Ehescheidung und Wiederheirat
Wo liegt das Problem?

Stephan Isenberg

© SoundWords, Online începând de la: 10.11.2021, Actualizat: 03.09.2023

Einleitung

Leider werden wir in unseren Tagen immer wieder mit dem Thema der Ehescheidung und Wiederheirat konfrontiert. In diesem Artikel möchte ich gern die Problematik aufzeigen und zwei Lehrmeinungen gegenüberstellen. In der Seelsorge wird man wohl diese beiden Ansichten nebeneinanderstehen lassen müssen.

Auslegung 1: Die Ehe ist unauflöslich

Wer daran glaubt, dass die Ehe unauflöslich ist, macht auch keine Ausnahme bei dem Thema Hurerei bzw. Ehebruch.

Schauen wir uns die relevanten Bibelstellen einmal an:

Röm 7,2.3: Die verheiratete Frau ist durch Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. Also wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

In dieser Stelle gibt es keine Ausnahme. Nur der Tod beendet eine Ehe auf der Erde.

1Kor 7,10.11: Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau nicht vom Mann geschieden werde (wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann) und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse.

In dieser Stelle ist ebenfalls von einer Ausnahme keine Rede. Ehescheidung ist nicht erlaubt. Wenn jemand auch geschieden ist, dann bleibe man unverheiratet oder man versöhne sich mit dem Partner.

Mk 10,11.12: Wer irgend seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch ihr gegenüber. Und wenn sie ihren Mann entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.

Wer seinen Partner entlässt und einen anderen heiratet, begeht Ehebruch. Eine Ausnahme wird nicht erwähnt.

Lk 16,18: Jeder, der seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer eine von ihrem Mann Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.

Wiederum gibt es keine Ausnahme. Wer sich scheiden lässt und einen anderen Partner heiratet, begeht Ehebruch.

Mancher mag denken, wenn er Markus 10 und Lukas 16 liest, dass der Herr nur an Fälle dachte, die nicht von Hurerei innerhalb der Ehe sprechen. Aber ist das wirklich so sicher? Im Gesetz stand:

3Mo 20,10: Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewiss getötet werden.

Man könnte meinen, dass der Fall von Hurerei in Markus 10 und Lukas 16 ausgenommen sei, weil dieser Fall „klar“ im Gesetz geregelt wurde und die Todesstrafe zur Folge hatte. Aber in 3. Mose 20,10 wurde lediglich ein ganz bestimmter Fall beschrieben: nämlich der Fall, wenn eine verheiratete Person mit einer anderen verheirateten Person Geschlechtsverkehr hatte. Es ist also schwer anzunehmen, dass der Herr Jesus den Fall von Hurerei in Markus 10 und Lukas 16 ausgeschlossen haben soll. Denn es gab ja den durchaus häufigeren Fall, dass der Mann zu einer Prostituierten ging. Auch war es denkbar, dass die Frau oder der Mann mit jemand Geschlechtsverkehr hatte, der selbst nicht verheiratet war; und dieser Fall war auch damals sehr relevant und auf diese Fälle stand auch im Gesetz nicht die Todesstrafe.

Wenn man sich also scheiden lässt und jemand anderen heiratet, dann entsteht eine neue Einheit (vgl. 1Kor 6,16: „Oder wisst ihr nicht, dass der, welcher der Hure anhängt, ein Leib mit ihr ist? ‚Denn es werden‘, spricht er, ‚die zwei ein Fleisch sein.‘“) und durch diese neue Einheit entsteht der Ehebruch. Und wenn jemand eine geschiedene Person heiratet, wo bisher keine Hurerei vorlag, dann begeht jener, der die geschiedene Person heiratet, Ehebruch, da in diesem Moment eine neue Einheit durch die geschlechtliche Vereinigung geschieht. Die Schuldfrage ist diesen Fällen eindeutig geklärt. Dass der Herr die Ehe trotz einer Scheidung weiterhin anerkennt, wird dadurch klar, dass ein Geschiedener nicht geheiratet werden soll. Trotz einer vielleicht rechtlich ordnungsgemäßen Scheidung wird diese Ehe weiterhin von Gott anerkannt, denn man soll eine geschiedene Person nicht heiraten.

Was ist jedoch, wenn in einer Ehe Hurerei getrieben wurde, wenn also der andere Partner fremdgegangen ist und eine neue Einheit stattgefunden hat (vgl. 1Kor 6,16)? Auf diesen Fall geben Matthäus 5 und Matthäus 19 eine Antwort.

Mt 5,32: Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt, außer aufgrund von Hurerei, bewirkt, dass sie Ehebruch begeht; und wer irgend eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.

Zur Zeit des Herrn Jesus waren die Römer an der Macht und die Juden konnten die Todesstrafe bei Ehebruch nicht durchführen. Wie oben gesehen, traf die Todesstrafe auch nur dann zu, wenn beide (Ehebrecher) verheiratet waren. Deshalb ist es mehr als berechtigt, wenn der Herr die Frage beantwortet, wem der Ehebruch in so einem Fall zugerechnet wird, wer also als Ehebrecher stigmatisiert wurde (vgl. 1Kor 6,9.10; Heb 13,4).

In Matthäus 5,31 spricht der Herr von der üblichen Vorgehensweise in der damaligen Zeit: „Es ist aber gesagt: Wer irgend seine Frau entlässt, gebe ihr einen Scheidebrief.“ Damals hatte Gott dies wegen ihrer Herzenshärte erlaubt (vgl. 5Mo 24,1-3; Mt 19,8). Der Herr korrigiert diesen Punkt und spricht davon, dass ein Mann am Ehebruch seiner Frau schuldig ist, wenn er sie entlässt. Der Mann trägt also die Schuld, wenn er die Frau entlässt und durch eine neue Einheit die alte Ehe gebrochen wird. Dann ist der Mann der Schuldige, denn er hat den Ehebruch durch seine Scheidung von der Frau „bewirkt“. Dieses „bewirkt“ trifft natürlich nur dann zu, wenn die Frau wieder heiraten würde, was in der damaligen Zeit aus wirtschaftlichen Gründen kaum anders möglich war.

Der Herr fügt in Matthäus 5,32 hinzu: „außer aufgrund von Hurerei“. Nun, es ist ja klar: Wenn Hurerei im Spiel war und die Frau bereits fremdgegangen war, dann darf die Schuld für den Ehebruch natürlich nicht dem Mann angelastet werden. Es geht erst mal nur um die Frage: Wem wird die Schuld für den Ehebruch zugesprochen? Über die Möglichkeit, sich bei Hurerei innerhalb der Ehe scheiden zu lassen und erneut zu heiraten, sagt diese Stelle gar nichts aus. Es ist selbstredend, dass Hurerei innerhalb der Ehe die Ehe in ihren Grundfesten erschüttert. Aber ob in diesem Fall eine Ehe aufgelöst werden kann oder ob eine neue Einheit die erste Einheit aufhebt, darüber wird hier nichts ausgesagt.

Schauen wir jetzt noch auf die Stelle in Matthäus 19:

Mt 19,9: Ich sage euch aber: Wer irgend seine Frau entlässt, nicht wegen Hurerei, und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.

Auch diese Stelle ähnelt den Stellen in Markus 10 und Lukas 16 nahezu wortwörtlich. Allerdings finden wir auch hier den Zusatz: „nicht wegen Hurerei“. Es geht wiederum um die Frage, was als Ehebruch gewertet wird. Wenn jemand seine Frau entlässt und selbst wieder heiratet, dann begeht der Mann Ehebruch. Das war etwas völlig Neues zu der damaligen Zeit, weil die Juden gewohnt waren, ihre Frauen wegen allerlei kleineren Fragen zu entlassen. Sie beriefen sich dabei auf 5. Mose 24,1-3. Der Herr Jesus macht klar: Damit soll jetzt Schluss sein; wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch. So jemand wird als Ehebrecher bezeichnet und das war und ist auch heute noch sehr ernst, denn „Ehebrecher … werden das Reich Gottes nicht erben“ (1Kor 6,9.10). Es heißt überdies: „Hurer und Ehebrecher wird Gott richten“ (Heb 13,4). Aber auch hier gilt: Der Mann wird natürlich nur dann ein Ehebrecher genannt, wenn er seine Frau entlässt, wo zuvor keine Hurerei stattgefunden hat. Wenn allerdings die Frau zuvor Hurerei getrieben hat, dann ist natürlich die Frau die Ehebrecherin und nicht der Mann. Die Frau würde in diesem Fall unter das Gericht von Hebräer 13,4 fallen.

Wir sehen also, dass diese Bibelstellen gar nichts zu dem Punkt sagen, ob eine Scheidung oder eine Wiederheirat bei Hurerei innerhalb der Ehe möglich ist. Deshalb sagen all jene, die sich für diese Auslegung entscheiden: Eine Ehe ist unauflöslich. Es gibt nicht eine einzige Schriftstelle, die eine Tür öffnet, eine bestehende Ehe zu scheiden. Der große Vorteil dieser Auslegung ist, dass man hier keinerlei weitreichende Schlussfolgerungen ziehen muss. Bei dieser Auslegung bleibt jedoch bestehen, dass es derart problematische Ehen geben kann, wo es besser und ratsamer erscheint, dass beide Partner sich räumlich trennen. In diesem Fall tritt 1. Korinther 7,10 in Kraft: Beide Partner sind verpflichtet, allein zu bleiben oder sich zu versöhnen.

Auslegung 2: Die Ehe kann aus einem einzigen Grund – nämlich Hurerei –  aufgelöst werden

Wer diese Auslegung befürwortet, argumentiert vor allem mit den Bibelstellen aus Matthäus 5 und Matthäus 19. Bei allen anderen oben aufgeführten Bibelstellen, so sagt man, wird der Sonderfall des Ehebruches durch Hurerei nicht berücksichtigt. Deshalb gehe ich bei dieser Variante auf diese Bibelstellen nicht weiter ein.

Mt 5,32: Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt, außer aufgrund von Hurerei, bewirkt, dass sie Ehebruch begeht; und wer irgend eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch. 

Mt 19,9: Ich sage euch aber: Wer irgend seine Frau entlässt, nicht wegen Hurerei, und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.

Diese beiden Bibelstellen werden wie folgt ausgelegt: Es ist verkehrt, wenn jemand seine Frau aus irgendeinem Grund entlässt. Es gibt jedoch eine einzige Ausnahme, und das ist Hurerei. Wenn also die Frau innerhalb der Ehe Hurerei treibt (umgekehrt gilt es natürlich genauso), also eine neue Einheit stattfindet (vgl. 1Kor 6,16), dann ist eine Scheidung möglich, und dann kann der unschuldige Partner auch wieder heiraten, so die Schlussfolgerung. Hier gilt dann das Wort „Wer irgend eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ nicht. Die Ausnahmeklausel hebt diesen Satz auf.

Es wird argumentiert, dass diese Bibelstellen die vollen Gedanken Gottes über das Thema Scheidung und Wiederheirat ans Licht bringen. Es wird gesagt, der Herr Jesus lehne den Scheidebrief nicht ab. Er sagt aber, dass die Praxis, wie die Juden den Scheidebrief damals handhabten, deutlich darüber hinausgeht, was Gott wegen ihrer Herzenshärte erlaubt hatte.

Wie werden diese Bibelstellen nun ausgelegt?

  • Zu Matthäus 5: Wenn jemand seine Frau entlässt (nicht wegen Hurerei), ohne selbst wieder zu heiraten, dann „bewirkt“ er, dass die Frau Ehebruch begeht. Denn sie wird in der Regel wieder heiraten, und weil das ursprüngliche Eheband noch nicht zerrissen war, geschieht dies bei der neuen Ehe und das nennt die Schrift Ehebruch. Die Verantwortung dafür hat in diesem Fall allerdings der Mann. Hat die Frau allerdings innerhalb der Ehe Hurerei getrieben, so ist eine Scheidung und Wiederheirat möglich.

  • Zu Matthäus 19: Hier liegt der Fall vor, wenn jemand seine Frau entlässt und selbst wieder heiratet, dann bricht der Mann durch seine neue Heirat die Ehe und wird Ehebrecher genannt. Ausnahme: Wenn die Frau innerhalb der Ehe Hurerei getrieben hat, ist der Mann frei, sich von der Frau scheiden zu lassen und auch wieder zu heiraten.

  • Wer eine entlassene Frau heiratet, begeht Ehebruch, natürlich nur dann, wenn zuvor keine Hurerei getrieben wurde.

Für diese Auslegung wird mit Jeremia 3 argumentiert:

Jer 3,7.8: Und ihre treulose Schwester Juda sah es; und ich sah, dass trotz all dem, dass ich die abtrünnige Israel, weil sie die Ehe gebrochen, entlassen und ihr einen Scheidebrief gegeben hatte, doch die treulose Juda, ihre Schwester, sich nicht fürchtete, sondern hinging und selbst auch hurte.

Gott hat also aufgrund von Hurerei selbst dem Volk Israel einen Scheidebrief geschrieben, und wenn sogar Gott diese Möglichkeit hatte, dann liegt es nahe, dass der Mensch diese Möglichkeit in diesem einen Fall auch hat. Natürlich muss man mit dieser Anwendung etwas vorsichtig sein, weil es hier nicht um eine buchstäbliche Ehe geht.

Schwachpunkt der Auslegung mit der Ausnahmeregel ist, dass der Herr in beiden Bibelstellen überhaupt nichts über das Thema Scheidung und Wiederheirat im Fall von Hurerei sagt. Allein aus dem Satz „außer wegen Hurerei“ kann lediglich geschlussfolgert werden, dass dann sowohl Scheidung als auch Wiederheirat möglich wäre. Diese Schlussfolgerung ist möglich, aber nicht zwingend.

Was ist in Matthäus 5 und 19 mit „Hurerei“ gemeint?

Das Wort Hurerei ist das griechische Wort porneia. Im Deutschen kennen wir das Wort Pornographie und deshalb könnte man annehmen, dass bei diesem Wort auch Pornographie gemeint ist. Wenn wir jedoch alle Bibelstellen im Neuen Testament nachschlagen, wo der Herr selbst oder die Apostel dieses Wort gebrauchen, dann wird aus dem Zusammenhang deutlich, dass hier jeglicher Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe gemeint ist. Dies wird auch von diversen Griechisch-Lexika bestätigt. In 1. Korinther 6,16.18 finden wir sehr deutlich beschrieben, was Hurerei bedeutet: „Wisst ihr nicht, dass der, welcher der Hure anhängt, ein Leib mit ihr ist? ‚Denn es werden‘, spricht er, ‚die zwei ein Fleisch sein.‘ … Flieht die Hurerei! Jede Sünde, die ein Mensch begehen mag, ist außerhalb des Leibes; wer aber hurt, sündigt gegen seinen eigenen Leib.“ Mit Hurerei ist also der Geschlechtsakt gemeint und nicht das Konsumieren pornographischer Bilder oder Videos. Natürlich ist auch das Sünde und die Heilige Schrift spricht vom „Ehebruch im Herzen“ (vgl. Mt 5,28). Dennoch dürfen wir den „Ehebruch im Herzen“ nicht mit dem Ehebruch in der Tat auf eine Stufe stellen; das macht 1. Korinther 6,18 sehr deutlich. Der „Ehebruch im Herzen“ (wenn er nicht dem Herrn bekannt wird) ist die Saat und der Ehebruch in der Tat ist ein Teil der Ernte (vgl. Gal 6,7).

Wenn wir das Wort „Hurerei“ auf das Konsumieren pornographischer Bilder und Videos oder Ähnliches ausweiten würden, dann würde es letztlich die Kernaussage des Herrn ins Gegenteil verkehren. Der Herr wollte, wenn überhaupt, klarstellen, dass es nur noch eine einzige Ausnahme gibt, eine Ehe zu scheiden. Die Ausweitung des Wortes „Hurerei“ hingegen würde bedeuten, dass quasi nahezu jede Ehe in der heutigen Zeit geschieden werden könnte – dies wären im Prinzip ähnliche Zustände, die der Herr in Matthäus 5 und 19 gerade korrigiert. Nach 1. Korinther 6,16.18 müssen wir immer die Frage stellen, ob jemand wirklich „ein Leib“ mit einer anderen Frau bzw. einem anderen Mann geworden ist.

Wann gilt eine Ehe als vor Gott geschlossen?

Manchmal wird gesagt: Eine Ehe gilt als vor Gott geschlossen, wenn man sich verabredet hat zu heiraten und miteinander schläft. Wenn wir nur 1. Mose 2,24 hätten, dann könnte man vielleicht so argumentieren. Dort gibt es drei Kriterien für eine von Gott anerkannte Ehe: 

  • Ein Mann wird Vater und Mutter verlassen.
  • Er wird seiner Frau anhangen.
  • Beide werden ein Fleisch sein.

Hätten wir nur diese eine Bibelstelle, dann müsste man jenen Recht geben, die der Meinung sind, dass hauptsächlich durch den Geschlechtsverkehr eine Ehe vor Gott als geschlossen gilt. „Ein Fleisch werden“ geht jedoch viel weiter, als lediglich miteinander Sex zu haben. Es umfasst auch den seelischen und geistigen Bereich, in dem ein Paar eins wird. Wenn das allerdings wahr wäre, dann würde man andere Aspekte von dem, was Gott uns in seinem Wort dazu offenbart hat, ausblenden. Schon im Alten Testament gab es einen bestimmten öffentlichen Rahmen, in dem eine Ehe geschlossen wurde, aber auch zu Zeiten des Herrn gab es einen Zeitpunkt, wo ein Paar als verheiratet galt (vgl. Joh 2). In Johannes 8,41 wird dem Herrn Jesus vorgeworfen: „Wir sind nicht durch Hurerei geboren.“ Damit spielten die Juden darauf an, dass Maria bereits vor der Hochzeit schwanger war. Es war damals offensichtlich völlig klar, dass auch die sexuelle Vereinigung vor der Ehe und auch in der Verlobungszeit als Hurerei gewertet wurde. Es war also zur Zeit von Maria und Joseph üblich, dass man vor der Hochzeit – in der Zeit der Verlobung – keinen Geschlechtsverkehr hatte. Und Paulus schreibt an die Korinther, dass ein Paar heiraten solle, wenn es sich nicht enthalten könne (1Kor 7,9), womit deutlich wird, dass der Geschlechtsakt nicht bedeutet, dass ein Paar vor Gott verheiratet ist. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass der Apostel dies schrieb „um der Hurerei willen“ (1Kor 7,2). Es ist also Hurerei, wenn man sich vor der Ehe nicht von der sexuellen Vereinigung enthält.

Überdies sind Christen verpflichtet, sich der Obrigkeit unterzuordnen (Röm 13), und in Deutschland ist man verheiratet, wenn man am Standesamt öffentlich beurkundet hat, dass man die Ehe eingehen will. Wir sind verpflichtet, uns dieser „menschlichen Einrichtung“ um des Herrn willen zu unterwerfen (1Pet 2,13). Also nicht, weil die Obrigkeit das so will, sondern weil es der Herr so will („um des Herrn willen“). Dabei geht es übrigens auch nicht darum, dass jede Ehe nur dann von Gott anerkannt wird, wenn Gott die Eheleute zusammengeführt hat, sondern Gott akzeptiert jede Ehe als von Gott zusammengefügt (Mt 19,6), weil die Ehe eine Institution in der Schöpfungsordnung Gottes ist.

Wie geht man in der Seelsorge mit diesem Thema um?

Es wird in der Seelsorge gut sein, wenn man der hilfesuchenden Person zuhört und versucht zu verstehen, wie diese Person darüber denkt. Da ich selbst die erste Auslegung bevorzuge oder zumindest für sehr schlüssig halte, würde ich diese Auslegung immer vorstellen, denn sie birgt die größte Wahrscheinlichkeit in sich, dass eine Ehe wieder geheilt werden kann. Wählt jemand die zweite Auslegung, würde ich dagegen nichts sagen. In diesem Fall muss jedoch sichergestellt werden, dass es sich auch um diesen Fall handelt. Jeder Fall ist anders und es gibt eine Menge Dinge, die einen Fall komplizierter werden lassen können.

Das Thema Scheidung und Wiederheirat ist nicht nur eine individuelle Frage, sondern hat auch Auswirkung auf die christliche Gemeinschaft. Letztlich geht es hier darum, ob Ehebruch vorliegt oder nicht. Von jeher hatte ein Ehebruch für den Ehebrecher weitreichende Konsequenzen, bis hin zur Todesstrafe. Im Neuen Testament sollen Ehebrecher aus der Gemeinde ausgeschlossen werden (vgl. 1Kor 5) und wir werden aufgefordert, mit so jemand nicht zu essen, also keinerlei Gemeinschaft zu pflegen. Deshalb ist jede christliche Gemeinschaft verpflichtet, mit diesem Thema sorgsam umzugehen.

Wichtig ist in jedem Fall, auf das Herz und auf die Gesinnung zu achten. Ist jemand zerknirscht und bußfertig über das, was vorgefallen ist? Manche haben in diesen Fragen einen falschen Weg eingeschlagen und sind nicht gut beraten worden. Es ist immer auch eine Frage, ob jemand bereit ist, seinen eigenen Weg in Frage zu stellen, falsche Wege zu verurteilen und dem Herrn zu bekennen. In jedem Fall gibt es immer einen Weg der Vergebung. Die Gemeinschaft mit dem Herrn, aber auch jene mit den Glaubensgeschwistern in einer Gemeinde kann durch Buße und Bekenntnis wiederhergestellt werden. Es gibt keine ausweglosen Fälle. Es gibt keine Schuld, die so groß ist, dass sie nicht vergeben werden könnte. Gott sei Dank!

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Nota redacţiei:

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