

Doch leider macht Dieter Boddenberg denselben Fehler wie Rainer Fuchs: Er unterscheidet nicht zwischen falscher Lehre und böser Lehre. Nicht immer ist jede falsche Lehre sogleich eine böse Lehre, auch wenn natürlich jede böse Lehre auch eine falsche Lehre ist. Und wenn man seine Aussage auf echte böse Lehre anwendet, ist sie tatsächlich verwerflich, denn in 2. Johannes 10-11 heißt es: „Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmt ihn nicht ins Haus auf und grüßt ihn nicht. Denn wer ihn grüßt, nimmt teil an seinen bösen Werken.“ Das bedeutet: Eine Versammlung, die einen bösen Lehrer aufnimmt, nimmt an dessen Werken teil. Die Gleichgültigkeit gegenüber der Verunehrung des Herrn wird demjenigen so angerechnet, als würde er bei diesem bösen Werk mitmachen.

Aber lasst uns einmal sehen, wie Dieter Boddenbergs eigene Ortsgemeinde heute zu dem Punkt „Verbindung mit Bösem“ steht. So schreibt sie auf ihrer Internetseite zum Thema Mahl des Herrn Folgendes:

Wir sehen die Gemeinde als Ganzes dafür verantwortlich, wer am Mahl des HERRN teilnimmt; es ist nicht die alleinige Entscheidung des Einzelnen. Die Teilnahme an der Mahlfeier erfordert von allen Teilnehmenden:
[…] eine klare Stellung zur Sünde, d.h. selbst nicht in bewusster Sünde zu leben noch dies bei anderen in der Gemeinde gleichgültig zu tolerieren (1. Korinther 5,6-8) […]
Gläubige auf der Suche nach einer Gemeinde bitten wir, uns ebenfalls erst einmal kennenzulernen und das Gespräch mit uns suchen, bevor sie an der Mahlfeier teilnehmen.[10]

Ist das wirklich Gleichgültigkeit gegenüber Verbindung mit Bösem, die man den Freien Brüdern vorwirft? Das ganze Gegenteil! Der Ausdruck „bei anderen in der Gemeinde“ irritiert sicher etwas. Man könnte es so verstehen, als ob damit gemeint wäre: „Wenn der Böse sich nicht in der eigenen Gemeinde aufhält, dann gibt es kein Problem.“ Aus der Verbindung mit 1. Korinther 5 sehen wir allerdings in dieser Einschränkung wohl eher den Gedanken, dass damit nicht die Menschen aus der Welt gemeint sind, sondern „jemand, der Bruder genannt wird“ (1Kor 5,11).

Wir finden es daher sehr schade, dass Rainer Fuchs sich nur aufgrund eines zig Jahre alten Zitats zu einer Pauschalverurteilung der Freien Brüdern verleiten lässt. Es mag ja sein, dass „die Posaune“ hier „einen undeutlichen Ton gibt“ (1Kor 14,8). Dennoch müssen wir bedenken, dass das Thema „Verbindung mit Bösem“ ein schwieriges Thema unter Gläubigen ist, und die extreme Handlungsweise seines Versammlungskreises, wie oben aufgezeigt (Kirchliche Ungerechtigkeit), hat, milde ausgedrückt, bestimmt nicht zu mehr Klarheit bei diesem Thema geführt.

Dominoeffekt aufgrund von Verbindung mit den Freien Brüdern

Infolge dieses Briefes stellten sich verschiedene Geschwister an anderen Orten hinter die geänderten Auffassungen der nun so getrennten Brüder und unterstützten sie darin. Infolgedessen trat ein „Dominoeffekt“ in Form von weiteren örtlichen Trennungen auf. Der übereinstimmende Grund war meines Erachtens, dass es an diesen anderen Orten ebenfalls Geschwister gab, die den geänderten Auffassungen zustimmten – und nicht nur, dass sie einen sogenannten „Trennungsbrief“ nicht anerkannten. (S. 65/71)

Da ist unsere eigene Wahrnehmung völlig anders. Wir haben bis heute schon sehr viele Trennungsbriefe gelesen, doch noch nie ging es dort um Kontakt zu Freien Brüdern in Süddeutschland. Die meisten Trennungsbriefe wurden deshalb geschrieben, weil andere Trennungsbriefe nicht anerkannt wurden. Wir haben kaum einen Brief gesehen, wo klare Fakten von nachweislich Bösem genannt wurden oder überzeugende Schriftschriftstellen, gegen die verstoßen worden wäre.[11]

Stattdessen werden reihenweise Versammlungen hinausgetan wegen der Verbindung von einem Bruder mit Brüdern, von denen wiederum ein Bruder vor Jahrzehnten einen zweifelhaften Satz in einem Vortrag gesagt hat, was eine Versammlung nicht als so böse betrachtet, dass man sogleich die Gemeinschaft verweigern müsse. Wird hier nicht überaus deutlich, was für eine sektiererische Trennungspolitik verfolgt wurde? Wo ist das Böse, das so schlimm wäre, dass solch ein Handeln nötig wäre?

Die „Blockfreien“

In den folgenden Jahren hat sich vielfach gezeigt, dass sich die inneren Überzeugungen wirklich verändert haben. Die später „blockfrei“ genannten Brüder handeln bei der Frage der Zulassung von Gästen tatsächlich anders und formulieren heute teilweise klar, dass sie wirklich eine andere Überzeugung haben, die mit der Praxis der von ihnen sogenannten „alten Versammlung“ nicht vereinbar ist. (S. 65/71)

Hier überträgt Rainer Fuchs wieder sein Denken von der angeblich völligen Handlungs- und Denkgleichheit seines Kreises – dieses Mal sogar auf die „Blockfreien“, die, wie schon der Name sagt, gar keinem Brüder-Block angehören und daher schon prinzipiell keine identische Denk- und Handlungsweise haben können. Auch bekommt man den Eindruck, dass Rainer Fuchs die Gemeinden, die allgemein zu den Blockfreien gerechnet werden, überhaupt nicht kennt. Dennoch scheut er sich nicht, alle blockfreien Gemeinden über einen Kamm zu scheren. Es ist sträflich, davon zu reden, wie DIE blockfreien Brüder handeln – denn da ist der Unterschied noch viel größer als bei den Freien Brüdern.

Das macht auch deutlich, wie unfair es ist, ernsthafte Geschwister aus einer blockfreien Gemeinde, die um Teilnahme nachfragen, einfach auf eine blockfreie Gemeinde in der Nachbarschaft zu verweisen. Diese Geschwister können aus beruflichen, familiären oder organisatorischen Gründen nicht in ihrer „blockfreien“ Heimatgemeinde sein und wollen dann in einer Gemeinde aus dem Brüderkreis, dem Rainer Fuchs gehört, am Brotbrechen teilnehmen. Ja, die Gemeinde, zu der man sie verweist, mag als „blockfrei“ eingruppiert werden so wie die besagten Geschwister, doch sie vertritt womöglich Grundsätze, die die Geschwister, die aus den angeführten Gründen um Teilnahme bitten, niemals mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten. Solchen Geschwistern wird es dann wegen solch einer Ablehnung oft verwehrt, sonntags den Tod des Herrn zu verkündigen.

Zu Frage 26: „Frühere Trennungen prüfen“

„Wir reichen jedoch allen Brüdern freudig die Hand“

Wir reichen jedoch allen Brüdern freudig die Hand, deren Herzen mit uns darauf ausgerichtet sind, in echter Beugung vor dem Herrn erneut den nach Gottes Wort begründeten Glaubensweg miteinander zu gehen. Das ist vor dem Herrn aufrichtig und ehrt Ihn. Möge Er das in seiner Barmherzigkeit in meinem Herzen und in den Herzen anderer bewirken! (S. 67/74)

„Allen Brüdern freudig die Hand zu reichen“, ist genaugenommen alles, was Rainer Fuchs mit zweifelhaften Trennungen aus der Vergangenheit machen will. Schade! Wir können bei ihm leider keine Bereitwilligkeit erkennen, falsche oder zweifelhafte Ausschlüsse oder Trennungen zuzugeben und aufzuarbeiten. Selbst wenn führende Brüder dieses Kreises zum Beispiel zugeben, dass sie einen Ausschluss für falsch halten, kann man sie dennoch nicht dazu bringen, dieses Problem in Angriff zu nehmen, da es dann „schon zu alt“ sei, um es „noch einmal hervorzuholen“. Solchen Brüdern empfehlen wir, sich einmal ernstlich mit 2. Samuel 21 auseinanderzusetzen, damit sie erkennen, wie Gott die Frage der „Zeit“ beurteilt.

Zu Frage 27: „Tischgemeinschaft, auch wenn die Trennung bleiben soll?“

„Gläubige von einem anderen Ort, die sich getrennt haben“

Frage: Kann man Gläubige von einem anderen Ort, die sich getrennt haben und auch nicht mehr zurückwollen, zum Brotbrechen aufnehmen im Fall eines nicht „trennungswürdigen Zustandes der Person“ (oder eines damals nicht „trennungswürdigen“ Trennungsgrundes)? (S. 67/74)

Hier scheint uns, dass Rainer Fuchs die Frage nicht verstanden hat. Um solche Fälle geht es unseres Erachtens gar nicht. Es geht vielmehr um Folgendes: Jemand, der sich von einer Versammlung aus ihrem Kreis wegen Grundsätzen getrennt hat, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, „maßt sich an“, wie man sagt, in einer anderen Versammlung aus diesem Kreis teilnehmen zu wollen, da er davon ausgeht, dass bei dieser Versammlung die Punkte, die sein Gewissen belasten, nicht vorliegen. (Was nach der Doktrin dieses Kreises ja prinzipiell nicht sein kann, da hier ja grundsätzlich völlige Denk- und Handlungsgleichheit vorliegt!)

Zu Frage 28: „Wertschätzung für den ,einen Leib‘ durch Aufnahme Gläubiger aus unterschiedlichen Kreisen?“

„Dauerhafte Gemeinschaft mit Gläubigen aus getrennten Gemeinderichtungen“?

Trennungen aus „nicht-trennungswürdigen Gründen“ bewusst fortbestehen zu lassen und dabei dauerhafte Gemeinschaft mit Gläubigen aus getrennten Gemeinderichtungen zu pflegen: … (S. 69/75)

Hier kommen wir nicht mehr mit: Wo liegt denn dann überhaupt eine Trennung vor?

Zu Frage 29: „Getrennte Gruppierungen – dennoch alle ,Bewährte‘?“

„Alles unternehmen, um den getrennten Zustand zu überwinden“?

Sollte es mehrere (aus welchem Grund auch immer) voneinander getrennte Brüdergruppen geben, von der jede den Wunsch hat, im Sinn von 1. Korinther 11,19 „bewährt“ zu sein, dann werden sie sicher die Ermahnung in 1. Korinther 1,10 beherzigen. Sie werden alles unternehmen, um den bisherigen, voneinander getrennten Zustand mit der Hilfe des Herrn zu überwinden. (S. 70/76)

Unsere Wahrnehmung ist hier völlig anders. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, haben wir bisher kaum irgendwo Interesse daran gesehen, den „getrennten Zustand […] zu überwinden“. Vielmehr geht es darum, dass man Aktenordner voller Briefe akzeptieren soll, bevor man den Gedanken an Gemeinschaft in Erwägung zieht.

Zu Frage 30: „Eine ,einladende Haltung‘ gegenüber anderen Christen“

„Hin- und Herspringen“

Das „Hin- und Herspringen“ zwischen dem Tempel in Jerusalem mit der Teilnahme an dem dortigen Gottesdienst und dem Dienst der Kälber von Bethel und Dan war nicht vorgesehen, schon gar nicht als Dauerzustand! (S. 72/79)

Diese Ausdrücke hört man sonst im Zusammenhang mit Teilnahme in ihrem Brüderkreis und anderswo. Das wird hier mit dem Kälberdienst in Verbindung gebracht (den es übrigens nach Hosea 10,5-6 zur Zeit Hiskias gar nicht mehr gab). Es ist natürlich sinnlos, an denjenigen Orten die Teilnahme anzufragen, wo Geschwister, die um ihres Gewissens willen nirgendwo sonst hingehen können, in solch eine Schublade gesteckt werden wie die Israeliten, die den Kälbern dienten. Da ist auch jedes Gespräch zwecklos.

Fazit

So wie Bruder Fuchs immer wieder ein Fazit zieht, wollen auch wir am Ende dieses Artikels ein Fazit ziehen.

Leider befolgt Rainer Fuchs seinen eigenen Grundsatz nicht, „alle Aussagen aus der Bibel zu begründen“. Vielmehr werden die Leser durch Suggestivfragen oft in eine bestimmte Denkrichtung gedrückt. Viele werden es nicht durchschauen, dass ihnen in wesentlichen Fragen keine biblische Unterweisung gegeben wird. Das wird dazu führen, dass die insbesondere bei der Jugend erkennbaren hoffnungsvollen Ansätze, sektiererisches Denken aufzugeben und derartige Handlungsweisen aus der Vergangenheit zu korrigieren, im Sande verlaufen. Damit wird – falls der Herr nicht eingreift – letztlich die furchtbare Zersplitterung der Brüder immer größer, die Verunehrung des Herrn immer schlimmer und das persönliche Leid von Betroffenen immer stärker.

Auch wenn wir in dieser Rezension etliche problematische Punkte in der Schrift von Rainer Fuchs aufgezeigt haben,  so möchten wir damit nicht den Graben vertiefen zwischen Brüdern, die den Wunsch haben, zum Namen des Herrn zusammenzukommen. Wir zweifeln auch nicht an der Aufrichtigkeit von Bruder Fuchs. Unser ungeheuchelter und sehnlicher Wunsch ist es, dass vorhandene Gräben überwunden werden.

Anmerkungen

[1] Stand 27. Juli 2024, Download-Version. Kostenlos erhältlich beim Ernst-Paulus-Verlag als Download sowie als Buch. Die Hervorhebungen in Fettdruck in den Zitaten stammen von Rainer Fuchs. Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler in den Zitaten wurden stillschweigend korrigiert. Die Rechtschreibung in dem Boddenberg-Zitat wurde an die neue Rechtschreibung angepasst.

[2] Die Seitenzahlen vor dem Schrägstrich beziehen sich auf die digitale Version, nach dem Schrägstrich auf die Buchversion.

[3] Sicher gibt es solche auch, aber das ist nicht das Hauptproblem.

[4] F.W. Grant, „‘A Circle of Fellowship’ or Independency?“ in A Divine Movement and our Path with God today, 1895. Siehe auch „,Ein Kreis von Versammlungen‘ oder Unabhängigkeit?“.

[5] F.W. Grant, aus „Chapter 7: ,A Circle of Fellowship‘ or Independency?“ in A Divine Movement and our Path with God today, 1895. Siehe auch: „,Ein Kreis von Versammlungen‘ oder Unabhängigkeit?“.

[6] Siehe das Buch Sollten Schwestern schweigen? Prüfe die Argumente! von S. Isenberg (erhältlich beim Daniel-Verlag). Aber das sind ganz seltene Fälle.

[8] W. Kelly, „Schriftgemäße Gründe für einen Ausschluss“ in Christliche Einheit und Gemeinschaft, Schwelm (Heijkoop) 1982, S. 34–35.

[10] Christliche Versammlung Mettmann: „Das Mahl des Herrn – Hinweise für Gäste“.

[11] Die Behauptung „Sie haben gegen Epheser 4,3-4 verstoßen“ ist nichts weiter als eine sinnlose Pauschalverurteilung.

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