Dieser Artikel basiert auf einem Vortrag, der im Rahmen unseres monatlichen Online-Bibel-Seminars gehalten wurde. Anlass war die häufige Erwähnung von Zahlen in den Kapiteln des zweiten Buches Mose zur Stiftshütte. Wer die symbolische Bedeutung der Stiftshütte verstehen möchte, sollte sich vor allem mit der Bedeutung der Zahlen in diesem Zusammenhang beschäftigen.
Das Grundverständnis der Zuweisung
Neben der Solidität gehört auch die Zuweisung zu den grundlegenden Bedeutungsfeldern der Zahl Drei. Der Gedanke ist zunächst ungewohnt, erschließt sich aber aus einem einfachen geometrischen Zusammenhang:
Mit zwei Linien lässt sich noch keine Fläche abgrenzen. Erst eine dritte Linie macht es möglich, einen Bereich zu umschließen und damit etwas eindeutig zuzuordnen. Die Drei steht daher für Abgrenzung, Bestimmung und Zuordnung zu einem bestimmten Zweck.
Gerade darin liegt das Profil dieses Begriffs. Zuweisung meint nicht bloß, dass etwas vorhanden ist, sondern dass es einen bestimmten Platz, eine bestimmte Funktion und eine bestimmte Zugehörigkeit erhält. Die Drei bringt in diesem Sinn Ordnung hervor: Sie macht kenntlich, was wohin gehört und wofür etwas bestimmt ist.
Die Bedeutungsfelder der Zuweisung
Aus der Zuweisung ergeben sich mehrere Unteraspekte, die diesen Gedanken näher beschreiben.
1. Zweck
Ein erster Unterpunkt ist der Zweck. Zuweisung bedeutet, dass etwas nicht beliebig bleibt, sondern auf ein Ziel hin geordnet wird. Ein Bereich, ein Gegenstand oder eine Person wird nicht einfach sich selbst überlassen, sondern erhält eine Funktion.
Der Zweck verleiht dem Zugewiesenen Richtung. Erst durch ihn wird deutlich, warum etwas abgegrenzt oder ausgesondert wird.
2. Bestimmung
Eng damit verbunden ist die Bestimmung. Sie geht über den bloßen Gebrauch noch hinaus. Bestimmung meint, dass etwas seinem Wesen oder seiner Berufung gemäß einem bestimmten Auftrag zugeordnet wird.
Was bestimmt ist, ist nicht zufällig da, sondern steht unter einem klaren Sinnzusammenhang. Gerade darin zeigt sich die Nähe zwischen Zuweisung und Ordnung.
3. Abgrenzung
Der grundlegende formale Aspekt ist die Abgrenzung. Ohne Grenze gibt es keine Zuweisung. Erst wenn etwas gegen anderes abgegrenzt wird, kann es in seinem eigenen Bereich erkannt werden.
Abgrenzung ist deshalb nicht bloß negativ im Sinn von Ausschluss. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass etwas überhaupt einen eigenen Platz und eine eigene Zuordnung bekommt.
4. Absonderung
Wird die Abgrenzung personenbezogen oder geistlich verstanden, entsteht der Gedanke der Absonderung. Etwas oder jemand wird aus einem allgemeinen Zusammenhang herausgenommen und gesondert gestellt.
Absonderung ist eine Form zielgerichteter Trennung. Sie dient nicht dem Selbstzweck, sondern einer besonderen Zuordnung. Oft gerät dieser Zusammenhang in Vergessenheit, so dass man nur an die Trennung denkt. Doch Absonderung bedeutet nicht nur Absonderung „von“, sondern auch Absonderung „zu“.
5. Heiligung
Ein besonders wichtiger Unterpunkt ist die Heiligung. Heiligung bedeutet im biblischen Sinn zunächst nicht moralische Vollkommenheit, sondern Abgesondertsein für Gott. Gerade darin liegt die enge Verbindung zur Zuweisung: Was geheiligt wird, wird Gott zugewiesen.
So wird aus der bloßen Abgrenzung ein geistlicher Vorgang. Etwas gehört nicht mehr dem gewöhnlichen Gebrauch, sondern steht in besonderer Weise unter göttlichem Anspruch.
6. Berufung
Verwandt damit ist die Berufung. Auch hier liegt der Gedanke zugrunde, dass jemand aus einem allgemeinen Zusammenhang herausgerufen und einer bestimmten Aufgabe oder Stellung zugewiesen wird.
Berufung ist also personale Zuweisung. Sie meint nicht nur Auswahl, sondern auch Zielsetzung: Der Berufene wird für etwas bestimmt.
7. Bann
Der ernsteste Unterpunkt ist der Bann. Auch er gehört in diesen Zusammenhang, weil hier etwas in besonderer Weise einer Sache zugeordnet wird – allerdings nicht zur freien Verfügung des Menschen, sondern unter den ausschließlichen Anspruch Gottes oder seines Gerichts.
Der Bann zeigt, dass Zuweisung nicht nur einen positiven oder freundlichen Charakter hat. Auch Gericht und Ausschluss können Ausdruck einer entschiedenen göttlichen Zuordnung sein.
Zuweisung als Verbindung von Grenze und Sinn
Gerade hier liegt ein wichtiger Punkt. Grenzen haben in der Schrift nicht bloß den Charakter des Verbots, sondern oft den der Sinngebung. Indem etwas abgegrenzt wird, wird es zugleich bestimmt. Was Gott aussondert, sondert Er nicht ins Leere aus, sondern für sich und für einen bestimmten Zweck.
Darum ist Zuweisung ein sehr gehaltvoller Begriff. Er verbindet mehrere Elemente:
- Grenze – etwas wird unterschieden.
- Zugehörigkeit – etwas gehört nun in einen bestimmten Bereich.
- Bestimmung – diese Zugehörigkeit ist auf einen Zweck hin geordnet.
- Heiligkeit – im geistlichen Sinn kann diese Zuordnung Gott selbst gelten.
So wird verständlich, weshalb die Drei mit diesem Gedanken verknüpft wird. Erst durch die dritte Linie entsteht die Möglichkeit, etwas nicht nur zu sehen, sondern auch einzuordnen und zuzuweisen.
Die Drei im dritten Buch Mose unter dem Aspekt der Zuweisung
Auch der Gedanke der Zuweisung lässt sich im dritten Buch Mose klar erkennen:
1. Bestimmung der Festzeiten
Ein besonders deutlicher Hinweis ist 3. Mose 23, wo die Festtage geordnet und zeitlich sowie inhaltlich festgelegt werden. Hier zeigt sich der Gedanke der Bestimmung in konzentrierter Form. Zeiten werden nicht beliebig gelassen, sondern erhalten eine fest umrissene Zuordnung im Blick auf Gottes Ordnung und den Gottesdienst seines Volkes.
2. Heiligung durch Vorschriften und Zugang
Ebenso tritt die Heiligung in den Vordergrund, besonders in 3. Mose 10 bis 15 sowie im Zugang zum Allerheiligsten in 3. Mose 16. Das dritte Buch Mose ist durchzogen von der Unterscheidung zwischen heilig und unheilig, rein und unrein. Gerade das ist ein klassischer Ausdruck von Zuweisung: Dinge, Menschen, Zeiten und Handlungen werden nicht unterschiedslos behandelt, sondern in geordnete Bereiche eingewiesen. 70-mal kommt in diesem Buch das Wort „heilig“ vor.
3. Bann als ernste Form der Zuordnung
Beim Bann – etwa im Blick auf den Lästerer in 3. Mose 24, auf Volk und Land in 3. Mose 26 und auf das „dem HERRN Verbannte“ in 3. Mose 27 – wird besonders deutlich, dass Zuweisung auch unter dem Vorzeichen des Gerichts stehen kann. Etwas wird nicht dem gewöhnlichen menschlichen Zugriff überlassen, sondern in ausschließlicher und zum Teil strafender Weise einer göttlichen Bestimmung unterstellt.


