Doppelte Prädestination im Judasbrief?
Judas 4

Willem Johannes Ouweneel

© SoundWords, online: 21.09.2004, updated: 05.06.2025

Leitverse: Judas 4 „Denn gewisse Menschen haben sich nebeneingeschlichen, die schon längst zu diesem Gericht zuvor aufgezeichnet waren, Gottlose, die die Gnade unseres Gottes in Ausschweifung verkehren und unseren alleinigen Gebieter und Herrn Jesus Christus verleugnen.“

Jud 4: Gewisse Menschen haben sich nebeneingeschlichen, die schon längst zu diesem Gericht zuvor aufgezeichnet waren.

Es ist bemerkenswert, dass der Heilige Geist von diesen „gewissen“ Menschen unmittelbar anschließend sagt, dass sie schon „längst zu diesem Gericht zuvor aufgezeichnet waren“. Bevor also irgendeine Beschreibung dieser Menschen erfolgt, wird bereits gesagt, dass das Gericht über sie feststeht. Calvin leitete daraus ab, dass bestimmte Menschen bereits vor Grundlegung der Welt für ewig von Gott verworfen wurden, genauso wie andere für ewig auserwählt sind. Wenn das so wäre, trügen diese Menschen keine Verantwortung für ihr Tun. Dann könnten sie auch nichts daran ändern, dass sie verlorengehen, da sie ja schon zu diesem Verderben vorgesehen waren. Nein, so ist es nicht. Petrus sagt von diesen Menschen, dass sie „sich selbst schnelles Verderben zuziehen“ (2Pet 2,1).

Unser Vers in Judas 4 „Denn gewisse Menschen haben sich nebeneingeschlichen, die schon längst zu diesem Gericht zuvor aufgezeichnet waren, Gottlose, die die Gnade unseres Gottes in Ausschweifung verkehren und unseren alleinigen Gebieter und Herrn Jesus Christus verleugnen.“ bedeutet also, dass für solche Menschen, die diesen Charakter offenbaren, das Gericht schon längst feststeht. Für solche unter uns, die gottlos sind und in dieser Gottlosigkeit weiterleben, steht das Gericht bereits fest. Es wurde schon vor Jahrtausenden angekündigt. In Judas 14-15 (14) Es hat aber auch Henoch, der Siebte von Adam, von diesen geweissagt und gesagt: „Siehe, der Herr ist gekommen inmitten seiner heiligen Tausende, (15) um Gericht auszuführen gegen alle und zu überführen alle Gottlosen von allen ihren Werken der Gottlosigkeit, die sie gottlos verübt haben, und von all den harten Worten, die gottlose Sünder gegen ihn geredet haben.““ finden wir nämlich eine Weissagung Henochs bezüglich des Gerichts über diese Menschen. Diese Weissagung stammt aus der Zeit vor der Sintflut, ist also mindestens viereinhalbtausend Jahre alt. Henoch weissagt da, dass Gott einmal am Ende der Zeit beim Kommen des Herrn diese Gottlosen richten wird. In diesem Sinn steht das Gericht über solche Menschen schon längst fest. Nur so können wir auch den schwierigen Vers verstehen, der manchmal in diesem Zusammenhang angeführt wird: „Der HERR hat alles zu seiner Absicht gemacht und auch den Gesetzlosen für den Tag des Unglücks“ (Spr 16,4). Für solche, die sich in Gesetzlosigkeit offenbaren, steht das Gericht fest. Gott hat sie für den Tag des Unglücks gemacht. So ist das auch hier.


Quelle: aus einem Vortrag über den Judasbrief


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