|
Leitverse: Matthäus 5,31.32; 19,3-10;
Markus 10,2-12; Römer 7,3; 1.
Korinther 7
Inhalt
Einleitung Matthäus 5,31.32 Matthäus 19,3-10 Markus 10,2-12 Römer 7,3 1. Korinther 7 Noch einige Anmerkungen 1. Werden Ehen im Himmel geschlossen? 2. Kann das Band der Ehe nur durch den Tod zerbrochen werden? 3. Der Unterschied zwischen Hurerei und Ehebruch 4. Kann das Leben in einem Konkubinat als Ehe angesehen werden? 5. Wer ist mit dem Ausdruck „eine Verstoßene“ gemeint? 6. Ist es erlaubt, mehr als eine Frau zu haben? 7. Wohl Scheidung, aber keine Wiederverheiratung? Andere Bibelausleger 1. William Kelly 2. A.C. Gaebelein 3. J.N. Darby 4. H.A. Ironside 5. F.W. Grant 6. J. Kuberski 7. W.J. Ouweneel Die Ausnahmeklauseln a. „Außer“/„nicht wegen“ b. „Hurerei“/„Ehebruch“ Der Sinnzusammenhang in den „Zwischensätzen“ Ergänzende Argumente
Es würde mir viel leichter fallen und es würde mir mehr Freude machen, über
den Reichtum und Segen der Ehe zu schreiben als über die Ehescheidung.
Aber Umstände zwingen mich dazu, mich zu bemühen, das ins Licht zu stellen,
was die Schrift über dieses Thema sagt. Es wird dem gläubigen Bibelleser
vollkommen klar sein, dass Gott bei der Einsetzung der Ehe eine monogame Ehe
beabsichtigt hat, die die beiden Partner für das Leben verbinden sollte. „Die zwei werden ein Fleisch
sein“ und „was Gott zusammengefügt
hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ Diese zwei Aussagen zeigen deutlich,
dass nach Gottes Gedanken von Polygamie und Scheidung keine Rede ist. Aber in
der Bibel sehen wir, wie schnell und in welch einem starken Maß Vielweiberei
und Ehescheidungen angetroffen werden, auch unter Gottes auserwähltem Volk, den
Israeliten. Die Haushaltung des Gesetzes konnte keine Rückkehr zu Gottes ursprünglichen
Gedanken bewerkstelligen. Schriftstellen wie 5. Mose 21,15-17 und 24,1-4 zeigen,
dass sowohl Polygamie als auch Ehescheidung toleriert werden, „wegen eurer
Herzenshärtigkeit“, wie der Herr Jesus später erklärte. Die angeführten
Vorschriften hatten offensichtlich zum Ziel, die geschädigte Partei zu schützen
und allzu großer Willkür vorzubeugen.
Durch die Haushaltung der Gnade, geoffenbart in Jesus Christus, wie wir sie im
Neuen Testament finden, wird die Ehe in ihrer ursprünglichen Form anerkannt und
wiederhergestellt. Wir finden darin klare Anweisungen, woran sich Gläubige zu
halten haben, um das inmitten einer Welt voll Sünde und Ungerechtigkeit zu
verwirklichen, obschon auch wir eine schwache und sündige Natur haben. Die
Gnade, die uns darin unterweist, gibt uns auch die Kraft, um das in der Praxis
zu verwirklichen.
Über dieses Thema finden wir Belehrungen des Herrn Jesus in den folgenden
Schriftstellen: Matthäus 5,31.32; 19,3-10;
Markus 10,2-12; Lukas 16,18. Der Apostel Paulus schreibt darüber in: Römer 7,3 und in 1. Korinther 7,1-16;25-40.
Das sind die Abschnitte, die im Folgenden besprochen und miteinander
verglichen werden sollen, entsprechend dem Wort, dass Schriftstelle durch
Schriftstelle erklärt werden muss.
Mt 5,31.32: Es ist aber gesagt: Wer irgend seine
Frau entlässt, gebe ihr einen Scheidebrief. Ich aber sage euch: Jeder,
der seine Frau entlässt, außer aufgrund von Hurerei, bewirkt, dass sie
Ehebruch begeht; und wer irgendeine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
Diese Verse bilden einen Abschnitt der Bergpredigt. Sie umfassen Belehrungen,
die der Herr Jesus seinen Jüngern gibt und darum sind sie auch für uns von
bindender Kraft (s. V. 1.2). Der Herr verweist zunächst auf das, was in
5. Mose 24 steht. Das Verstoßen der Frau aus vielerlei Gründen war leider gebräuchlich
geworden und wird durch die Vorschrift Moses nur abgeschwächt oder beschränkt.
Dem stellt der Herr sein göttliches und Autorität beanspruchendes „Ich aber
sage euch“ gegenüber. Alle Scheidungsgründe, die die Juden anführten,
bezeichnet Er als unberechtigt. Er lässt nur eine Ursache für die Scheidung
zu, und zwar Hurerei. Eine Scheidung aus anderen Gründen erkennt Er nicht an.
War eine solche Scheidung aber doch durchgeführt, wird die ursprüngliche Ehe
von Ihm als noch bestehend angesehen. Wenn eine aus diesen Gründen verstoßene
Frau wieder heiratet, begeht sie Ehebruch und der Mann, der sie heiratet, auch.
Es ist klar, dass die Sünde nur da begangen werden kann, wo von einer noch
bestehenden Ehe die Rede ist. Wenn der Herr für die Scheidung aufgrund von
Hurerei eine Ausnahme macht, ist es klar, dass Er die Scheidung anerkennt. Das
ist keine Rechtfertigung für den Mann oder die Frau, die die Sünde begehen. „Hurer aber und Ehebrecher wird Gott
richten.“ Aber wenn sich der
andere Partner aus diesem Grund scheiden lässt, so ist diese Ehe zu Ende
gekommen, und dann ist bei Wiederverheiratung nicht mehr der Tatbestand von
Ehebruch gegeben.
Mt 19,3-10: Und die Pharisäer kamen zu ihm,
versuchten ihn und sprachen: Ist es einem Mann erlaubt, aus jeder Ursache seine
Frau zu entlassen? Er aber antwortete und sprach: Habt ihr nicht gelesen, dass
der, der sie schuf, sie von Anfang an als Mann und Frau machte und sprach: „Deswegen wird ein Mann den Vater und die Mutter verlassen und seiner Frau
anhangen und die zwei werden ein Fleisch sein“? Also sind sie nicht mehr
zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der
Mensch nicht scheiden. Sie sagen zu ihm: Warum hat denn Mose geboten, einen
Scheidebrief zu geben und sie zu entlassen? Er spricht zu ihnen: Mose hat euch
wegen eurer Herzenshärte gestattet, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an
aber ist es nicht so gewesen. Ich sage euch aber: Wer irgend seine Frau
entlässt, nicht wegen Hurerei, und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und
wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch. Seine Jünger sagen zu ihm: Wenn
die Sache des Mannes mit der Frau so steht, dann ist es nicht ratsam zu
heiraten.
Anlass für die Worte des Herrn Jesus ist hier die Frage der Pharisäer. Sie
wollten wissen, ob es einem Mann ertaubt ist, aus verschiedenen Gründen seine
Frau zu verstoßen. Aber sie stellten die Frage, um Ihn zu versuchen. Es ist möglich,
dass sie den Herrn Jesus in den Streit hineinzuziehen versuchten, der zwischen
zwei Strömungen in ihrer Mitte bestand. Aus anderer Quelle ist bekannt, dass es
eine Schule gab, die sehr weite Auffassungen hatte. Eine verbrannte Mahlzeit war
für sie schon ein Scheidungsgrund. Die andere Schule hielt nur ernste Vergehen
für einen Scheidungsgrund. Der Herr weist aber beide Strömungen ab, indem Er
von der ursprünglichen Einsetzung der Ehe ausgeht. Und seine deutliche
Schlussfolgerung ist, dass der Mensch nicht scheiden soll, was Gott zusammengefügt
hat. Die Ausnahme im Fall von Hurerei nennt Er hier noch nicht, weil das bei
ihrer Frage nicht zur Debatte stand.
Danach kommen die Pharisäer mit der Frage: „Warum hat Mose dann geboten,
ihr einen Scheidebrief zu geben, um sie zu verstoßen?“ Der Herr macht
klar, dass Mose kein Gebot zum Verstoßen gegeben hatte, sondern dass er es nur
zugelassen hatte. Es wurde wegen „eurer Herzenshärtigkeit“ getan.
Aber es war im Widerspruch mit der ursprünglichen Einsetzung.
Zum Schluss führt der Herr die schrecklichen Folgen dieser unerlaubten
Scheidung an. In Übereinstimmung mit dem, was Er früher zu seinen Jüngern
gesagt hatte, stellt Er fest, dass eine neue Ehe nach einer solchen Scheidung
Ehebruch für alle betroffenen Parteien ist. Nur für Scheidung wegen Hurerei
macht Er auch hier eine Ausnahme, so dass ein Missverständnis hierüber nicht möglich
ist. Die Reaktion seiner Jünger, die auch anwesend waren, auf die Worte ihres
Meisters ist: „Wenn die Sache des Mannes mit der Frau so steht, dann ist
es nicht ratsam zu heiraten.“ Das beweist, dass sie die Unauflöslichkeit
der Ehe, mit Hurerei als einzige Ausnahme, unmöglich fanden. Dass selbst die Jünger
so argumentieren, zeigt wohl deutlich, auf welch ein tiefes Niveau die Ehemoral
gesunken war. Und zu diesem Niveau wollen viele in unserer Zeit zurückkehren
und die Ehegesetzgebung in diesem Sinne verändern. Arme Welt mit so viel Sex und
so wenig Liebe!
Es ist auffallend, dass der Herr das Erlauben der Scheidung aufgrund von Hurerei
nicht motiviert. Das wurde nämlich offensichtlich von allen ohne Weiteres
begriffen. Die einzige Erklärung, die ich bei anderen gefunden habe und die
auch ich als annehmbar betrachte, ist, dass Hurerei sich im Wesen von allen
anderen Sünden gegen den Ehepartner unterscheidet. Diese Sünde tastet die Ehe
in ihrer grundsätzlichen Bedeutung an und zerbricht das Band. Eine formelle,
gesetzmäßige Scheidung ist die offizielle Bestätigung dessen und löst die
Verbindung vor Gott und den Menschen endgültig auf. Man kann Einwände gegen
diese Erklärung haben, aber niemand weiß scheinbar eine bessere. Letzten Endes
haben wir die auch nicht nötig. Die Autorität der Worte des Herrn Jesus und
der Schrift beruht im Allgemeinen nicht darauf, dass wir sie begreifen und damit
einverstanden sind. Wir haben sie anzuerkennen, so wie sie zu uns kommen. Eine
Erklärung kann nicht dazu dienen, um sie anerkennenswert zu machen und noch
viel weniger, um sie ihrer Kraft zu berauben.
Mk 10,2-12: Und es traten Pharisäer herzu und
fragten ihn, um ihn zu versuchen: Ist es einem Mann erlaubt, seine Frau zu
entlassen? Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Was hat euch Mose geboten?
Sie aber sagten: Mose hat gestattet, einen Scheidebrief zu schreiben und zu
entlassen. Jesus aber sprach zu ihnen: Wegen eurer Herzenshärte hat er euch
dieses Gebot geschrieben; von Anfang der Schöpfung an aber machte Gott sie als
Mann und Frau. Deswegen wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen
und seiner Frau anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein; also sind
sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt
hat, soll der Mensch nicht scheiden. Und in dem Haus befragten ihn die Jünger
wiederum hierüber; und er spricht zu ihnen: Wer irgend seine Frau entlässt und
eine andere heiratet, begeht Ehebruch ihr gegenüber. Und wenn sie ihren Mann
entlässt und einen anderen heiratet begeht sie Ehebruch.
Die Verse 2 bis 12 bedürfen keiner näheren Erläuterung, da hierüber in den
vorhergehenden Ausführungen genügend gesagt ist. Auch die Verse 11 und 12 sind gleichlautend mit denen, welche wir in Matthäus finden. Nur fällt auf, dass
hier die Ausnahme Hurerei nicht genannt wird. Einige haben daraus die
Schlussfolgerung gezogen, dass diese Ausnahme nicht für die Jünger, also auch
nicht für uns gilt, da Er ja ausschließlich zu seinen Jüngern spricht, wie
aus Vers 10 deutlich ersichtlich ist. Diese Schlussfolgerung ist aber unzulässig.
Es ist natürlich immer bedeutungsvoll, darauf achtzugeben, an wen der Herr seine Worte richtet. Aber wir haben keinen Grund, anzunehmen, dass Er
sich bei seinen Belehrungen an die Jünger auf den Boden der Gnade stellt und bei den
anderen den Grundsatz des Gesetzes benutzt. Dass der angeführte Ausnahmefall
auch für die Jünger und also auch für uns gilt, ist daraus ersichtlich, dass
Er auch in Matthäus 5,31.32 zu seinen Jüngern spricht. Auch in Matthäus
19, obwohl es zu den Pharisäern gesprochen war, haben die Jünger es als an sie
gerichtet aufgefasst. Zwischen diesen Stellen gibt es keinen Unterschied. Aber
auch gegenüber den Juden erwähnt Er in Markus 10 diesen Ausnahmefall nicht,
ebenso wenig gegenüber seinen Jüngern. Auch hier besteht kein Unterschied, so
dass
oben genannter Schluss nicht gerechtfertigt ist. Auch in Lukas 16, wo der
Herr zu den Pharisäern spricht, wird über diesen Ausnahmefall nicht
gesprochen. Der Heilige Geist hat es offensichtlich nicht für nötig erachtet.
Aus der Tatsache, dass der Ausnahmefall hier nicht genannt wird, zu versuchen,
die deutlichen Aussagen des Herrn an den anderen Stellen ihrer Kraft zu
berauben, ist nicht ertaubt. Das erscheint mir als unzulässige Schriftkritik,
auch wenn sie als solche nicht beabsichtigt ist. Obwohl die Rechtsposition der
Frau in Israel schwächer war als die des Mannes, geht aus Vers 12 hervor, dass
beide Partner gleich waren, was das Verstoßen betraf.
Röm 7,3: Also wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin
genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist
ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie eines
anderen Mannes wird.
Hier spricht Paulus beiläufig über die Ehe und stellt diese als ein Band vor,
das nur durch den Tod aufgelöst werden kann. Das ist die normale, durch Gott
beabsichtigte Ehe. In Römer 7 legt Paulus dar, dass ein Gläubiger, der durch
das Mitgestorbensein mit Christus mit Ihm verbunden ist, sich nicht gleichzeitig
unter das Gesetz stellen und damit verbunden sein kann. Diese Wahrheit wird
durch das normale Eheverhältnis illustriert. Es ist ungereimt und sündig, dass
eine Frau, die durch ihre Ehe mit einem Mann verbunden ist, sich gleichzeitig
mit einem anderen verbindet. Sie soll nur mit ihrem Ehemann verbunden sein. Wenn
sie die Einsetzung missachtet, wird sie zu Recht eine Ehebrecherin genannt.
Über Hurerei, Ehescheidung und Wiederverheiratung wird in diesem Abschnitt
nicht gesprochen. Die Wörter kommen hier nicht vor, und es wird auch nicht
darauf angespielt. Um dieses Thema handelt es sich hier überhaupt nicht. Darum
ist es auch nicht richtig, diese Worte außerhalb des Zusammenhangs zu
gebrauchen, um damit den Worten des Herrn eine andere Deutung zu geben. Wenn
eine Frau aufgrund der von dem Herrn zugestandenen Gründe von ihrem Mann
geschieden ist, ist er nicht mehr „ihr“ Mann. Dann ist eine neue Ehe
nicht mehr Ehebruch. Aber in Römer 7 geht es nicht um Scheidung und eine neue
Ehe. Paulus denkt hier an den Geschlechtsverkehr, den eine Frau mit einem
anderen Mann hat, während ihr Ehepartner lebt. Das ist Ehebruch.
1Kor 7,10-16: Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern
der Herr, dass eine Frau nicht vom Mann geschieden werde (wenn sie aber auch
geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhnende sich mit dem Mann)
und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse. Den Übrigen aber
sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und
diese willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. Und wenn eine
Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser willigt ein, bei ihr zu wohnen, so
entlasse sie den Mann nicht. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die
Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja
eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. Wenn aber der Ungläubige sich
trennt, so trenne er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen
nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen. Denn was weißt du, Frau,
ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau erretten
wirst?
Mit 1. Korinther 7,1 beginnt Paulus, eine Anzahl Fragen zu beantworten, die die
Versammlung in Korinth ihm gestellt hatte. Einen Teil davon hat Bezug auf unser
Thema; was mit unserem Thema nichts zu tun hat, wird hier nicht besprochen. Die
Fragen selbst werden nicht wiederholt, aber aus den Antworten können wir
ableiten, welcher Art sie gewesen sind. Es ist gut, das im Auge zu behalten und
nicht eine vollständige Auseinandersetzung mit der Ehe zu erwarten.
Dass in der Mitte dieser Versammlung, von der ein Teil eine jüdische Tradition
und ein anderer einen heidnischen Hintergrund hatte, Fragen aufkamen, ist sehr
begreiflich. Dass sie sich damit an den Apostel wenden, der bei ihnen
grundlegende Arbeit verrichtet hatte, ist ebenfalls selbstverständlich. Hier
werden Fragen behandelt, z.B. ob eine Ehe überhaupt erstrebenswert ist, über
das getrennte Leben von Ehepartnern, über Mischehen, über Beschneidung, über
Wiederverheiratung, über Götzenopfer etc.
Die Fragen, die Paulus gestellt werden, sind ganz verschieden von denen, die dem
Herrn Jesus gestellt wurden. Darum sind auch die Antworten unterschiedlich. Aber
deswegen sind sie nicht miteinander im Widerspruch. Es gibt wohl Ausleger, die
meinen, einen Unterschied zwischen beiden feststellen zu können, aber das kommt
daher, weil der Unterschied im Ausgangspunkt aus den Augen verloren wurde. Es
liegt Paulus fern, etwas zu lehren, was im Widerspruch zu den Worten des Herrn wäre.
Er beruft sich mehrmals gerade auf die Aussagen des Herrn.
Es gab eine philosophische Strömung in Korinth, die die Ehe als etwas
Minderwertiges ansah. Darauf spielt Paulus auch in anderen Briefen an. Hier
stellt er das Ziel der Ehe ins Licht und weist auf die gegenseitigen
Verpflichtungen der Partner hin.
In den Versen 10 und 11 wird dann die Frage der Scheidung besprochen. Hier steht
nicht zur Debatte, ob Scheidung nach Hurerei erlaubt ist. Das war offenbar weder
für die Gläubigen aus den Juden noch für die aus den Heiden eine Frage. Hier
geht es auch nicht um offizielle Scheidung; das Wort, welches in Matthäus
gebraucht wird, kommt hier nicht einmal vor. Hier geht es um Fälle, in denen
Mann und Frau, weswegen auch immer, nicht mehr zusammenleben, ohne dass von
Scheidung oder Wiederverheiratung die Rede ist. Um diesen Unterschied klar
werden zu lassen, übersetzen einige auch mit „verlassen“ anstelle
von „scheiden“ [engl.: separate anstelle von divorce]. Zur Verdeutlichung füge ich noch hinzu, dass dasselbe Wort, das in 1. Korinther
7,10
mit „scheiden“ übersetzt wird, noch häufiger vorkommt und nicht in
der Bedeutung von Ehescheidung. Als Beispiel führe ich an: sich entfernen (Apg.
1,4); scheiden, abscheiden (Apg 18,1.2). Das Wort verstoßen wird auch
übersetzt mit: „wegsenden“ (Mt 14,15); „wegschicken“ (Mt
15,23); „freilassen“(Mt 18,27); „loslassen“ Mt 27,15).
Diese Stellen können die Bedeutung dieser Wörter etwas deutlicher machen für
die, die nicht Griechisch können. Die Bedeutung von „scheiden“ liegt
meines Erachtens auch mehr in der Nähe des Ausdrucks „böswillig verlassen“. Wo das stattgefunden hat, ist es weder beim Herrn noch bei
Paulus ein Grund für eine offizielle Ehescheidung und also auch nicht für
Wiederverheiratung. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, nämlich Versöhnung als
das Ideale, und wenn das nicht möglich erscheint: unverheiratet zu bleiben.
Hier wird die Möglichkeit, die der Herr gegeben hat, weder eingeschränkt noch
erweitert, sondern völlig bestätigt. Es ist darum auch nicht richtig, diese
Forderung des Paulus, ledig zu bleiben, auch auf die anzuwenden, die wegen eines
vom Herrn anerkannten Grundes offiziell geschieden sind.
In dem von Paulus
besprochenen Fall bedeutet Wiederverheiratung immer Ehebruch, da von Hurerei
nicht gesprochen wird. Dieser Fall liegt also ganz anders als das, worüber der
Herr in Matthäus 5 spricht. Wer mit „den Übrigen“ gemeint ist, geht
deutlich aus den Versen 12-16 hervor. Es geht um Ehen, in denen der eine Partner
ein Gläubiger und der andere ein Ungläubiger ist. Der Gläubige darf das nie
als einen Scheidungsgrund auffassen. Der einzige Grund ist Hurerei. Aber wenn der Ungläubige unbedingt eine
Scheidung will, bleibt für den Gläubigen nichts anderes übrig, als
einzuwilligen. Ob wir den Ausdruck „nicht gebunden“ so auffassen dürfen,
dass einer neuen Ehe nichts im Weg steht, wage ich zu bezweifeln. Nach den
Worten du des Herrn ist Hurerei der einzige Grund.
In der Praxis wird es wohl häufig so sein, dass der Ungläubige eine neue
Verbindung eingehen wird. Aber darauf muss der Gläubige meines Erachtens
warten, um die Möglichkeit der Versöhnung nicht auszuschließen; auch um dem
zuvorzukommen, dass der Gläubige eine Verbindung eingeht, während der ursprüngliche
Partner noch als der gesetzmäßige Mann oder Frau angesehen werden muss. Ab
Vers 14 fügt Paulus seiner Antwort noch eine Verdeutlichung hinzu. Diese
Antwort ist zweifellos von großer Bedeutung für die bekehrten Juden. Mit ihrer
Kenntnis von Esra 9 und Nehemia 13 muss es eine dringliche Frage gewesen sein.
Welch ein Unterschied zwischen Gesetz und Gnade tritt hier zutage!
Es ist eine bekannte Tatsache, dass wir in unserer Beschränktheit und
Einseitigkeit beim Studium biblischer Wahrheiten zwei Gefahren ausgesetzt sind.
Wir können sie in unserem Eifer so streng interpretieren, dass wir dadurch
Gefahr laufen, unsere eigenen Auffassungen als bindend hinzuzufügen. Das taten
die Pharisäer, und nach den Worten des Herrn machten sie durch ihre Einsetzung
das Wort Gottes kraftlos. Dasselbe taten die Sadduzäer auf eine ganz andere
Weise, nämlich dadurch, dass sie bestimmte Teile in Zweifel zogen oder
weginterpretierten. Das Wort Gottes selbst warnt uns ernst vor dem einen wie
auch vor dem anderen, indem es sagt, dass man nichts wegnehmen und nichts hinzufügen
soll. Unter diesem Aspekt will ich noch einige Fragen beantworten:
Diese Frage wird oft mit „ja“ beantwortet aufgrund des Wortes des
Herrn Jesus: „Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“. Aus dieser Aussage geht deutlich hervor, dass der Herr den
Menschen das Recht abspricht, eigenmächtig das Eheband zu zerbrechen. Ich habe
manchmal gehört, dass einer der beiden Partner als Scheidungsgrund anführte,
bei ihrer Ehe könne keine Rede davon sein, dass Gott sie zusammengefügt habe.
Es sei ihnen deutlich geworden, dass die Ehe selbst gegen Gottes Willen
geschlossen worden sei. „Der Teufel hat uns zusammengebracht“, wurde
sogar einmal gesagt.
Es ist deutlich, dass für eine Ehe von Gläubigen gesagt wird, dass diese Ehe
„in dem Herrn“ geschlossen werden muss. Leider wird dem manchmal nicht
oder nur unvollkommen Rechnung getragen. Manchmal wird später eingesehen, dass
nicht eine durch Gott gewirkte beiderseitige Liebe die Basis gewesen ist,
sondern dass andere Motive eine entscheidende Rolle gespielt haben. Ich nenne
z.B. sexuelles Begehren ohne wirkliche Liebe, das zu einer gezwungenen Ehe geführt
hat, geschäftliche und finanzielle Motive und Entscheidungen, die die Eltern
getroffen haben.
Kann man nun in solchen oder noch anderen Fällen sagen, dass bei solchen Ehen
von göttlicher Zusammenführung keine Rede sein kann und Scheidung erlaubt ist?
Dass Ehen im Himmel geschlossen werden, scheint mir eine zu starke Aussage und
sie wird auch In der Schrift nicht gefunden. Ehen werden auf der Erde durch
verantwortliche Menschen geschlossen und im Himmel anerkannt. Ob die Schließung
der Ehe richtig oder wünschenswert war, spielt hierbei keine Rolle. Von jeder
Ehe müssen wir anerkennen, dass die Partner durch Gott zusammengefügt sind,
auch wenn diese Ehe im deutlichen Widerspruch zu Gottes geoffenbartem Willen
steht.
Es ist deutlich, dass die Tatsache, dass David viele Frauen hatte, nicht nach
Gottes Gedanken war. Doch sagt Gott durch seinen Propheten: „Ich habe sie
dir gegeben.“ Selbst die durch und durch sündige Ehe mit Bathseba wird von
Gott anerkannt und der daraus geborene Sohn Salomo als gesetzmäßiger
Nachfolger bestimmt.
Gläubige müssen innerlich davon überzeugt sein, dass ihre beabsichtigte Ehe
„in dem
Herrn“ vollzogen werden kann. Hat man sich das nicht zu Herzen
genommen und wird es später deutlich, dass die Heirat ein großer Irrtum war,
hat man keinen einzigen biblischen Grund, wieder auseinanderzugehen. Das
Argument, sie könnten unmöglich von Gott zusammengefügt worden sein, ist hier
unzulässig. Wenn auch noch so schwere Fehler gemacht worden sind, bleibt für
den Christen immer der Weg des Bekenntnisses der Sünde offen, und die wunderbar
große Gnade Gottes kann auch hier das Bittere süß machen.
Ich will noch einmal die Stelle anführen: „Was nun Gott zusammengefügt
hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ Diese Stelle wird manchmal so erklärt,
dass das Band der Ehe nicht zerrissen werden kann, und durch Gott als bestehend
angesehen wird, bis einer der Partner stirbt. Die Erklärung tut dem Text aber
Gewalt an. Die Form des Tätigkeitswortes drückt nicht das Unmögliche, sondern
das Unzulässige der Scheidung aus. Wenn einer der Partner durch Hurerei der Ehe
Gewalt antut, ist der andere nicht verpflichtet, die Ehe fortzusetzen. Der Herr
hat in seiner Gnade für die schwer geschädigte Partei die Möglichkeit der
Scheidung gegeben. Aber für den Schuldigen gilt das Wort: „Hurer aber und Ehebrecher wird Gott
richten.“ Dieses Übertreten ist
die wirkliche Ursache der Scheidung. Er handelt in offenbarem Widerspruch mit
dem Wort: „Die Zwei werden ein Fleisch sein.“
Dass es einen Unterschied in der Bedeutung zwischen beiden Wörtern gibt, wird
jedem deutlich sein. Doch besteht die Gefahr, diesen Unterschied zu übertreiben
und dadurch zu unrichtigen Schlüssen zu kommen. So wird behauptet, dass
Geschlechtsverkehr eines verheirateten Mannes oder einer verheirateten Frau mit
einem anderen zwar Ehebruch, aber keine Hurerei sei und deshalb für den anderen
keinen Anlass zur Scheidung darstellt. Einige meinen sogar, dass die Sünde, die
der Herr erwähnt, vor der Ehe stattgefunden hat und nur kurz danach entdeckt
wird. Das sollte dann ein Grund zum Verstoßen sein. Meines Erachtens eine sehr
gezwungene und willkürliche Erklärung. Wenn eine ledige Person Umgang hat mit
einer Prostituierten, ist das ein deutlicher Fall von Hurerei. Von Ehebruch ist
hier keine Rede. Wenn dieselbe Person Gemeinschaft hat mit einer verheirateten
Frau, betreibt sie Hurerei und zugleich auch Ehebruch, ebenso die verheiratete
Frau. Wenn ein verheirateter Mann geschlechtlichen Umgang mit einer anderen Frau
hat, ist die Sünde sowohl Hurerei als auch Ehebruch und darum für den anderen
ein Grund zur Scheidung.
Ein deutliches Beispiel finden wir in 1. Korinther 5. Das Zusammenleben mit der Frau
eines anderen ist ein deutlicher Fall von Ehebruch, der hier aber Hurerei
genannt wird. Wir sehen, dass wir Ehebruch als eine besondere Art von Hurerei
ansehen müssen. Daraus folgt, dass sowohl Ehebruch als auch Hurerei in einem
allgemeinen Sinn ein Grund für Ehescheidung ist. Dass dieser Grund der einzige
wirkliche Grund für eine Scheidung ist, finden wir selbst im Alten Testament,
obwohl Mose mehr Gründe zugelassen hatte. In Maleachi 2,16 finden wir die deutliche
Aussage: „Denn ich hasse Entlassung, spricht der HERR.“ Und Er fügt noch
hinzu: „So hütet euch in eurem Geiste, dass ihr nicht treulos handelt.“ Das Letzte will immer die von Gott gehasste Scheidung bewirken.
Es ist bekannt, dass die niederländische Gesetzgebung diese Form des
Zusammenlebens nicht verbietet. [Die deutsche Gesetzgebung auch nicht. Anm. d.
Übers.] Andererseits ist es aber auch so, dass es nicht als eine Ehe angesehen
wird. Das Verhältnis fällt außerhalb aller Verpflichtungen und Vorrechte der
Ehe, so dass auch Kinder, die aus dieser Verbindung hervorgehen, juristisch
nicht als ehelich angesehen werden. Es wäre schön, wenn wir dieses Thema als
ein unter uns gar nicht bestehendes Problem unbesprochen lassen könnten. Leider
ist das nicht der Fall. Auch in Kreisen von Gläubigen wird manchmal abfällig
über den „Wisch vom Rathaus“ gesprochen, als eine in ihrem Wesen überflüssige
Sache. Es wird dann argumentiert, wenn man einander das Ja-Wort gegeben hat,
kann man sich als verheiratet betrachten und einem Zusammenleben im vollen Sinne
des Wortes stehe nichts mehr im Wege. Hieraus spricht eine unerlaubte
Missachtung der Obrigkeiten, die über uns gestellt sind und denen sich der Gläubige
unterwerfen muss. Aber der Herr Jesus macht auch deutlich einen Unterschied
zwischen Zusammenleben und Verheiratetsein. Und das ist noch viel wichtiger.
Ich verweise auf Johannes 4, die Geschichte von der samaritischen Frau. Nachdem Er
das Herz der Frau erreicht hat, will Er auch ihr Gewissen treffen. Daher der
Auftrag: „Geh hin, rufe deinen Mann!“ Das Wort „Mann“
bedeutet hier und auch im folgenden „Ehepartner“. Der Herr weiß, dass
sie fünf Ehepartner gehabt hatte, also fünfmal verheiratet gewesen war, aber nun
mit einem Mann zusammenlebt, der nicht ihr Ehepartner ist. Das Zusammenleben in
einem Konkubinat (Lebensgemeinschaft) wird durch den Herrn nicht als Ehe
angesehen. Ein anderes Beispiel eines Konkubinats finden wir bei Herodes und
Herodias. Johannes nennt diese Verbindung unerlaubt, weil sie doch die gesetzmäßige
Frau des Philippus war. Das macht die Sache hier natürlich noch schlimmer. Fälle,
wie die oben angeführten, finden sich in den Missionsgebieten wiederholt vor
und bilden Probleme für unsere Brüder dort. Mit Recht unterweisen sie die auf
diese Weise miteinander verbundenen Partner, noch eine offizielle Ehe
einzugehen, um so vor Gott und Menschen als Verheiratete leben zu können. Auch
im Alten Testament sehen wir da deutlich einen Unterschied zwischen dieser Form
des Zusammenlebens und einer offiziellen Ehe.
Ich halte es deshalb für unmöglich, in 1. Korinther 7 unter „den Übrigen“
Konkubinatsfälle zu verstehen. Paulus spricht hier nicht über Mann und Frau in
dem Sinne von männlicher und weiblicher Person, sondern „Ehepartner“
und „Ehepartnerin“. Es ist schade, dass diese zwei Bedeutungen des
Wortes „Mann“ und „Frau“ in den niederländischen und
deutschen Übersetzungen nicht zum Ausdruck kommen, was z.B. im Englischen wohl
der Fall ist, wo ein deutlicher Unterschied zwischen man/woman
einerseits und husband/wife andererseits besteht. Im
Griechischen ist das auch der Fall.
Wo der Herr Jesus von einem Leben in einem Konkubinat nicht als Ehe sprechen
will, und ausdrücklich erklärt, dass da nicht von „Ehepartner“
gesprochen werden kann, können wir unmöglich annehmen, dass Paulus ein solches
Verhältnis doch als eine normale Ehe betrachtet. Außerdem stehen wir dann mit
dieser Auffassung vor der unerklärlichen Tatsache, dass alle diese Verbindungen
aus Partnern bestehen, von denen einer gläubig und der andere ungläubig ist.
Das hat mit Ehe und Konkubinat nichts zu tun. Unter „den Übrigen“ können
meines Erachtens deshalb nur „Mischehen“ verstanden werden, und darüber
haben die Korinther ihm zweifellos Fragen gestellt.
Es ist wichtig, dass auch in Römer 7 das Wort „Mann“ die Bedeutung
von „Ehepartner“ hat. Manche meinen, dass eine geschiedene Frau
gebunden bleibt, solange„der erste Mann“ lebt. Diese Folgerung ist nicht
richtig. Sie ist gebunden, solange „ihr Ehepartner lebt“. Nach dem
Sterben oder nach einer durch den Herrn erlaubten Scheidung ist er nicht mehr „ihr
Ehepartner“ und sie ist frei. Das Einfügen dieser Stelle in
Matthäus 5,32 außerhalb des Zusammenhanges und ebenfalls das „Unverheiratet-Bleiben“ in 1. Korinther 7 außerhalb des Zusammenhanges würde die Worte des
Herrn Jesus ihrer Bedeutung berauben.
Es wird manchmal gedacht, dass jemand, der eine geschiedene Frau heiratet,
gleichgültig aus welchen Gründen, eine Verstoßene heiratet und also Ehebruch
begeht. Dieser Gedanke ist nicht richtig. Wenn wir die entsprechenden Abschnitte
genau lesen, sehen wir, dass sowohl der Mann als auch die Frau „verstoßen“
sein kann. Obwohl die Rechtsposition der Frau damals viel schwächer war als die
des Mannes, sehen wir in Markus 10,12, dass da auch die Rede von dem Verstoßen
des Mannes durch seine Frau ist. Der Herr beschränkt dieses Recht zum Verstoßen
ausdrücklich auf die Fälle, wo einer der Partner gehurt hat. Die unschuldige
Partei bekommt das Recht, den anderen zu verstoßen. Nicht der die Klage führende
Partner ist der Verstoßene, sondern der andere, der schuldige Partner. Wenn ein
Mann seiner Frau untreu wird, weil er es mit einer anderen hält, gibt er seiner
Frau nicht den Platz, der ihr zukommt, aber darauf zielt der Ausdruck „verstoßen“ nicht ab. Wenn eine solche Frau aus diesen Gründen zur
Scheidung übergeht, verstößt sie ihren Mann, der Mann also ist der Verstoßene,
nicht die Frau. Wenn nun ein Mann mit der auf diese Weise frei gewordenen Frau
eine Ehe im Herrn schließt, ist es unrichtig zu sagen, dass er eine Verstoßene
geheiratet und also Ehebruch begangen hat. Über die Scheidung und
Wiederverheiratung des Schuldigen, also des Verstoßenen, haben wir meines
Erachtens kein anderes Schriftwort, als dass Gott Hurer und Ehebrecher richten
wird. Über diese Gruppe wird daher auch in diesem Artikel nicht gesprochen.
Diese Frage fällt etwas außerhalb des Themas „Ehescheidung und
Wiederverheiratung“. Da es aber doch damit im Zusammenhang steht, will ich
hier etwas darüber sagen. Es ist deutlich, dass gemäß Gottes Einsetzung der
Ehe von Vielweiberei keine Rede sein kann, wenn auch einige spitzfindig bemerkt
haben, dass es doch nirgends in der Bibel verboten ist. Als ob man alles ruhig
tun könnte, was nicht ausdrücklich in der Bibel verboten wird! Jeder weiß,
dass Polygamie durch das Gesetz verboten und unter Strafe gestellt ist.
Offiziell erlaubt kann sie also nicht genannt werden. Aber wenn die Bibel sie
nun nicht verbietet und sie scheinbar in der Praxis allgemein vorkam, ist sie
dann so verwerflich? Wir können nicht dankbar genug sein, dass die Grundsätze
des Christentums ihren Stempel auf unsere Gesetzgebung gedrückt haben. Es ist
tief zu bedauern, dass so viele Menschen danach trachten, diese Spuren auszulöschen
und zu einer Moral zurückzukehren, die im Heidentum, im Islam und in anderen
Religionen gefunden wird.
Das Evangelium wird in einer Welt verkündigt, in der sündiger Eigenwille die
ursprünglichen Normen des Schöpfers tief nach unten gezogen hat. In 1. Timotheus 3
sehen wir, dass auch Männer zum Glauben kamen, die mehr als eine Frau genommen
hatten. Sie wurden von Gott und seiner Versammlung angenommen, so wie sie waren,
und wurden nicht gezwungen, eine oder mehrere ihrer Frauen wegzuschicken. Aber
nach Kapitel 3,2 kam so in Mann nicht in Betracht, um als Aufseher in der
Versammlung eine leitende Stellung einzunehmen. Daraus folgt, dass Vielweiberei
in der Versammlung Gottes für Bekehrte nicht erlaubt ist. Diesen Richtlinien
folgt man auch heute in Ländern, in denen Polygamie gebräuchlich ist. Wir
lernen hieraus die Lektion, dass Menschen bei ihrer Bekehrung angenommen wurden
in den Umständen, in denen sie sich befanden. Das gilt auch für die Zeit, in
der wir leben. Was nicht mehr geändert werden kann, muss geduldet werden.
In Matthäus lasen wir kein Wort über die Möglichkeit einer Wiederverheiratung
nach der Scheidung. Sie ist also nicht erlaubt, schließt der eine, und der
andere behauptet mit ebenso großer Überzeugung, dass sie wohl erlaubt sei. Wer
meint, dass alles erlaubt ist, was nach der Bibel nicht klar verboten wird, oder
umgekehrt alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, erniedrigt
die Bibel zu einem Gesetzeskatalog. Auf diese Weise ist keine Antwort auf die
gestellte Frage zu finden. Der Herr nennt Wiederverheiratung nach einer durch
Ihn unbegründeten Scheidung Sünde. Da der Herr eine Scheidung aufgrund von
Hurerei eines Partners zugesteht, müssen wir anerkennen, dass Er eine solche
Ehe auch wirklich als aufgelöst ansieht. Eine Wiederverheiratung ist dann kein
Ehebruch. Es gab daher auch keine Veranlassung für Ihn zu sagen, dass
Wiederverheiratung in diesem Fall doch erlaubt sei. Das geht doch aus der
Tatsache hervor, dass Er eine solche Scheidung als erlaubt betrachtet.
Wer dazu
Gnade hat und es als Gottes Willen für sich ansieht, unverheiratet zu bleiben,
tut gut. Denkt jemand darüber anders, steht einer Ehe nichts im Weg, aber sie
muss „im Herrn“ geschlossen werden. Von solchen so schwer Getäuschten
zu verlangen, ihr weiteres Leben unverheiratet zu bleiben, stützt sich nicht
auf Gottes Wort und ist sehr unbarmherzig. Diese Menschen als Ehebrecher zu
bezeichnen, ist nach der Schrift nicht gerechtfertigt und hart. Es ist deutlich,
dass der Herr nicht fordert, unverheiratet zu bleiben. Dann sollen wir es auch
nicht tun. Dort, wo Paulus es doch fordert, betrifft es einen ganz anderen Fall,
bei dem über Scheidung nach Hurerei überhaupt nicht gesprochen wird. Hier würde
Wiederverheiratung nach einem nicht erlaubten Auseinandergehen in der Tat
Ehebruch bedeuten, und es gibt keine andere Möglichkeit, als sich zu versöhnen
oder unverheiratet zu bleiben. Wer glaubt, dass nach einer durch den Herrn
erlaubten Scheidung eine neue Ehe doch Ehebruch bedeutet, sagt damit, dass der
Herr die ursprüngliche Ehe noch anerkennt. Das tut der Herr jedoch nur in dem
Fall der Scheidung wegen nichtiger Gründe. Wer so argumentiert, stellt die
beiden Fälle gleich und nimmt der Zustimmung des Herrn zur Scheidung praktisch
alle Bedeutung.
Ich will meine Studie zu diesem Thema beschließen mit der
Wiedergabe dessen, was einige zuverlässige Schriftausleger darüber geschrieben
haben:
W. Kelly, The Bible
Treasury, Band 3, S. 294; Matthäus 5,31.32
Der Herr deutet an, dass, obwohl ernsteste Schwierigkeiten vorhanden sein mögen,
dieses menschliche Verhältnis auf das Klarste durch Ihn anerkannt wird. Obwohl
es eine irdische Beziehung ist, wird das Licht des Himmels darauf geworfen, die
Heiligkeit der Ehe praktisch aufrechterhalten, und die Möglichkeit, etwas
zuzulassen, das diese Heiligkeit antasten könnte, wird durch Christus
abgewiesen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass etwas vorhanden ist, das
die Ehe in den Augen Gottes schon zerstört hat. In diesem Fall ist die
Scheidung nur eine öffentliche Bestätigung der Tatsache, dass die Ehe in
Gottes Augen durch die Sünde schon gebrochen war.
W. Kelly, The Bible Treasury, Band 4, S. 197; Matthäus 19,3-10
Hier fügt der Herr etwas hinzu, was nicht im Gesetz gefunden wird, und Er
stellt Gottes Gedanken über dieses Verhältnis in das volle Licht. Es gibt nur
einen gültigen Grund, eine Ehe aufzulösen: Die Ehe muss sittlich bereits
aufgelöst sein, um sie tatsächlich beenden zu können. Im Fall von Hurerei ist
das Band vor Gott bereits gelöst. Eine eheliche Verbindung ist unvereinbar mit
dieser Sünde; das Verstoßen einer Frau offenbart anderen, was in den Augen des
Herrn bereits stattgefunden hat. Alles wird vollkommen deutlich gemacht … Es
war schon so sehr zur Gewohnheit geworden, eine Frau aus allerlei
fadenscheinigen Gründen zu verstoßen, dass selbst die Jünger schockiert
waren, vom Herrn etwas über die Unauflöslichkeit der Ehe zu hören.
W. Kelly, The Bible Treasury, Band N 11, S. 321; Matthäus 5,31-32
Israels trauriger Zustand führte zu dieser Zustimmung, aber von Beginn an ist
das nicht so gewesen. Aber es können wirkliche Gründe vorhanden sein, und in
diesem Fall ist für Gott das Eheband zerrissen. Wenn jemand die richtige
Einsicht in das hat, was vor dem Herrn erlaubt ist, denke ich, dass niemand
heiraten wird, solange der schuldige Partner noch lebt. Aber wenn es getan wird,
sehe ich nicht ein, mit welchem Recht die Versammlung sich damit befassen
sollte.
W. Kelly, The Bible Treasury, Band N 12, S. 241; Matthäus 19,3-10
Hier wird der Nachdruck auf die Heiligkeit der Ehe gelegt. Dieses Band wurde als
sehr lose angesehen in den Tagen, als der Herr Jesus auf der Erde war. Selbst
die Jünger fanden es richtig, ihre Frauen zu entlassen, wenn diese ihren
Unwillen erregten. In unserer Zeit kehrt das Christentum zu dem Sumpf zurück,
aus dem es herausgeholt worden war. Wir müssen nicht nur festhalten, dass Gott
als Schöpfer Mann und Frau schuf, sondern, dass Er einen Mann und eine Frau
machte.
In 1. Mose steht: „Als Mann und Frau schuf er sie, und er segnete sie und gab
ihnen den Namen Mensch …“ Sie sagten zu Ihm: „Warum hat denn Moses
geboten, einen Scheidebrief zu geben und sie zu entlassen?“ Es kann sein,
dass die Frau unter ihrer Angst leidet und dass der Mann durch Bosheit
gekennzeichnet wird. Aber Gott hasste das Verstoßen. Darum werden wir In 1. Korinther
7 unterwiesen, dass der Gläubige, ob Mann oder Frau, den ungläubigen Partner
nicht verstoßen darf, wenn dieser einverstanden ist mit dem Zusammenleben. In
Israel war das anders, wie wir aus Esra und Nehemia lernen. Sie standen nicht
auf christlichem Boden und darum mussten sie die unheiligen Verbindungen
beenden. Aber jetzt darf der Gläubige, Mann oder Frau, den Ungläubigen nicht
verstoßen oder entlassen. Es gibt nur eine Ausnahme nach Gottes Gedanken, die
das Band zerreißt. In diesem Fall macht das Verstoßen nur offenbar, was in
Gottes Augen bereits eine Tatsache ist. Die Jünger sagen: „Wenn die Sache
des Mannes mit der Frau so steht, dann ist es nicht ratsam zu heiraten.“
Das zeigt, wie sie durch das Böse beeinflusst waren.
W. Kelly, The Bible Treasury, Band 10, S. 326, 1. Korinther 7,1-15
Wir finden hier keine neue Anweisung mit apostolischer Autorität, sondern den
bereits bekannten Befehl des Herrn selbst, die allgemeine Verpflichtung von Mann
und Frau, gegründet auf die Unauflöslichkeit des Ehebandes. Die Frau durfte
ihren Mann nicht verlassen, der Mann durfte seine Frau nicht wegschicken. Wenn
sie doch weggegangen war, musste sie unverheiratet bleiben oder sich versöhnen,
denn selbst wenn sie unschuldig war, war dieses Verlassen eine Schande und
konnte zum Fallstrick werden.
Im Folgenden wirft der inspirierte Apostel Licht auf bestehende Schwierigkeiten.
Das ist keine Wiederholung des Grundsatzes für Israel, sondern steht dazu im
Gegensatz. Hier wird die bedeutungsvolle Frage hinsichtlich der gemischten Ehen
behandelt, d.h., wenn nur einer der getrauten Partner durch das Evangelium für
Christus gewonnen wurde. Hierin ist die Gnade des Christentums in vollkommenem
Gegensatz zur Strenge des Judentums (vgl. Esra 9,10). Eines der Mittel, durch
das Israel ein heiliges Volk blieb, bestand in der Weigerung, sich durch Ehen
mit Heiden zu vermischen. Diejenigen, die das taten, wurden verunreinigt und
ihre Kinder waren unrein. Wenn sie diese Sünde einsahen und verurteilten,
zeigten sie das nicht nur durch das Opfer eines Bockes für die Übertretung,
sondern auch indem sie beide wegsandten.
Die Heiligkeit eines Christen ist nicht nur eine inwendige anstelle einer
fleischlichen und äußerlichen, sondern wir finden hier eine sehr viel
gnadenvollere Betrachtung und eine Weite, von der das Gesetz wenig oder nichts
wusste. Wenn der Mann oder die Frau gläubig war, wurden sie nicht durch die
Verbindung mit einem Ungläubigen verunreinigt, sondern umgekehrt wird der Ungläubige
geheiligt und die Kinder waren heilig …
[Anm. d. Üb.: Es scheint, als ob Kelly bei der Erklärung von 1.
Korinther 7,10.11 in Gegensatz zu dem gerät, was er über Matthäus 5,31 sagt. Die, die
Kellys Schriften kennen, wissen, dass das bei ihm schwerlich anzunehmen ist.
Aber bei sorgfältigem Lesen ist hier von Gegensatz keine Rede. Es geht in 1.
Korinther 7 nicht um Ehescheidung aufgrund von Hurerei. Kelly gebraucht daher auch
nicht das Wort divorce (Ehescheidung), sondern die Wörter separate,
leave und part, die ich mit „verlassen“ oder „weggehen“ übersetzt habe. Wo die Themen
so unterschiedlich sind, ist es klar, dass Kelly auch zu unterschiedlichen Erklärungen
kommt.]
Dr. Gaebelein: Siehe, dein König kommt, Band 2, Seite 83; Matthäus
19,3-10
Mose hatte Scheidung zugestanden (5Mo 24,1). Auf Ehebruch stand nach dem göttlichen
Gesetz die Todesstrafe. Der Herr in seiner göttlichen Autorität als der „Ich
bin“ gibt ein Gesetz für die Ehe, das bindend ist. Scheidung, eine Frau
verstoßen, ist verkehrt, ausgenommen im Fall von Untreue, Ehebruch.
J. N. Darby: Briefe (orig. vol.) Band 1, S. 347
In diesem Brief gibt Darby seine Meinung wieder zu einem Fall, in dem ihm
geschrieben wurde. Es ging um die Position einer Frau, deren Ehepartner sie und
ihr Kind verließ und eine andere heiratete. Sie heiratete einige Zeit später,
noch unbekehrt, einen Mann, der gut für sie und ihr Kind sorgte. Sie kam zur
Bekehrung und wünschte, am Brotbrechen teilzunehmen. Muss sie, da die Sache
bekannt ist, als eine Ehebrecherin angesehen werden? Oder kann ihre Ehe durch
die Versammlung Gottes anerkannt werden, da der erste Mann, indem er das Band
auflöste und eine andere heiratete, sie frei gemacht hatte? Sie hatte ein gutes
Zeugnis in der Welt, und als der Mann versuchte, sich offiziell scheiden zu
lassen, wurde ihm das verweigert aufgrund seines schlechten Betragens ihr gegenüber.
Seine [Darbys] Antwort darauf lautet:
Ich meine, dass die Versammlung sie so akzeptieren
muss, wie sie sie bei ihrer Bekehrung antrifft. Ich denke, dass ich einen
Heiden, der verheiratet und geschieden war, der allerlei erlebt hat und wieder
verheiratet ist, und sich danach bekehrte und getauft wurde, sicher so aufnehmen
würde, wie ich ihn antreffe. Ich betrachte die Handlungsweise des Mannes als
Auflösen des Ehebandes (Mt 19,9) und denke, dass die Versammlung die Person
so annehmen muss, wie sie sie bei der Bekehrung antrifft. Die einzige Frage in
diesem Zusammenhang ist der Zustand ihres Gewissens, als sie das letzte Mal
heiratete. Betrachtete sie sich selbst als frei oder als wenn sie eine Sünde
beging? Das kann Einfluss auf den jetzigen Zustand ihres Gewissens haben. Aber
ich betrachte sie für die Versammlung als mit ihrem gegenwärtigen Ehepartner
verheiratet. Aber es geziemt sich für sie, in Niedriggesinntheit zu wandeln.
J.N. Darby: Briefe (orig. vol.) Band 2, S. 130
Meine Absicht, wenn ich gesagt habe, dass das Band zerrissen war, war diese,
dass Gott den Christen nicht erlaubte, das Band zu zerreißen; aber wenn
Ehebruch getrieben worden war, hat derjenige, der das tat, das Band zerrissen
und der Herr gestand der anderen Partei zu, es als zerrissen zu betrachten und
danach durch eine formelle Scheidung zu handeln. Er fordert das nicht, aber Er
gesteht das zu. Diese Legalisierung ist Unterwürfigkeit gegenüber den
Obrigkeiten, die für die allgemeine Ordnung sind, genau wie das bei der
Scheidung nach dem jüdischen Gesetz der Fall war.
In vielen Teilen der Vereinigten Staaten wie z.B. in Illinois, herrscht eine so
lockere Moral, dass Christen sehr eng sein müssen. Dass jemand weggelaufen ist
und eine Zeit abwesend war, reicht nicht aus für eine Scheidung, da er zurückkommen
kann und das Band nicht zerrissen ist. Die Gerichte in England würden niemand,
der wieder heiratet, wegen Bigamie für schuldig sprechen, wenn der Partner mehr
als sieben Jahre weggeblieben ist.
Auf der anderen Seite kann ich nach 1. Korinther 7 nicht daran zweifeln, dass
Christen, die offensichtlich durch den ungläubigen Partner verlassen wurden, in
jeder Hinsicht frei waren, das bedeutet, frei zum Heiraten; aber das
unterstellt ein absichtliches Im-Stich-Lassen durch den, der wegging. Der Christ
durfte das nie tun. Wenn er aber genötigt war, den Partner zu verlassen, sollte
er unverheiratet bleiben oder zurückkehren. Römer 7,3 hat damit nichts zu tun,
denke ich. Da geht es um die Zugehörigkeit zu einem anderen Mann (nicht damit
verheiratet sein), während das Eheband besteht. Dann ist die Frau des Ehebruchs
schuldig, nicht aber, wenn der Ehepartner gestorben ist. Hier ist von
offizieller Scheidung keine Rede, sondern von sündigen Taten, während die Ehe
noch besteht. Das ist deutlich. Markus 10 macht Matthäus 19 nicht kraftlos; das
Wegsenden der Frau durch den Mann wird als eigenwillige Tat angesehen. Wenn er
sie verstößt, hat er durch Eigenwillen ein Band zerrissen, das durch Gott
geschaffen war. Heiratet er wieder, begeht er Ehebruch. Durch diese sündige Tat
wird das Band zerrissen und eine gesetzliche Scheidung ist ertaubt. Wenn das
alles vor der Bekehrung stattgefunden hat, würde ich den Fall akzeptieren, wie
ich ihn antreffe. Aber wenn nur von Weglaufen die Rede ist, würde ich, wenn die
Person, die wieder geheiratet hat, ein Christ ist, diese Ehe schwerlich als im
Herrn geschlossen betrachten können. Gibt es Beweise von Untreue? Wenn das der
Fall ist, lasst sie sich um eine offizielle Scheidung bemühen. Danach sind sie
frei, wieder zu heiraten.
Aber wenn das nicht geschieht, kann ich es nicht akzeptieren, dass sie ebenso
wie Ungläubige, ihren eigenen Willen tun. Eine solche Ehe ist dann nicht in dem
Herrn. Selbst von Witwen wird gesagt: „allein in dem Herrn“.
Für mich ist Matthäus 5 ebenso deutlich wie Matthäus 19, aber ich meine, dass die
Person offiziell geschieden sein muss, sonst bleibt sie nach dem Gesetz
verheiratet, und eine neue Verbindung ist ein Konkubinat. In allen Fällen ist
Vergebung erlaubt.
J. N. Darby: Briefe (orig. vol.) Band 2, S. 192
Ich beantworte die Frage am Ende Ihres Briefes. Die einzige Schwierigkeit für
mich ist die Frage, ob das Gesetz in Kanada in diesen Fällen nicht eine
offizielle Scheidung fordert. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich die Sache
so lassen, wie sie ist. Erstens fand das Betrübende vor ihrer Bekehrung statt,
aber wenn sich der Ungläubige scheiden lässt, ist die andere Partei nach 1.
Korinther 7 frei, und wenn eine offizielle Scheidung nicht erforderlich ist, wird sie
frei in Übereinstimmung mit dem Gesetz das Mannes. (Es ist möglich, dass
Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die in Ordnung gebracht werden müssen.)
Da der Mann sie verlassen hatte, kam sie praktisch als alleinstehende Frau in
die Versammlung Gottes; und ich beschäftige mich nicht mit dem Vergangenen, es
sei denn, dass Sünde begangen worden ist, die bekannt werden muss. Wenn ich sie
nun treffe, begegne ich ihr als einer, die vor dem Gesetz frei ist. Das
vorausgegangene Verlassen machte sie frei, sofern es vorsätzlich geschehen war,
aber das gilt nur, wenn ich einen christlichen Standpunkt einnehme. Es kann
sein, dass ich ihre Tat bedaure, und ich tue es, was die Art und Weise angeht.
Aber in der Zeit vor ihrer Bekehrung sehe ich nichts, wenn es keine offenbare Sünde
war. Ein Heide z.B. kann zwanzig Frauen gehabt haben, aber ich kümmere mich
nicht darum, wenn er sich bekehrt hat.
Nachdem sie von ihrem Mann verlassen worden war, war sie nicht mehr als
verheiratet anzusehen auch nicht, wenn sie wieder heiratete, jedenfalls wenn
eine offizielle Scheidung nicht gefordert wird. In England betrachten die
Gerichte eine Frau nach sieben Jahren als frei, wenn von dem Mann nichts gehört
wird, aber es gibt kein Gesetz, das das sagt. Ich weiß nicht, wie das in Kanada
ist. Ich bezweifle das, es sei denn bekannt, dass es dort auch so ist. Aber ich
glaube nicht, dass eine verlassene Frau gezwungen werden sollte, für alle Zeit
unverheiratet zu sein, wo doch das Gesetz sie als frei ansieht. Viele Fragen können
wegen ihres Betragens gestellt werden. Erzählte sie ihrem Ehemann von all dem,
bevor sie ihn heiratete? Welcher Eid oder welche gleichwertige Erklärung wurde
abgegeben, um heiraten zu können? Ich unterstelle, dass so etwas bei der bürgerlichen
Ehe und deren Aufgebot üblich ist. Hat sie behauptet, dass es kein Hindernis für
die Ehe gab, was doch wohl vorhanden gewesen ist, wenn eine formelle Scheidung
in Kanada verlangt wird?
In London wurde jemand aus diesem Grunde nicht zugelassen; er hatte geschworen
oder feierlich erklärt, dass es kein Hindernis gebe, als er sich meldete,
obwohl es doch die Schwester seiner Frau war, was in England verboten ist. Aber
wenn eine formelle Scheidung nicht gefordert wird und die Frau nach sieben
Jahren tatsächlich als frei angesehen wird, würde ich sagen, dass sie die
Stellung einer freien Frau einnimmt, obwohl ich ihren Wandel bedauern würde
und, wie ich sagte, die näheren Umstände noch untersuchen würde. Wenn sie
aufgrund ihres Bekenntnisses als eine Gläubige angesehen werden muss, ist sie
nach 1 Korinther 7 frei, wird sie als zur Welt gehörend angesehen, dann hat sie
keinen Mann. Es geschah vor der Bekehrung. Und nach kanadischem Gesetz (wenn
eine offizielle Scheidung nicht gefordert wird), war sie frei, als sie
heiratete; nur würde ich mich informieren, wie es mit ihrem Gewissen stand, als
sie das tat. Die Stelle in Römer 7,2.3 trifft hier nicht zu. Das Wort „verheiratet“ kommt hier im Griechischen überhaupt nicht vor. Die
Frau hier wird in der vollen Verbindung mit und unter der Autorität ihres
Ehepartners gesehen und wenn sie dann „eines anderen Mannes wird“, ist
das treulos in Bezug auf das bestehende Band. Hier ist es die Frage, ob das
bestehende Band zerrissen war und eine vollzogene Ehe gesetzmäßig ist. Ich würde
denken, wenn ihr Gewissen rein wäre, hätte sie mit den Brüdern darüber
gesprochen. Aber das ist eine andere Frage.
Dr. Ironside: Notes on Matthew, S. 52-53 über Matthäus 6,31.32
Wenn wir diese Verse mit Matthäus 19,9 vergleichen, sehen wir, dass die Ehe, die
durch Gott für das ganze Leben bestimmt war, durch die ernste Sünde der
Hurerei, die durch den Mann oder die Frau begangen wurde, zerbrochen wurde. Das
gibt der unschuldigen Partei die Freiheit, wieder zu heiraten, aber nach 1. Korinther
7 „in dem Herrn“.
Es ist Torheit, zu behaupten, wie es einige getan haben, dass das nur anwendbar
ist auf unmoralisches Betragen vor der Ehe, das erst hinterher ans Licht
gekommen ist (so wie in 5Mo 24,1), aber keine Anwendung auf dieselbe Sünde
findet, die in der Ehe begangen wird. Das würde bedeuten, dass das Missachten
des Treuegelöbnisses eine geringere Sünde ist, als die sexuellen Sünden, die
im ledigen Zustand begangen werden.
Die Bedeutung dieses Abschnittes ist vollkommen deutlich. Der ehebrüchige Mann
oder die Frau zerreißen das Band. Die offizielle Scheidung vor dem Gericht
legalisiert die Trennung und der Unschuldige ist genau so frei vor Gott, als
wenn eine Ehe noch nie stattgefunden hat.
F.W. Grant: The Numerical Bible, S. 82-83 über Matthäus 5,31-32
Der Herr spricht hier über die Einsetzung der Ehe, um die Lauheit, die Mose
ertragen musste, und in noch stärkerem Maße die freie Auslegung der Rabbiner
abzuweisen. Wegen der Herzenshärtigkeit des Volkes hatte Mose die bestehenden
Gewohnheiten der Scheidung nur etwas zügeln können. Mose hatte es mit der
Absicht geschrieben, die soziale Ordnung zu schützen, nicht aber um Freiheit zu
geben, wie die herrschende Schule von Hillel auf die schamloseste Weise
propagierte. Der Herr beschränkt nachdrücklich und mit eigener Autorität die
Zustimmung dazu auf den einen Grund, der deutlich den Charakter der Ehe zunichte
macht. Er erklärt, dass des Wegsenden einer Frau, aus welchen Gründen auch
immer, Anlass dafür ist, dass sie Ehebruch begeht, wenn sie wieder heiratet.
Auch derjenige, der eine aus diesen Gründen geschiedene Frau heiratet, würde
Ehebruch begehen. Diese Worte des Herrn Jesus können für Christen heute nicht
weniger bindend sein. Die Christenheit kann sich nicht mit einer niedrigeren
Moral, als Er auferlegt, zufrieden geben. Das gilt sowohl für nationale Gesetze
als auch für kirchliche Regelungen. Was für Ihn damals Ehebruch war, muss für
alle Zeiten als Ehebruch angesehen werden. Kein einziges menschliches Gesetz
kann darin eine Veränderung bringen.
Das Volk Gottes sollte sich dies zu Herzen nehmen in einer Zeit, in der die
Menschen mit stets zunehmender Unverschämtheit nach ihrem eigenen Willen
handeln.
Jürgen Kuberski kommt in „Bibel und Gemeinde“ Heft 1/98 zu folgender
Schlussfolgerung:
Aus all diesen Stellen wird eins deutlich: Die eigentliche Sünde liegt nicht in
der Scheidung selbst, sondern in der Wiederheirat! Es gibt keine Stelle im Neuen
Testament, in der die Scheidung direkt als Sünde bezeichnet wird. Die Trennung
einer Ehe ist demnach — wenn auch nicht gutgeheißen — doch in Ausnahmefällen
möglich, jedoch die Wiederheirat ist durch Jesu Worte gänzlich ausgeschlossen.
Damit wird deutlich: Die Ehe besteht vor Gott weiter und wird erst durch eine
Wiederheirat unwiederbringlich gebrochen.
Dieses Heft ist erhältlich bei:
© Bibelbund e.V. Verlag, Friedrichsgrüner Str. 83, D-08269 Hammerbrücke,
Bestell-Nr. 0076
[Anm. d. Red.: J. Kuberski vertritt heute, 2005, allerdings eine
andere Meinung; siehe Artikel „Geschieden und
doch Hoffnung“ von Gassmann/Jantzen/Kuberski.]
W.J. Ouweneel: Auszug aus Trennung, Scheidung, Wiederheirat, CV
Dillenburg.
Das Buch geht auch auf oben genannte Bibelstellen noch ausführlich ein!
Nun kommen wir zu den bekannten „Ausnahmeklauseln“ in Matthäus 5,32 („außer aufgrund von
Hurerei“) und 19,9 („nicht wegen Hurerei“), die für die Vertreter der „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ der wichtigste (wenn nicht der einzige)
Grund sind, um Wiederheirat nach Ehescheidung wegen Ehebruch zuzugestehen. Wir
stellen jedoch von vornherein fest, dass es sehr viele unterschiedliche
Auslegungen dieser Zwischensätze gibt und dass eine und tatsächlich nicht mehr
als eine dieser vielen Auslegungen Wiederheirat nach Ehescheidung erlaubt! Bei
allen anderen Auslegungen ist Wiederheirat nach Ehescheidung nicht erlaubt. Das
müsste den Vertretern der „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ doch wohl
etwas zu sagen haben: Sie wählen aus den vielen möglichen Auslegungen gerade
die eine und einzige aus, die Wiederheirat nach Ehescheidung erlaubt! Das
geschieht dann außerdem manchmal mit einer erschreckenden Leichtfertigkeit.
Viele haben kein anderes „Argument“, das kein triftiges Argument
ist, als zu behaupten: Es steht ja dabei: „… außer aufgrund von Hurerei“, und also darf man sich in diesem Fall wohl scheiden lassen und
wieder heiraten! Eine solche Argumentation klingt für einige zwar logisch, ist
es aber gar nicht. Ganz zu schweigen von anderen Problemen in Verbindung mit
diesen Zwischensätzen, und zwar auf dem Gebiet der Wortbedeutungen und der
Grammatik.
Wir können die Probleme in drei Punkten zusammenfassen:
- Was bedeuten die griechischen Worte, die mit „außer“ (5,32) und „nicht
wegen“ (19,9) übersetzt sind, eigentlich wörtlich?
- Was ist die genaue Bedeutung des Wortes „Hurerei“?
- Was ist der grammatikalische Zusammenhang zwischen den Ausnahmeklauseln und
den übrigen Satzteilen?
Wir werden die Probleme in dieser Reihenfolge besprechen.
Das griechische Wort für „außer“ (Mt 5,32) ist parektos. Nach
verschiedenen Auslegern hat dieses Wort hier den Sinn von „abgesehen von“, das heißt,
„darauf will ich jetzt nicht eingehen“ oder „damit will ich mich jetzt nicht
befassen“. Diese Ausleger meinen, dass
der Herr nicht auf die Frage eingehen wollte, ob dann wenigstens Hurerei,
wie die Schule von Schammai meinte, ein Grund für Ehescheidung sein könnte.
Er lässt die Frage gänzlich außer Betracht, um auf diese Weise deutlicher den
allgemeinen Grundsatz aufstellen zu können: Wenn schon Ehescheidung, sei
es nun aufgrund von Hurerei oder nicht, dann in keinem Fall Wiederheirat. Mit
anderen Worten: Es gibt keinen Grund, hier zu behaupten, der Herr würde im Fall
von Hurerei doch Wiederheirat nach Ehescheidung erlauben.
Das Wort „wegen“ in Matthäus 19,9 ist epi mit dem Dativ, das wörtlich
„auf“ bedeutet und in übertragenem Sinn u.a. „aufgrund von,
wegen, um … willen“. Doch es kann auch bedeuten: „bei, neben,
abgesehen von“. Nach einigen Auslegern müssen wir dies auch in unserem
Text so verstehen; mä epi, „nicht bei“ oder „nicht abgesehen
von“, würde dann bedeuten „auch (oder sogar) im Fall von“. Die
Bedeutung wäre dann: Sogar im Fall von Hurerei (durch den anderen Partner)
gilt, dass Scheidung und Wiederheirat Ehebruch ist. In diesem Fall würde es
sich gar nicht um eine Ausnahmeklausel handeln, sondern um eine Bekräftigung
der Aussage Christi: Sogar die Ausnahme, die Schammai macht, ist nicht zulässig,
denn auch dann kommt Scheidung und Wiederheirat einem Ehebruch gleich. Anders
gesagt: Hurerei als solche bricht die Ehe nicht, und genauso wenig kann aufgrund
von Hurerei die Ehe gebrochen werden. Es muss jedoch auch darauf
hingewiesen werden, dass, wenn die Bedeutung des Grundtextes tatsächlich „auch im Fall
von“ wäre, dies im Griechischen grammatikalisch sehr
schlecht wiedergegeben ist. Es liegt mehr auf der Hand, einfach „außer“
zu übersetzen.
Was ist die genaue Bedeutung von „Hurerei“ in den Zwischensätzen? Es
hat immer schon starke Beachtung gefunden, dass der Herr hier nicht das übliche
Wort für „Ehebruch“ (moicheia) gebraucht, sondern porneia, das in
seinem allgemeinsten Sinn bedeutet: „Unzucht, illegitime
Geschlechtsgemeinschaft“, in welcher Form auch immer, also einschließlich
Prostitution, Hurerei, Blutschande, Homosexualität, Pädophilie, Bestialität
(Geschlechtsverkehr mit Tieren). In Matthäus 15,19 und Markus 7,21
unterscheidet der Herr sie von „Ehebruch“. In unseren „Ausnahmeklauseln“ haben die Ausleger diesem Wort eine der folgenden
Bedeutungen geben wollen:
I. Unzucht durch Verheiratete
1. Aufgrund der Tatsache, dass porneia manchmal „Ehebruch“ bedeutet
(vgl. z.B. 1Thes 4,36), meinen manche, dass man auch in den betreffenden
Zwischensätzen an Ehebruch denken müsse. Sie meinen also, dass man hinter dem
unterschiedlichen Wortgebrauch nichts Besonders zu suchen habe.
2. Andere meinen, der Herr denke hier an alle Formen von Unzucht, wovon oben die
wichtigsten aufgezählt sind (vgl. 2Mo 22,19; 3Mo 18,22.23; 20,13-16; 5Mo 27,21).
Übrigens unterscheidet sich dies nicht sehr von Auslegung 1, da man, wenn diese
Unzucht von Verheirateten geübt wird, sehr wohl von Ehebruch sprechen kann.
Deshalb denken viele Ausleger lieber an eine der folgenden Auslegungen, um den
Unterschied zwischen porneia und moicheia mehr zu berücksichtigen.
II. Gesetzwidrige Ehen
Den folgenden Auslegungen ist allen gemeinsam, dass man davon ausgeht, der Herr
denke an gesetzwidrige jüdische Ehen, für die seine strenge Aussage nicht gültig
sei. (Gerade in dem jüdischen Matthäusevangelium kann man eine solche Ausnahme
erwarten.) Wenn in einem solchen Fall die Partner auseinandergehen, gibt es —
das habe der Herr gemeint — gar kein Problem, denn vor Gott hat zwischen
ihnen niemals eine Ehe bestanden; sie könnten daher auch ruhig einen anderen
Partner heiraten. Der Herr Jesus habe dann die Ausnahme gemacht, um nicht den
Eindruck zu erwecken, dass Er Ehescheidung selbst in dem Fall verbiete, wo von
einer gesetzmäßigen Ehe überhaupt keine Rede sein konnte. (Wenn eine dieser
Auslegungen richtig ist, unterstreicht das noch einmal, dass
Geschlechtsgemeinschaft an sich keine Ehe konstituiert. Ob Geschlechtsverkehr
stattgefunden hatte, tat nichts zur Sache. Die Ehe wurde einfach als nicht
geschlossen betrachtet!)
Hier folgen drei Möglichkeiten gesetzwidriger Ehen:
3. Verschiedene Ausleger weisen darauf hin, dass der Jude auch gesetzwidrige
Eheverbindungen „Ehebruch“ nennt. Man denkt dann an Ehen, die in gutem
Glauben zwischen engen Blutsverwandten eingegangen worden sind, doch die in 3.
Mose 18,16-18 verboten werden (auch in 1. Korinther 5,1 wird Blutschande „Hurerei“ genannt). Der Herr hätte dann gemeint: Eine Ehe, die
verbotenerweise geschlossen wird, ist keine gesetzmäßige Ehe, und daher kann
man in diesem Fall mit gutem Gewissen auseinandergehen. Man kann nicht von
Eheauflösung sprechen, weil in gesetzmäßigem Sinn niemals von einer Eheschließung
die Rede war.
4. Einige Ausleger haben gemeint, dass der Herr hier auf voreheliche
Unkeuschheit hinziele. Nach dem jüdischen Gesetz bedeutete die „Verlobung“ oder das
„Aufgebot“ im Gegensatz zu unseren
Sitten bereits ein unverbrüchliches Band, so dass das Paar als „Mann und Frau“ (Ehegatten) bezeichnet wurde (1Mo 29,21; 5Mo
22,23.24; 2Sam 3,14; Mt 1,18-25). Während der Zeit des Aufgebotes (ein Jahr oder länger) hatte
das Paar jedoch noch keinen Geschlechtsverkehr. Wenn eine Frau während dieser
Zeit Gemeinschaft mit einem anderen Mann hatte, ohne dass ihr Mann es wusste und
er also in gutem Glauben die endgültige Ehe mit ihr einging, und die verübte
Hurerei kam nach der endgültigen Eheschließung ans Licht, dann betrachtete man
die Ehe als nicht geschlossen, da die Ehevoraussetzungen von vornherein verletzt
waren. In diesem Fall konnte der Mann sie daher ruhig verstoßen und eine andere
heiraten, ohne Ehebruch zu begehen; dieser Auslegung zufolge bestätigt der Herr
das hier.
5. Einige Ausleger haben an „geistliche“ Hurerei gedacht (vgl. 4Mo 14,33), d.h. an Ehen zwischen Juden und Nichtjuden, die folglich gesetzwidrig
gewesen seien (vgl. Esra 9 und 10; Nehemia 13). Der Herr hätte dann gemeint, es
könne geschehen, dass ein Israelit in gutem Glauben mit jemand die Ehe eingehe,
von dem er oder sie annimmt, dass sie oder er auch Israelit sei, während sich
später herausstellte, dass dies nicht der Fall war. Auch in diesem Fall
noch immer nach diesen Auslegern könne nicht von einer gesetzmäßigen
Ehe die Rede sein und könnten die Partner daher ruhig auseinandergehen. Dies könne
unter Umständen sogar für den Fall gelten, dass ein Israelit bewusst mit einer
Nicht-Israelitin verheiratet war, das aber später bedauerte.
Die Auslegungen 3, 4 und 5 verdienen unsere Aufmerksamkeit. Sie berücksichtigen
den Unterschied zwischen porneia („Hurerei“) und moicheia
(„Ehebruch“) und gehen
(sicher bei 3 und 4) von Bedeutungen aus, die uns vielleicht „gesucht“
vorkommen, die aber in jenen Tagen unter den Juden alltäglich waren. Das Einzige, was dagegen spricht, ist
— und das gilt in geringerem Maß auch für
1 —, dass die allgemeine Bedeutung des Wortes porneia hier auf eine spezielle Übertretung
beschränkt wird, ohne dass der Text zu einer solche Einschränkung Anlass zu
geben scheint (ein Einwand, dem vielleicht einigermaßen begegnet werden kann,
wenn man annimmt, dass der Herr mit „Hurerei“ einfach alle Formen
gesetzwidriger Ehen meint). Anders ausgedrückt: Ist anzunehmen, dass die Zuhörer
in den Tagen des Herrn Jesus direkt an gesetzwidrige Ehen gedacht haben? Unmöglich
ist das durchaus nicht; doch wie wahrscheinlich ist es? Demgegenüber kann man
jedoch ebenso gut die Frage stellen: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Herr in
einem Satz zwei verschiedene Wörter, porneia und moicheia (d.h. ihre ursprünglichen
aramäischen Äquivalente), gebraucht haben soll, die hier inhaltlich doch ungefähr
auf dasselbe hinauslaufen? Und was uns noch wichtiger erscheint: Wenn es hier
nicht um gesetzwidrige Ehen ging, sondern wirklich um Ehebruch und also um eine
echte Ausnahme von der Regel, dass man den Partner nicht entlassen darf (also
Auslegung 1 und 2), sollte der Herr dann eine so äußerst wichtige Ausnahme
wirklich in einem so kurzen, beinahe telegrammstilartigen Zwischensatz abgetan
haben?
Für die Anhänger der „Anti-Wiederheirats-Auffassung“ ist es an sich
nicht notwendig, zwischen diesen verschiedenen Auslegungen zu wählen, denn eine
solche Wahl bedeutet für ihre Auffassung keinen Unterschied. Doch die Anhänger
der „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ sind gezwungen, Auslegung 1 oder 2
zu wählen, weil allein darin für sie die eventuelle Möglichkeit liegt, ihre
Auffassung aufrechtzuerhalten. Sie müssen dann allerdings zeigen, weshalb keine
einzige der doch mindestens ebenso annehmbaren Auslegungen 3, 4 und 5 in
Betracht kommt!
Sehr schwierig ist die grammatikalische Frage nach dem Zusammenhang zwischen den
verschiedenen Teilen des Satzes in Matthäus 5,32 und 19,9 oder die Frage, in
welchem Zusammenhang die Zwischensätze zu dem Voraufgehenden und Nachfolgenden
stehen.
Wir haben bereits festgestellt, dass aus den Zwischensätzen nicht
notwendigerweise folgt, dass Ehescheidung und Wiederheirat im Fall von Hurerei also
erlaubt sind. Die Zwischensätze können nämlich allerlei andere vernünftige
Bedeutungen haben wie:
„… außer im Fall von Hurerei
…“, denn
1. „darauf will ich nun nicht eingehen“ (wir nannten dies oben bereits
als eine Möglichkeit; in diesem Fall kann aus dem Zwischensatz keinerlei Schlussfolgerung
über die Möglichkeit der Wiederheirat gezogen werden);
2. „in diesem Fall seid ihr natürlich verpflichtet, nach den jüdischen
Gesetzen und der jüdischen Gerichtsbarkeit zu handeln“ (das bedeutete
seinerzeit Zwang zur Ehescheidung und konnte sogar die Todesstrafe beinhalten,
wobei Wiederheirat kein Problem war, denn dann war der schuldige Partner
gestorben; in unserer Zeit ist das schwieriger, denn bei uns ist keine Rede von
einem Zwang zur Ehescheidung im Fall von Hurerei, geschweige denn von der
Todesstrafe; jedenfalls kann die Ausnahmeklausel bei dieser Lesart aber nicht
als Zustimmung zur Wiederheirat aufgefasst werden, so dass es keinen schriftgemäßen
Grund für Wiederheirat gibt);
3. „in diesem Fall ist bereits von Ehebruch die Rede“ (5,32: Wer seine
Frau entlässt, macht, dass sie Ehebruch begeht, außer natürlich, wenn man sie
wegen Hurerei entlässt, denn dann hat sie bereits Ehebruch begangen); „in
diesem Fall ist sie es, die Ehebruch zustande bringt“ (19,9): Wer seine
Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch, außer natürlich,
wenn man sie wegen Hurerei entlässt, denn in diesem Fall ist es nicht der Mann,
sondern die Frau, die den Ehebruch eingeführt hat);
4. „in diesem Fall ist niemals von einer gesetzmäßigen Ehe die Rede
gewesen“ (nämlich wenn „Hurerei“ nach gutem jüdischen Brauch aufgefasst wird als eine
Ehe mit einem Blutsverwandten, Unkeuschheit vor der Ehe
oder„geistliche Hurerei“; siehe oben), „so dass man ruhig
auseinandergehen kann, denn es hat im Sinn des Gesetzes Gottes niemals eine Ehe
bestanden“;
5. „in diesem Fall darf man seine Frau wohl entlassen; es ist ja unmöglich,
bei einer ehebrecherischen Frau zu wohnen, wenn ihr nur im Auge behaltet, dass
auch Hurerei die Ehe nicht auflöst, so dass auch in diesem Fall Wiederheirat
Ehebruch bedeutet“,
6. „in diesem Fall darf man seine Frau wohl entlassen, da Hurerei die Ehe
als solche zerbricht, so dass in diesem Fall die Ehe aufgelöst wird und ihr
auch ruhig wieder heiraten könnt“.
Wir sehen, dass wir die Ausnahmeklauseln auf allerlei Weisen sinnvoll lesen können
und dass lediglich bei einer dieser Lesarten (6) der Schluss gezogen werden
darf, dass der Herr Wiederheirat im Fall von Ehescheidung wegen Hurerei erlaubt.
Für eine so weitgehende Schlussfolgerung muss man dann aber erst nachweisen, dass
die anderen Lesarten falsch sind! Außerdem muss man dann von einer
Voraussetzung ausgehen, die wir bereits angefochten haben, nämlich der
Vorstellung, als würde Ehebruch die Ehe auflösen, was nicht der Fall ist. Und
vor allem müsste man nachweisen, dass der Zwischensatz nicht nur auf den
Vordersatz („wer seine Frau entlässt
…“), sondern auch auf den
Nachsatz Bezug hat. Mit anderen Worten: Bedeutet der Zwischensatz lediglich,
dass
man den Ehepartner im Fall von Hurerei entlassen darf (ohne dass dies das Recht
auf Wiederheirat in sich schließt), oder bedeutet der Zwischensatz, dass man in
diesem Fall nicht nur den Ehepartner entlassen darf, sondern dass in diesem Fall
Wiederheirat auch kein Ehebruch ist?
Grammatikalisch ist das eine sehr schwierige Frage, über die schon viele Seiten
veröffentlicht sind. Wir wollen nicht zu technisch werden und deshalb können
wir hier nur kurz darauf eingehen. Dabei unterstreichen wir zuerst noch einmal,
dass die Frage nur dann eine Rolle spielt, wenn man alle anderen Auslegungen
bereits widerlegt hat und man nur noch zwischen (5) und (6) zu wählen hat! Alle
anderen Auslegungen schließen Wiederheirat nach Ehescheidung aus, und
das gilt sogar für Auslegung (5). Für die Anhänger der „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ ist der einzige
„Strohhalm“
also in Auslegung (6) zu finden!
Selbst wenn man gezwungen wäre, zwischen (5) und (6) zu wählen, müsste man
unseres Erachtens (5) den Vorzug geben. Wenn wir uns auf Matthäus 19,9 beschränken
— nur dort finden wir nämlich sowohl die „Ausnahmeklausel“ als auch die
Erwähnung einer möglichen Wiederheirat —, dann müsste man nach Auslegung (5)
den Satz wie folgt lesen: „Ich sage euch aber, dass wer seine Frau entlassen
wird, [wenn es] nicht wegen Hurerei [geschieht, dass er sie entlässt], und eine
andere heiraten wird, Ehebruch begeht.“
Hätte der Zwischensatz nach den Worten„und eine andere heiraten wird“ gestanden, dann hätte man das Ganze wie folgt auffassen können:
„Wer seine Frau entlassen und eine andere heiraten wird, [wenn es] nicht
wegen Hurerei [geschieht, dass er sie entlässt und eine andere heiraten wird],
begeht Ehebruch.“
Nun, die Anhänger der Auslegung (6) wollen unseren Vers in dieser
letztgenannten Bedeutung lesen, obwohl der Zwischensatz bereits nach dem ersten
Satzteil steht; sie lesen daher wie folgt: „Wer seine Frau entlassen wird,
[wenn es] nicht wegen Hurerei [geschieht, dass er sie entlässt und eine andere
heiratet] und eine andere heiraten wird, begeht Ehebruch.“
Dies ist nach der Ansicht von vielen Kennern des Griechischen eine wohl sehr
unwahrscheinliche (wenn nicht unmögliche) Lesart. Wir glauben, dass Auslegung
(5) deshalb gewiss den Vorzug verdient, wenn man überhaupt nur zwischen (5) und
(6) wählen müsste. Doch hat auch Auslegung (6) kräftige Befürworter
gefunden, und wir meinen daher auch, dass sie nicht völlig von der Hand
gewiesen werden kann und darf. Das ist die einzige (kleine) Tür, die wir für
die „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ sehen. Doch wir wiederholen dabei
zu allem Überfluss noch einmal, dass diese Tür der „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ nur dann offensteht, wenn nachgewiesen
wird, dass Auslegungen (1) bis (4) weitaus unwahrscheinlicher sind als (5) und
(6) und das erscheint uns nun gerade nicht möglich, im Gegenteil. Stärker
noch: Es gibt Argumente, durch die Auslegung (6) auf noch schwächere Füße zu
stehen kommt, und damit wollen wir uns nun beschäftigen.
Neben den Argumenten, die wir aufgrund der Evangelien bereits für die „Anti-Wiederheirats-Auffassung“ genannt haben, sollten wir auch noch Folgendes bedenken:
1. Wenn es tatsächlich auch in der neuen Haushaltung eine Möglichkeit zur
Wiederheirat gäbe, dann sollten wir doch erwartet haben, dass der Herr Jesus
dies auch ausdrücklich erwähnt hätte. Wenn Er ja Wiederheirat nach
Ehescheidung Ehebruch nennt, dann ist das so ernst, dass es schon sehr deutlich
gemacht werden müsste, dass im Fall von Ehescheidung nach Ehebruch die Möglichkeit
zur Wiederheirat doch gegeben ist. Der Herr Jesus hat aber diese direkte
Zustimmung zur Wiederheirat niemals gegeben; sie ist von den Anhängern der „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ lediglich indirekt aus den
„Ausnahmeklauseln“ abgeleitet worden, und das auch noch in einer
absolut nicht zwingenden Weise.
2. Wenn der Herr im Fall von Ehebruch nicht nur Zustimmung zur Ehescheidung,
sondern auch zur Wiederheirat gegeben hätte, dann hätte Er in der
Auseinandersetzung zwischen der Schule des Schammai und der Schule des Hillel
schließlich doch Partei ergriffen! Er wäre dann ja tatsächlich mit Schammai
einig gewesen. Immer jedoch, wo die Pharisäer und Schriftgelehrten dem Herrn
Fangfragen stellten, sehen wir, dass der Herr sich in vollkommener Weisheit über
die Streitfragen erhebt und die ganze Frage auf ein andere Ebene bringt (vgl. Lk
20). Nur in Matthäus 19 hätte der Herr dann plötzlich doch für eine der
Schulen unter den Pharisäern Partei ergriffen. Das erscheint uns völlig
unannehmbar.
3. Nur wenn wir die „Ausnahmeklauseln“ so auffassen, dass Wiederheirat
zu allen Zeiten ausgeschlossen ist, entsprechen wir dem strengen Grundsatz von
Matthäus 19,6 und Markus 10,9 (der so viel bedeutet wie: „Die Ehe ist
unauflösbar“) und von Markus 10,11.12 und Lukas 16,18, wo die
Ausnahmeklausel nicht vorkommt oder wo vielmehr Wiederheirat nach Ehescheidung immer
Ehebruch bedeutet. Sollte man annehmen müssen, dass Markus und Lukas
unvollständig sind? Liegt es nicht eher auf der Hand anzunehmen, dass auch
Matthäus dasselbe sagen will wie Markus und Lukas, nämlich dass Wiederheirat
nach Ehescheidung zu jeder Zeit ausgeschlossen ist? Und sollte man die „Ausnahmeklauseln“ daher nicht auch so auslegen müssen, dass sie mit
dem Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe nicht im Widerspruch sind?
4. Nur bei dieser Auslegung ist auch die bestürzte Reaktion der Jünger
wirklich zu begreifen: „Seine Jünger sagen zu ihm: Wenn die Sache des
Mannes mit der Frau also steht, so ist es nicht ratsam zu heiraten“ (Mt
19,10). So entsetzt wären die Jünger doch sicherlich nicht gewesen, wenn der
Herr sich einfach für die längst bekannte Auffassung des Schammai entschieden
hätte. Nun begriffen sie jedoch, dass eine nach dem Gesetz geschlossene Ehe
unauflösbar war und blieb, solange beide Partner lebten, und dass Wiederheirat
nach eventueller Entlassung also ausgeschlossen war. Sie entdeckten mit
Schrecken, dass nach der Auslegung des Herrn Mann und Frau, solange sie lebten,
aneinander gebunden waren, und fragten sich, ob es dann überhaupt vernünftig
sei, eine so tief greifende Verpflichtung wie die Ehe einzugehen.
5. Die „Anti-Wiederheirats-Auffassung“ vermeidet eine Absurdität, der
die „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ nicht zu entkommen scheint. Wenn nämlich
Ehebruch in die völlige Auflösung der Ehe einmünden würde, hätten sowohl
der unschuldige wie auch der schuldige Partner das „Recht“, wieder zu
heiraten, denn die vorige Ehe besteht nicht mehr. Es geht aber doch zu weit
anzunehmen, dass ein Partner, der einen anderen heiraten will, die bestehende
Ehe durch die Sünde des Ehebruchs beenden könnte? Es ist jedoch noch absurder,
anzunehmen, dass eine — unter den damaligen sozialen Gegebenheiten
— beklagenswerte, entlassene Frau, die nicht wegen Hurerei entlassen war, nicht
wieder heiraten durfte (was für sie zu der Zeit ein schreckliches soziales Los
zur Folge hatte) und dass eine Frau, die wegen Hurerei entlassen war, den „Vorteil“ genoss, dass sie wieder heiraten konnte. Man hat zwar die
Ansicht vertreten, dass die wegen Hurerei entlassene Frau zwar nicht, aber der
Mann, der sie entlassen hat, wieder heiraten könne, doch das geht nicht auf.
Wenn eine Frau nicht wieder heiraten darf, bedeutet das ja, dass ihre frühere
Ehe weiterbesteht. Doch in diesem Fall würde ihr Mann, wenn er heiratete, eine
Doppelehe führen! Das kann doch nicht die Absicht des Herrn sein. In der „Anti-Wiederheirats-Auffassung“ kommt diese Art von Absurditäten
nicht vor.
6. Die „Pro-Wiederheirats-Auffassung“ muss in Wirklichkeit annehmen,
dass das Wort apolyo („entlassen“) in Matthäus 5,32 und 19,9 zwei
ganz unterschiedliche Bedeutungen hat. In „entlassen wegen Hurerei“
geht es ja um eine völlige Auflösung der Ehe (nach diesen Auslegern), doch in „entlassen, nicht wegen
Hurerei“ geht es um „wegsenden“, während die
Ehe unverändert fortbesteht. Es ist kaum anzunehmen, dass der Herr in einem
Vers das Wort in zwei so völlig unterschiedlichen Bedeutungen gebraucht haben
sollte. In der „Anti-Wiederheirats-Auffassung“ ergibt sich diese
Schwierigkeit nicht.
|