Frage:
Welche
Haltung zur Todesstrafe ist bibelgemäß? Dagegen: Im Alten Testament wurde oft
hart bestraft, da dort die Zeit des Gesetzes herrschte (Auge um Auge, Zahn um
Zahn …). Heute ist das Zeitalter der Gnadenzeit, wo Gott Gnade an dem
Menschen übt, und deshalb sollen auch wir gnädig sein gegenüber den Menschen,
die schwere Schuld auf sich geladen haben. Gottes Zuwendung gilt besonders dem
verlorenen und verdammten Menschen. Nicht zuletzt gilt der Grundsatz: „Richtet
nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet.“ Dafür: Gottgemäß ist nach
dem Alten Testament die Todesstrafe, wenn z.B. ein Mord mit erhobener Hand,
d.h. vorsätzlich, verübt wurde. Daran ändert auch die Gnadenzeit nichts
(Röm
7). Was ist richtig?
Ungenannt, 35689
Dillenburg-Eibach
Antwort:
Die
Frage der Todesstrafe wird erstmalig in 1. Mose 9,6, unmittelbar nach der
Sintflut, behandelt: „Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein
Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.“
Diese Stelle besagt eindeutig, dass ein Mörder durch die Hand anderer Menschen
sterben soll. Gott hat den Menschen in seinem Bild erschaffen. Ein Mord an
einem Menschen ist eine Beleidigung des Schöpfers.
Der erste Mensch, der geboren
wurde, war zugleich der erste Mörder: Kain ermordete seinen Bruder Abel (1Mo
4). Doch Gott behielt sich das Gericht selbst vor; niemand durfte Kain
erschlagen (1Mo 4,15). Einer der Gründe, weshalb Gott die Erde durch die
Sintflut untergehen ließ, war der, dass die Erde voll Gewalttat war (1Mo 6).
Erst nach der Sintflut hat Gott obigen Befehl ausdrücklich gegeben: „Durch den
Menschen soll sein Blut vergossen werden.“
Dieses Gebot hat Gott viele
Hunderte von Jahren vor der Gesetzgebung erlassen. Es gibt keine Schriftstelle
in der Bibel, die diese Anordnung aufhebt. Im Gegenteil, unter dem Gesetz
wurden viele Sünden mit dem Tode bestraft, so z.B. Sünde mit erhobener Hand,
d.h. vorsätzliche Missachtung der Gebote Gottes (4Mo 15,30-36), wenn jemand
Hand an Vater oder Mutter legte (2Mo 21,15), dann bei Zauberei (2Mo 22,18) und
schließlich bei Ehebruch und Homosexualität (5Mo 22,22; 3Mo 20,13), um nur
einige Beispiele zu nennen.
Wenn wir uns dem Neuen Testament
zuwenden, sehen wir deutlich, dass der Apostel Paulus den Grundsatz der
Todesstrafe aufrechterhielt, als er den Gläubigen in Rom schrieb, dass die
Obrigkeit das Schwert nicht umsonst trägt (Röm 13,4). Das Schwert ist dort
Symbol der Gerichtsbarkeit, die bis zur Ausübung der Todesstrafe geht. Der
Zusammenhang zwischen dem Schwert und dem Tod wird auch in folgenden Stellen
deutlich: Lukas 21,24; Apostelgeschichte
12,2; 16,27 und Römer 8,35.
Diese Grundsätze der
Gerichtsbarkeit gelten natürlich nur für das Justizwesen, nicht für die
einzelnen Menschen. Hier gilt, dass wir einander nicht richten und unsere Feinde lieben und für sie beten sollen. Wir können das tun,
weil wir die beispiellose Liebe unseres Herrn und Heilandes kennengelernt
haben, der für seine Feinde, die Ihn an das Kreuz schlugen, zu seinem Vater
betete, dass Er ihnen vergeben möge.
Die Ermordung des Sohnes Gottes
war die schrecklichste Tat, die je verübt wurde. Wenn Gott auch langmütig ist,
so wird Er die Menschen, die an seinem Tod schuldig geworden sind, dennoch
zur Rechenschaft ziehen.
Werner Mücher
Ergänzungen zu der Antwort
1. Es ist zu obiger Antwort noch
zu ergänzen, dass Gottes Wort zwischen dem Mörder und dem Totschläger
differenziert. Nicht jeder Fall der Tötung eines Menschen ist Mord, obwohl, wie
aus der Fußnote [in der Elberfelder Übersetzung] bei 4. Mose 35,16 ersichtlich ist, kein sprachlicher
Unterschied
vorliegt. Die Zuordnung richtet sich offensichtlich nach den Begleitumständen
und nach der Willensrichtung desjenigen, der gehandelt hat. (Diese Fälle von „Totschlag“ dürften nach modernem Strafrecht i.d.R. Fälle der sog. fahrlässigen Tötung sein).
2. Es ist im Übrigen auch
hervorzuheben, dass die der von Gott eingesetzten Staatsgewalt gegebene
Befugnis, die Todesstrafe zu verhängen, nicht gegen das Gebot verstößt „Du
sollst nicht töten“. Das Gleiche gilt für die Tötung in Kriegsfällen,
besonders in den von Gott angeordneten oder gebilligten Kriegen des AT. In
Einzelfällen kann man sich allerdings vorstellen, dass Missbräuche vorliegen
bzw. vorlagen und damit gewiss auch Verstöße gegen das Verbot des Tötens. Es
braucht kaum erwähnt zu werden, dass es außer den o.g. Kriegen keine gerechten
Kriege im biblischen Sinn geben kann.
3. Das Problem der Todesstrafe
ist sehr oft ein Problem des Beweises. Bei unsicherer Beweislage darf keine
Todesstrafe verhängt werden. Würde man eine Geschichte der Todesstrafe
schreiben, würde dies sicherlich auch eine Geschichte über die vielfache
Ungerechtigkeit ihrer Anwendung sein. Für den Menschen, besonders für den
Machtinhaber, bestand stets die Versuchung, Tötungsmacht zu missbrauchen. Die
Praxis der jüngeren Vergangenheit beweist das zur Genüge. Diese Tatsache hat
den Gesetzgeber u.a. veranlasst, die Todesstrafe in Deutschland ganz
abzuschaffen.
4. Das moderne Strafrecht
unterscheidet zwischen dem Mord (§ 211 StGB) und der anderen gleichfalls
vorsätzlichen Tötungshandlung des Totschlags (§§ 212,213 StGB). Beides hängt
vom Vorliegen ganz bestimmter Tatbestandsmerkmale ab. Totschlag in diesem Sinn
ist nicht so „schlimm“ wie ein Mord. Das Wort Gottes beurteilt nach meinem
Verständnis beide Fälle gleich, macht also keinen Unterschied.
5. Obwohl die Todesstrafe
biblisch berechtigt ist, dürfen auch wir nie übersehen, dass unter dem
Gesichtspunkt der Gerechtigkeit das Todesurteil gegenüber dem Herrn Jesus
völlig ungerecht und seine Tötung der größte Justizmord aller Zeiten war.
(Natürlich sehe ich bei dieser Wertung davon ab, dass der Herr Jesus „unsere
Sünden an seinem Leib auf dem Holz getragen hat“ [1Pet 2,24].) Die
Möglichkeit von Missbrauch und Irrtum ist nie auszuschließen!
Interessant ist andererseits,
dass David nach seinem Ehebruch und seinem Mord an Urija die Todesstrafe
verdient hätte. Meines Wissens gab es für seinen Fall kein Opfer, das er hätte
bringen können. Für ihn gab es nur den Ausweg der bedingungslosen göttlichen
Gnade.
Klaus Sander
Artikel erschien in der Monatszeitschrift Folge
mir nach, 1993/3, S. 12-14
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