Halbherzige Entschuldigung oder echtes Bekenntnis
3. Mose 5,5

Hendrik Leendert Heijkoop

© Heijkoop-Verlag, online seit: 12.12.2001, aktualisiert: 23.05.2022

Leitvers: 3. Mose 5,5

3Mo 5,5: Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat.

Das wird hier zum ersten Mal gesagt. […] Hier, wo Gott selbst von bestimmten Taten ausdrücklich sagen muss, dass es Sünden sind, muss Er auch das Bekenntnis ausdrücklich unseren verhärteten Herzen vorschreiben. Lasst uns bedenken, dass eine Bitte um Vergebung oder ein allgemeines Bekenntnis, dass wir etwas getan haben, was wir nicht hätten tun dürfen, nicht ausreicht. Um vollkommen gereinigt zu werden und volle Vergebung zu erhalten, ist ein offenes Bekenntnis gegenüber dem Vater und eventuell gegenüber der Person, gegen die ich gesündigt habe, notwendig. Weil dies oft nicht geschieht, gibt es viel alte Schwierigkeiten, die scheinbar nie gelöst werden. Die Tat selbst muss öffentlich als Sünde verurteilt werden. Das ist die Bedeutung der Worte „worin er gesündigt hat“. Dazu passt es nicht, wenn man sagt: Ach, ich habe das nicht so gemeint; aber es wäre besser gewesen, wenn ich es nicht getan hätte – oder wenn man andere Entschuldigungen vorbringt. Der Herr ist als unser Fürsprecher beim Vater Tag und Nacht damit beschäftigt, aufrichtiges Bekennen bei uns hervorzurufen. Aber wie ich schon mehrmals sagte, kommen wir erst zu wahrem Bekennen und wahrem Selbstgericht, wenn wir sehen, dass der Herr Jesus auch für diese eine Sünde so viel leiden und unter dem nichts verschonenden Gericht eines heiligen Gottes sterben musste.


Aus dem Buch Die Opfer, Schwelm (Heijkoop) 1973, S. 280–281


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