Ist Todesstrafe biblisch?
Fragenbeantwortung aus „Folge mir nach“

Werner Mücher

© Mücher/Sander, online seit: 01.01.2001, aktualisiert: 30.04.2023

Frage

Welche Haltung zur Todesstrafe ist bibelgemäß? Dagegen: Im Alten Testament wurde oft hart bestraft, da dort die Zeit des Gesetzes herrschte (Auge um Auge, Zahn um Zahn …). Heute ist das Zeitalter der Gnadenzeit, wo Gott Gnade an dem Menschen übt, und deshalb sollen auch wir gnädig sein gegenüber den Menschen, die schwere Schuld auf sich geladen haben. Gottes Zuwendung gilt besonders dem verlorenen und verdammten Menschen. Nicht zuletzt gilt der Grundsatz: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.“ Dafür: Gottgemäß ist nach dem Alten Testament die Todesstrafe, wenn zum Beispiel ein Mord mit erhobener Hand, das heißt vorsätzlich, verübt wurde. Daran ändert auch die Gnadenzeit nichts (Röm 7). Was ist richtig?

Ungenannt, 35689 Dillenburg-Eibach

Antwort

Die Frage der Todesstrafe wird erstmalig in 1. Mose 9,6, unmittelbar nach der Sintflut, behandelt: „Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.“ Diese Stelle besagt eindeutig, dass ein Mörder durch die Hand anderer Menschen sterben soll. Gott hat den Menschen in seinem Bild erschaffen. Ein Mord an einem Menschen ist eine Beleidigung des Schöpfers.

Der erste Mensch, der geboren wurde, war zugleich der erste Mörder: Kain ermordete seinen Bruder Abel (1Mo 4). Doch Gott behielt sich das Gericht selbst vor; niemand durfte Kain erschlagen (1Mo 4,15). Einer der Gründe, weshalb Gott die Erde durch die Sintflut untergehen ließ, war der, dass die Erde voll Gewalttat war (1Mo 6). Erst nach der Sintflut hat Gott obigen Befehl ausdrücklich gegeben: „Durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden.“

Dieses Gebot hat Gott viele Hunderte von Jahren vor der Gesetzgebung erlassen. Es gibt keine Schriftstelle in der Bibel, die diese Anordnung aufhebt. Im Gegenteil, unter dem Gesetz wurden viele Sünden mit dem Tode bestraft, so zum Beispiel Sünde mit erhobener Hand, das heißt vorsätzliche Missachtung der Gebote Gottes (4Mo 15,30-36), wenn jemand Hand an Vater oder Mutter legte (2Mo 21,15), dann bei Zauberei (2Mo 22,18) und schließlich bei Ehebruch und Homosexualität (5Mo 22,22; 3Mo 20,13), um nur einige Beispiele zu nennen.

Wenn wir uns dem Neuen Testament zuwenden, sehen wir deutlich, dass der Apostel Paulus den Grundsatz der Todesstrafe aufrechterhielt, als er den Gläubigen in Rom schrieb, dass die Obrigkeit das Schwert nicht umsonst trägt (Röm 13,4). Das Schwert ist dort Symbol der Gerichtsbarkeit, die bis zur Ausübung der Todesstrafe geht. Der Zusammenhang zwischen dem Schwert und dem Tod wird auch in folgenden Stellen deutlich: Lukas 21,24; Apostelgeschichte 12,2; 16,27 und Römer 8,35.

Diese Grundsätze der Gerichtsbarkeit gelten natürlich nur für das Justizwesen, nicht für die einzelnen Menschen. Hier gilt, dass wir einander nicht richten und unsere Feinde lieben und für sie beten sollen. Wir können das tun, weil wir die beispiellose Liebe unseres Herrn und Heilandes kennengelernt haben, der für seine Feinde, die Ihn an das Kreuz schlugen, zu seinem Vater betete, dass Er ihnen vergeben möge.

Die Ermordung des Sohnes Gottes war die schrecklichste Tat, die je verübt wurde. Wenn Gott auch langmütig ist, so wird Er die Menschen, die an seinem Tod schuldig geworden sind, dennoch zur Rechenschaft ziehen.

Werner Mücher

 

Ergänzungen zu der Antwort

  1. Es ist zu obiger Antwort noch zu ergänzen, dass Gottes Wort zwischen dem Mörder und dem Totschläger differenziert. Nicht jeder Fall der Tötung eines Menschen ist Mord, obwohl, wie aus der Fußnote [in der Elberfelder Übersetzung] bei 4. Mose 35,16 ersichtlich ist, kein sprachlicher Unterschied vorliegt. Die Zuordnung richtet sich offensichtlich nach den Begleitumständen und nach der Willensrichtung desjenigen, der gehandelt hat. (Diese Fälle von „Totschlag“ dürften nach modernem Strafrecht in der Regel Fälle der sogenannten fahrlässigen Tötung sein.)

  2. Es ist im Übrigen auch hervorzuheben, dass die der von Gott eingesetzten Staatsgewalt gegebene Befugnis, die Todesstrafe zu verhängen, nicht gegen das Gebot verstößt „Du sollst nicht töten“. Das Gleiche gilt für die Tötung in Kriegsfällen, besonders in den von Gott angeordneten oder gebilligten Kriegen des AT. In Einzelfällen kann man sich allerdings vorstellen, dass Missbräuche vorliegen bzw. vorlagen und damit gewiss auch Verstöße gegen das Verbot des Tötens. Es braucht kaum erwähnt zu werden, dass es außer den obengenannten Kriegen keine gerechten Kriege im biblischen Sinn geben kann.

  3. Das Problem der Todesstrafe ist sehr oft ein Problem des Beweises. Bei unsicherer Beweislage darf keine Todesstrafe verhängt werden. Würde man eine Geschichte der Todesstrafe schreiben, würde dies sicherlich auch eine Geschichte über die vielfache Ungerechtigkeit ihrer Anwendung sein. Für den Menschen, besonders für den Machtinhaber, bestand stets die Versuchung, Tötungsmacht zu missbrauchen. Die Praxis der jüngeren Vergangenheit beweist das zur Genüge. Diese Tatsache hat den Gesetzgeber unter anderem veranlasst, die Todesstrafe in Deutschland ganz abzuschaffen.

  4. Das moderne Strafrecht unterscheidet zwischen dem Mord (§ 211 StGB) und der anderen gleichfalls vorsätzlichen Tötungshandlung des Totschlags (§§ 212,213 StGB). Beides hängt vom Vorliegen ganz bestimmter Tatbestandsmerkmale ab. Totschlag in diesem Sinn ist nicht so „schlimm“ wie ein Mord. Das Wort Gottes beurteilt nach meinem Verständnis beide Fälle gleich, macht also keinen Unterschied.

  5. Obwohl die Todesstrafe biblisch berechtigt ist, dürfen auch wir nie übersehen, dass unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit das Todesurteil gegenüber dem Herrn Jesus völlig ungerecht und seine Tötung der größte Justizmord aller Zeiten war. (Natürlich sehe ich bei dieser Wertung davon ab, dass der Herr Jesus „unsere Sünden an seinem Leib auf dem Holz getragen hat“ [1Pet 2,24].) Die Möglichkeit von Missbrauch und Irrtum ist nie auszuschließen!

Interessant ist andererseits, dass David nach seinem Ehebruch und seinem Mord an Urija die Todesstrafe verdient hätte. Meines Wissens gab es für seinen Fall kein Opfer, das er hätte bringen können. Für ihn gab es nur den Ausweg der bedingungslosen göttlichen Gnade.

Klaus Sander


Originaltitel: „Fragen und Antworten“ 
aus Folge mir nach, 3/1993, S. 12–14

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