Was ist unter der Bezeichnung eines Gläubigen zu verstehen?
2. Thessalonicher 3,14

Christian Briem

© CSV, online seit: 27.12.2005, aktualisiert: 30.10.2022

Leitvers: 2. Thessalonicher 3,14

2Thes 3,14: Wenn aber jemand unserem Wort durch den Brief nicht gehorcht, den bezeichnet und habt keinen Umgang mit ihm, damit er beschämt werde.

Frage

Was ist in 2. Thessalonicher 3,14 unter der Bezeichnung eines Gläubigen zu verstehen? Wann und wie muss sie angewendet werden?

Antwort

Eine Bezeichnung im Sinne von 2. Thessalonicher 3 ist nicht mit einem Ausschluss zu verwechseln, noch sollte man darunter eine Art „Ersatzlösung“ für alle die Fälle verstehen, die dieses endgültige Hinaustun nach 1. Korinther 5 noch nicht erfordern. Die Bezeichnung ist eine mildere Form öffentlicher Zucht als die des Hinaustuns eines Bösen. Ihre Anwendung ist jedoch auf solche Fälle beschränkt, bei denen unordentlicher Wandel vorliegt. Nur davon spricht das dritte Kapitel dieses Briefes. Unordentlicher Wandel kann gewiss viele Erscheinungsformen haben, allen gemeinsam aber ist, dass solch ein Betragen schon bei den Weltmenschen Anstoß erregt.

In Thessalonich gab es Gläubige, die ihre täglichen Pflichten und Arbeiten vernachlässigten und stattdessen „fremde Dinge trieben“ (2Thes 3,11). Sie mochten zu dieser Verhaltensweise durch falsche Lehrer verleitet worden sein, die sie durch eine falsche Anwendung der Wahrheit über das Kommen des Herrn in Unruhe gestürzt hatten, als sei diese Erwartung ein Hindernis für die Verrichtung der täglichen Arbeit. Das ist jedoch ganz und gar nicht die Lehre der Schrift, und der Apostel macht den Gläubigen in Thessalonich klar, dass niemand, der wirklich auf die Ankunft Christi wartet, sich der Faulheit hingeben und in seiner Selbstsucht die Gnade, die Gott in anderen bewirkt, missbrauchen kann. Die Liebe liebt zu dienen und vermeidet es, die Bemühungen anderer als selbstverständlich anzunehmen oder vorauszusetzen. Dass solch ein Müßiggang zu einem noch schlimmeren Übel führt, macht das traurige Beispiel dieser Gläubigen deutlich: Sie beschäftigen sich mit allerlei Dingen, die sie nichts angingen. Zu solch einem verkehrten Verhalten führt der Irrtum, nie die Wahrheit. „Solchen aber gebieten wir und ermahnen sie in dem Herrn Jesus Christus, dass sie, in der Stille arbeitend, ihr eigenes Brot essen“ (2Thes 3,12). Sollte sich jedoch jemand den apostolischen Anordnungen widersetzen und damit dem Wort Gottes nicht gehorchen, so sollte er als einer „bezeichnet“, das heißt öffentlich markiert werden, der unordentlich wandelt. Die Gläubigen sollten sich von ihm zurückziehen (2Thes 3,6) und keinen Umgang mit ihm haben (2Thes 3,14). Trotzdem konnte er noch am Brotbrechen teilnehmen, denn sie sollten ihn nicht als einen Feind ansehen, sondern ihn durch ihr Verhalten als einen Bruder zurechtweisen.

Hier sehen wir bereits einen wesentlichen Unterschied zum Hinaustun von jemand, der nach 1. Korinther 5 nicht mehr „Bruder“, sondern ein „Böser“ genannt wird: Letzterer war draußen, der Bezeichnete war es nicht. Aus Matthäus 18,18, wissen wir zudem, dass das Binden und Lösen nur durch die Versammlung geschehen kann, sie fällt diesen Urteilsspruch, wenngleich im Geist der Gnade und im Sinne einer Wiederherstellung des unter Zucht Gestellten. Das Bezeichnen dagegen ist Sache der Brüder, die den Sachverhalt anhand der Schrift untersucht haben und das geistliche und sittliche Gewicht besitzen, so zu handeln. Diesen Gedanken lässt die Schrift allerdings nicht zu, dass jemand wohl bezeichnet wurde, die Versammlung sich aber nicht an die Anordnungen des Wortes hielt und den Verkehr mit der bezeichneten Person aufrechterhielt. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass sich die Geschwister einer örtlichen Versammlung dem Urteil derer unterwerfen (1Kor 16,16), die der Herr ihnen als solche gegeben hat, die die Versammlung Gottes „hüten“ (Apg 20,28) und ihr „vorstehen im Herrn“ (1Thes 5,12; vgl. a. Röm 12,8; 1Tim 5,17). Die Versammlung ist eben kein Parlament, das zu allen Entscheidungen gehört werden und seine Einwilligung geben müsste. Nach Gottes Gedanken regiert sie nämlich nicht, sondern sie wird regiert durch den Heiligen Geist, der dazu geeignete und bewährte Männer gegeben hat. Ebenso wenig lehrt die Versammlung, sie stellt nicht fest, was die Wahrheit Gottes ist, sondern sie wird belehrt durch vom Herrn gegebene Gaben (Eph 4,11). Das Bezeichnen ist also keine öffentliche Zucht der Versammlung, sondern betrifft die persönliche Pflicht jedes Einzelnen. Und selbst wenn die Versammlung als solche versagt und ihrer Pflicht nicht entsprach, sollte der Einzelne auf diese Weise handeln.

Erwähnt sei noch, dass das Bezeichnen von jemand, der unordentlich wandelt, nicht mit dem zu verwechseln ist, was uns in Römer 16,17.18 gesagt wird. Dort geht es um solche, die Zwiespalt und Ärgernis unter den Gläubigen anrichten, und dort spricht der Apostel nicht von einem Bezeichnen, sondern nur von einem Sich-Abwenden. Dennoch ähnelt die dort vorgeschriebene Vorgehensweise der in 2. Thessalonicher 3 beschriebenen, so dass wir die grundsätzlichen Dinge, die wir eben bemerkt haben, auf Römer 16 übertragen können. Sollte übrigens die Zucht des Bezeichnens das angestrebte Ziel – „auf dass er beschämt werde“ – nicht erreichen, so kann es durchaus sein, dass sich der Bezeichnete schließlich gar als ein Böser herausstellt und hinausgetan werden muss. Es ist ein äußerst ernster Gedanke, dass die Dinge bei jemand, der in dieser Weise unter Zucht gestellt wurde, nachher nicht mehr so sind, wie sie es vorher waren: Entweder ändern sie sich zum Guten oder sie entwickeln sich weiter zum Bösen. Dennoch geschieht jede Zucht zum Guten dessen, der ihr Gegenstand ist. Und dass jede Form der Zucht nur unter Beugung vor dem Herrn und Sicheinsmachung mit dem Bösen ausgeübt werden kann, dürfen wir nie vergessen.

Wenn die Zucht der Bezeichnung ihr Ziel erreicht hat, sollte die Versammlung auch davon in Kenntnis gesetzt werden, damit der Umgang mit dem Bruder bzw. der Schwester wieder uneingeschränkt aufgenommen werden kann. [Ch. Briem]

Zur Fragenbeantwortung in „Ermunterung und Ermahnung“, Dezember 1993, S. 369ff. (Bezeichnung eines Gläubigen“) sind verschiedene Zuschriften eingegangen. Darin wird der Gedanke geäußert, bei der „Bezeichnung“ in 2. Thessalonicher 3 handle es sich doch um eine Handlung der Versammlung als solcher. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Anrede „Brüder“ in diesem Kapitel alle Geschwister einschließe. Auch die Gefahr des Missbrauchs dieser Zucht durch Anmaßung von Autorität wird erwähnt. Eine ausführlichere Beleuchtung dieser Punkte dürfte von allgemeinem Interesse sein.

Bedeutsame Unterschiede zwischen 1. Korinther 5 und 2. Thessalonicher 3

Warum sehen viele Schreiber einen deutlichen Unterschied zwischen dem korporativen, das heißt gesamthaften Handeln der Versammlung als solcher beim Hinaustun des Bösen, und dem mehr individuellen Handeln bei weniger gravierenden Anlässen?

Die Antwort liegt zunächst einfach darin, dass Gottes Wort selbst diesen Unterschied macht. Die Schrift stellt „Binden und Lösen“ in die korporative Verantwortlichkeit der zum Namen des Herrn hin zusammengekommenen Versammlung (vgl. den Wortlaut in Mt 18,18-20; 1Kor 5,4.13). Bei den milderen Arten der Zucht fehlen solche Hinweise.

Einen weiteren Grund finden wir auch in den inhaltlichen Zusammenhängen der unterschiedlichen Situationen. Unordentliche Verhaltensweisen – so ernst sie an und für sich sind – stellen nicht das „Bruder-Sein“ in Frage (2Thes 3,15). Durch sie stellt sich die Person noch nicht als ein „Böser“ dar. Daher ist korrigierende, brüderliche Zucht angemessen.

Offenbart sich aber jemand als ein „Böser“, dann hat er sich selbst nicht nur in Widerspruch zu seinem persönlichen Bekenntnis gesetzt (ein „Bruder“ zu sein; 1Kor 5,11). Er bekennt sich zu Christus. Bisher hatte er dieses Bekenntnis nicht durch einen bösen Wandel in Frage gestellt. Daher wurde er auch „Bruder genannt“. Jetzt lebt er in der Sünde, was – abstrakt gesprochen – ein Kind Gottes nicht tut. Ob er wirklich ein „Bruder“ ist, kann jetzt nicht von der Versammlung untersucht werden (vgl. 2Tim 2,19-21), ihre Pflicht ist hier einfach die Trennung von dem offenbaren Bösen, sondern auch in krassen moralischen Gegensatz zu dem, was die Gläubigen der Stellung nach korporativ sind: eine neue Masse, ein ungesäuerter Teig (1Kor 5,7). Dann ist es erforderlich, dass die Gläubigen korporativ, als Versammlung, Stellung nehmen und den Bösen „offiziell“ dorthin stellen, wohin er sich moralisch – durch Wandel oder Lehre – schon selbst begeben hat: nach draußen.

Würde die Versammlung hier nicht zu einem korporativen Handeln bereit sein, sondern den offenbaren Bösen bewusst in ihrer Mitte dulden, dann würden nicht nur die einzelnen Gläubigen der Gefahr der Beeinflussung zum Bösen ausgesetzt, sondern sie selbst würde ihren korporativen sittlichen Charakter in der Praxis verlieren. Sie würde nicht mehr als ein „neuer Teig“ dastehen, sondern durch den Sauerteig charakterisiert, gekennzeichnet sein. – Wie die Schrift deutlich macht, muss die Handlung des Hinaustuns von aufrichtiger Trauer vor dem Herrn, von einem priesterlichen Sündenbekennen sowie auch von Selbstprüfung (z.B.: Ist notwendiger Hirtendienst rechtzeitig und mit Geduld ausgeübt worden?) getragen werden.

Dort, wo Gottes Wort lediglich fordert, sich zurückzuziehen und den Umgang zu meiden, lautet die Aufforderung ausdrücklich: „Achtet ihn nicht als einen Feind!“ Er hat sich (noch) nicht als jemand erwiesen, der in absolutem Gegensatz zum Charakter der Versammlung steht. Daher soll er „als Bruder“ zurechtgewiesen werden. – „Bruder“ ist er übrigens in seiner Beziehung zu den Geschwistern, nicht aber in seinem Verhältnis zu der Versammlung als solcher; dort ist er „Glied“, ein Glied des Leibes.

Einen Versammlungsbeschluss für diese Zucht zu fordern, hieße zu fordern, dass die Versammlung als solche, korporativ, einen Beschluss über jemanden fasst und damit gegen jemand Stellung nimmt, der auch moralisch noch einen Teil von ihr ausmacht, der moralisch noch „drinnen“ ist. Das wäre einerseits das öffentliche Herausstellen eines absoluten Gegensatzes, der überhaupt nicht besteht, und deshalb ein Widerspruch in sich, andererseits eine über den Wortlaut der Schrift hinausgehende Verschärfung dieser Zucht. Dies könnte sich als ein Hindernis für die angestrebte Zurechtbringung erweisen.

Die Anrede „Brüder“

Der Haupteinwand gegen die skizzierten Gedankengänge betont die Anrede „Brüder“ in 2. Thessalonicher 3,6.

Der Ausdruck „Brüder“ schließe im Neuen Testament in der Regel die Schwestern mit ein und stehe damit – so wird gefolgert – für die Versammlung als solche. Demnach ginge es in 2. Thessalonicher 3,6.14.15 doch um einen Versammlungsbeschluss.

Die in 2. Thessalonicher 3 genannte Zucht soll tatsächlich von allen Gläubigen praktiziert werden, wenn auch nicht in allen Einzelheiten im gleichen Maße! Diese Zucht beinhaltet:

  1. sich zurückziehen (2Thes 3,6)
  2. bezeichnen (2Thes 3,14)
  3. keinen Umgang haben (2Thes 3,14)
  4. zurechtweisen (2Thes 3,15).

Es ist deutlich, dass mit den Punkten a) und c) alle Geschwister angesprochen sind. Jeder Gläubige soll so handeln, sonst würde die Zucht wirkungslos werden. Aber zu d): Bedeutet das, dass jeder Bruder und jede Schwester mit der Person ein Gespräch suchen sollen? Sicherlich nicht. Dies wird (wie in 1Thes 5,12) in erster Linie der Dienst der Männer sein, die der Herr dazu befähigt und beauftragt hat.

Ähnliches gilt für das „Bezeichnen“ oder „öffentliche Markieren“. Ziel des „Bezeichnens“ ist offensichtlich – abgesehen davon, dass der Betreffende schon dadurch auch „beschämt“ werden kann –, dass alle Geschwister darüber informiert werden, welcher klar erwiesene unordentliche Tatbestand vorliegt und welches Verhalten Gottes Wort dann von ihnen fordert. Dazu ist kein „Beschluss“ der Versammlung nötig. Es ist keine Sache, in der wir korporativ tätig werden oder etwas „beschließen“ müssten. Gott hat in seinem Wort bereits darüber „beschlossen“.

Der in 2. Thessalonicher 3 erwähnten Zucht wird vorausgehen (vgl. 2Thes 3,14a sowie 1Thes 5,12.14), dass sich vom Herrn befähigte Brüder in einer geistlichen Gesinnung bemüht haben, dem Unordentlichen zurechtzuhelfen. Wenn diese Bemühungen der Liebe ohne Erfolg geblieben sind und der Betreffende dem Wort Gottes nicht gehorcht, zeigt uns 2. Thessalonicher 3 den nächsten notwendigen Schritt. Solche Brüder haben dann die Pflicht, den eindeutig erwiesenen Tatbestand auch öffentlich mit dem Wort Gottes zu beleuchten. Dabei gibt es nichts „demokratisch abzustimmen“ oder zu „beschließen“. Worum es dann geht, ist einfach: schlichter Gehorsam aller Geschwister gegenüber dem Wort Gottes in einer klar umrissenen Situation.

Wohl werden sich geistlich gesinnte Brüder vor einer solchen öffentlichen Mitteilung so weit wie möglich vergewissern, dass ihre Beurteilung des Sachverhaltes im Licht der Schrift nicht in Frage gestellt werden und daher von allen treuen Gläubigen mitgetragen werden kann.

(Dazu wird die Besprechung dieses Themas in der „Brüderstunde“ gehören. Dabei wird deutlich werden, ob der vorliegende Tatbestand, die vorausgegangenen brüderlichen Bemühungen sowie die diesbezüglichen Schriftaussagen von den dort anwesenden Brüdern genauso beurteilt werden und die Mitteilung an die Geschwister von ihnen unterstützt werden kann. Ohne dass damit der„Brüderstunde“ das Recht einer Beschlussfassung zuerkannt würde, kann eine solche Beratung doch dazu dienen, voreilige oder ungerechtfertigte öffentliche Mitteilungen zu vermeiden.)

Kehren wir zurück zu der von einigen gezogenen Schlussfolgerung, dass die Versammlung als solche, und zwar in Verbindung mit einer korporativen Handlung, gemeint sei, wenn die „Brüder“ und damit alle Geschwister angesprochen seien. Zwei Beispiele aus den Thessalonicherbriefen, die im Zusammenhang mit dem Verhalten gegenüber „Unordentlichen“ stehen, widerlegen diese Schlussfolgerung:

„Wir ermahnen euch aber, Brüder: Weiset die Unordentlichen zurecht, tröstet die Kleinmütigen, nehmet euch der Schwachen an, seid langmütig gegen alle“ (1Thes 5,14). – Offensichtlich beziehen sich die unterschiedlichen Aufforderungen dieses Verses nicht auf Handlungen der Versammlung als solcher, sondern auf persönliche Dienste.

„Ihr aber, Brüder, ermattet nicht im Gutestun“ (2Thes 3,13). – Diese Worte gehen dem Vers über das „Bezeichnen“ direkt voraus. Sehr deutlich ist hier nicht die Versammlung als solche im Blickfeld, sondern das Verhalten der einzelnen Gläubigen, und zwar aller Gläubigen dort. Weil „etliche“ unter ihnen unordentlich wandelten, betont der Apostel das, was im Gegensatz dazu alle Gläubigen individuell kennzeichnen sollte.

Anmaßung von Autorität?

Das „Bezeichnen“, die öffentliche Mitteilung, ist Ausübung einer vom Herrn übertragenen Pflicht und stellt daher durchaus keine Anmaßung dar, auch keinen Anspruch auf „offizielle“ Autorität. Zu einem erwiesenen, bezeugten Tatbestand mit dem Wort Gottes Stellung zu nehmen, stellt Sprecher und Hörer dieser Mitteilung unter die Autorität des Wortes. Wenn der betreffende Bruder als ein Mann bekannt ist, der durch eine geistliche Gesinnung und einen untadeligen Lebenswandel gekennzeichnet ist, unterstreicht er eine solche Mitteilung auch durch eine gewisse sittliche Autorität. (Die Gesinnung des Apostels hat sich nach 2. Thessalonicher 3,7-9 sogar darin gezeigt, dass er auf ein Recht verzichtete, um ein Vorbild sein zu können!) – Solche Brüder werden niemals Autorität für ihre Person beanspruchen, wohl aber uneingeschränkte Autorität für das Wort Gottes, das sie vorstellen, denn ihre „Führung“ besteht gerade darin, dass sie entsprechend den konkreten Bedürfnissen „das Wort Gottes zu uns reden“ (vgl. Heb 13,7).

Davon unberührt bleibt die Pflicht der Geschwister, gegen die Mitteilung auf geistliche, unparteiische Weise Einspruch zu erheben, wenn der öffentlich genannte Tatbestand nicht zutreffen oder nicht von den erwähnten Bibeltexten angesprochen werden sollte. Denn wie alle anderen Schriftstellen können auch die Hinweise über die Zucht zum Beispiel aus Unkenntnis oder Parteigeist falsch angewandt werden.

Wenn wir den irrenden Bruder im Geist der Sanftmut (Gal 6,1) zurechtweisen, indem wir dem schlichten Wortlaut von 2. Thessalonicher 3 Folge leisten, sind wir ihm – soweit es an uns liegt – behilflich, zu einer rechten Herzenseinstellung, zu einem rechten Verhalten und zu einer ungetrübten Gemeinschaft mit dem Herrn und mit den Geschwistern zurückzufinden. [G. Vogel]


Originaltitel: „Bezeichnung eines Gläubigen“
aus Ermunterung und Ermahnung, Jg. 47, 1993, S. 369–372

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